Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 37, davon 37 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 11 positiv bewertete (29,73%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 22.10. 2001 um 19:05:14 Uhr schrieb
basti2@t-online.de über Verfassung
Der neuste Text am 16.10. 2025 um 13:14:08 Uhr schrieb
gerhard über Verfassung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 19)

am 5.7. 2003 um 17:06:59 Uhr schrieb
enno über Verfassung

am 18.1. 2012 um 08:17:23 Uhr schrieb
Red&ant über Verfassung

am 15.8. 2003 um 12:18:24 Uhr schrieb
biggi über Verfassung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Verfassung«

Die Leiche schrieb am 11.6. 2012 um 18:25:04 Uhr zu

Verfassung

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Die Verfassung ist der tatsächliche Zustand der Machtverhältnisse in einer Korporation - regelmässig: einem Staat. Der Ausdruck wird meistens synonom - aber grob falsch - mit dem Verfassungsgesetz verwendet. Dieses Gesetz beschreibt nämlich lediglich, wie diese Machverhältnisse nach der Auffassung ihrer Verfasser (daher der Name »Verfassung«) aussehen sollen, aber wenig, manchmal garnichts darüber, wie diese Verhältnisse tatsächlich beschaffen sind. Aus gutem Grund verzichtet man in Großbritannien, das als einziges europäisches Land auf eine viele Jahrhunderte alte staatsrechtliche Kontinuität verweisen kann, die zudem in den letzten zwei, drei hundert Jahren erstaunlich unblutig verlaufen war, auf jedes Verfassungsgesetz. Das positive Gesetz nämlich stiftet im Gegensatz zu der Propaganda um es herum, keine Ordnung - sondern im Gegenteil es ist Anlass zu manigfaltiger Unordnung und Leid, weil ein Gesetz stets eine Manifestation der Unfreiheit ist, nämlich derjenigen seiner Gegner. Gäbe es nämlich für ein Gesetz keinen Gegner, dann bräuchte man nämlich auch gar keines.

2zlow schrieb am 9.2. 2002 um 23:34:21 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Im Vergleich mit unserem heutigen Grundgesetz
bleibt die damalige frühkonstitutionelle Verfassung nur ein Vorgänger.

Sie brachte weder ein parlamentarisches System hervor, dass sich seine eigene Regierung wählt, noch waren die Grundrechte so sicher, wie sie es vermeintlich heute sind.

Z.B. entsprach die damalige Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit längst nicht heutigem Maßstab.

Ferner kann in unsriger Zeit auch das Parlament, speziell die Opposition Gesetzesvorlagen einbringen, im Frühkonstitutionalismus zumal lag dieses Recht allein bei der Regierung.

Und heute wäre solch ein Status, den ein damaliger Monarch genossen hat undenkbar. Er würde heute genauso dem Recht unterstehen, wie im Grunde jeder Bürger.Zumindest theoretisch.

zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:40:54 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

In den Jahren des Frühkonstitutionalismus (Zeit der frühen Verfassungen 1814/15 – 1830) wurden in 15 deutschen Staaten,

angefangen mit Nassau 1814,

(im süd- und mitteldeutschen Raum z.B. in: Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt, Nassau, den thüringischen Staaten)

von den herrschenden Monarchen Verfassungen erlassen, die man ´oktroyiert` nennt, da sie einseitig ohne Mitsprache der Untertanen erlassen wurden, wobei gerade

Württemberg eine Ausnahme einnimmt, weil sich dort die ständischen Kräfte gegen eine vom Monarchen einseitig vorgegebene Verfassung massiv verweigerten, diese auch nicht wie in Baden oder Hessen-Darmstadt nachträglich durch Wahlen bestätigten, und erst nach Jahren des politischen Kampfes einer ´paktierten` und damit zwischen Monarch und ihnen ausgehandelten Verfassung zustimmten.

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