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Die Leiche schrieb am 15.6. 2009 um 01:06:33 Uhr über

Verfassung

Die beste Verfassung scheint mir eine kooptative Aristokratie, in Kombination zu einer Wahlmonarchie - analog der katholischen Kirche. An der Spitze von örtlichen Organisationen sollte, wie früher der Landrat oder noch früher der Graf, eine von der Zentralgewalt ernannte Persönlichkeit stehen, die mir ihrer erstmaligen Ernennung in den Adelstand aufgenommen wird. Seine persönlichen Lebensumstände und seine Ausstattung sollten etwa der entsprechen, die einem Bischof zuerkannt wird: ein Palais als Dienstwohnung, persönliche Dienerschaft, persönliches Sekretariat und 1-2 Referenten. Es spricht nichts dagegen, den Titel »Landrat« beizubehalten, wiewohl sich zu der herausgehobeneren Stellung ein anderer Titel besser eignen würde - zB der des Lords. Dieser Lord wird jedoch nicht auf Lebenszeit ernannt, kann sein Amt nicht etwa verkaufen, sondern kann auch versetzt oder seines Amtes ganz enthoben werden. Er erhält sodann sehr kommode Ruhestandsbezüge, vergleichbar denen eines Landesministers a.D. Darüber gibt es eine weitere örtliche Organisationsstufe, etwa dem Regierungsbezirk oder kleineren Bundesländern entsprechend, die von einem Gouverneur verwaltet werden, der auch im Rang deutlich vom Lord abgehoben ist, aber prinzipiell genauso behandelt wird: im Falle seiner Amtsenthebung erhält er die Bezüge eines Bundesministers. Die Minister wiederrum werden vom Wahlmonarchen, den man in römischer Anlehnung Imperator oder in venezianischer Anlehnung Doge nennen könnte. Der Imperator ernennt sämtliche Gouverneure und Lords, versetzt und entlässt sie. Er ernennt jeden zweiten frei werdenden Sitz in einem Senat von etwa 250 Senatoren, die auf Lebenszeit ernannt werden, und von ihren Bezügen etwa einem Lord gleichgestellt werden. Jeder zweite freiwerdende Senatssitz wird durch eine Wahl besetzt, zu der nur die Senatoren wahlberechtigt sind. Vorschlagsberechtig sind ebenfalls nur Senatoren. Das Amt des Senators ist mit denen des Gouverneurs oder Lords ebenso vereinbar, wie mit jeder anderen Berufstätigkeit auch im Staatsdienst. Der Senator geniesst lebenslängliche Immunität. Der Senat übt als einzige Kammer die Legistlative ebenso aus, wie die Kontrolle über ein Senatsbudget. Daneben gibt es ein Budget des Dogen, über das dem Senat keine Verfügungsbefugnis zusteht. Es speist sich aus dem Dogen zugewiesene Steuern, die der Doge ohne Zustimmung des Senats weder erhöhen, noch neue Steuern einführen kann. Das Senatsbudget, das der Doge alljährlich über seine von ihm ernannte Regierung zu beantragen hat, ist dagegen inhaltlich unbeschränkt. Der Senat wählt ferner die Mitglieder der obersten Gerichte, und entscheidet über Krieg und Frieden. Der gewählte Senatspräsident ist Stellvertreter des Dogen und verwaltet das Dogenamt bei Tod oder Amtsverzicht des Dogen. Der Doge ernennt nicht nur die Mitglieder der Regierung, die Gouverneuere und Lords, sowie die Hälfte der neu zu ernennenden Senatoren - er ernennt auch als Chef seiner eigenen Behörde ein dem Camerlengo vergleichbares Amt: er verwaltet das Budget des Dogen und vertritt die Rechte des Amts des Dogen gegenüber dem Senatspräsidenten bis zur Neuwahl des Dogen, für die der Senat bei Vakanz des Dogenamtes in ein Konklave einberufen wird, das den Regeln des päpstlichen Konklaves folgt.


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