Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 37, davon 37 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 11 positiv bewertete (29,73%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 22.10. 2001 um 19:05:14 Uhr schrieb
basti2@t-online.de über Verfassung
Der neuste Text am 16.10. 2025 um 13:14:08 Uhr schrieb
gerhard über Verfassung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 19)

am 9.2. 2007 um 10:40:03 Uhr schrieb
Peter K. über Verfassung

am 25.5. 2024 um 13:42:32 Uhr schrieb
gerhard über Verfassung

am 7.10. 2018 um 09:04:26 Uhr schrieb
Christine über Verfassung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Verfassung«

Die Leiche schrieb am 11.6. 2012 um 18:25:04 Uhr zu

Verfassung

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Die Verfassung ist der tatsächliche Zustand der Machtverhältnisse in einer Korporation - regelmässig: einem Staat. Der Ausdruck wird meistens synonom - aber grob falsch - mit dem Verfassungsgesetz verwendet. Dieses Gesetz beschreibt nämlich lediglich, wie diese Machverhältnisse nach der Auffassung ihrer Verfasser (daher der Name »Verfassung«) aussehen sollen, aber wenig, manchmal garnichts darüber, wie diese Verhältnisse tatsächlich beschaffen sind. Aus gutem Grund verzichtet man in Großbritannien, das als einziges europäisches Land auf eine viele Jahrhunderte alte staatsrechtliche Kontinuität verweisen kann, die zudem in den letzten zwei, drei hundert Jahren erstaunlich unblutig verlaufen war, auf jedes Verfassungsgesetz. Das positive Gesetz nämlich stiftet im Gegensatz zu der Propaganda um es herum, keine Ordnung - sondern im Gegenteil es ist Anlass zu manigfaltiger Unordnung und Leid, weil ein Gesetz stets eine Manifestation der Unfreiheit ist, nämlich derjenigen seiner Gegner. Gäbe es nämlich für ein Gesetz keinen Gegner, dann bräuchte man nämlich auch gar keines.

zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:40:54 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

In den Jahren des Frühkonstitutionalismus (Zeit der frühen Verfassungen 1814/15 – 1830) wurden in 15 deutschen Staaten,

angefangen mit Nassau 1814,

(im süd- und mitteldeutschen Raum z.B. in: Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt, Nassau, den thüringischen Staaten)

von den herrschenden Monarchen Verfassungen erlassen, die man ´oktroyiert` nennt, da sie einseitig ohne Mitsprache der Untertanen erlassen wurden, wobei gerade

Württemberg eine Ausnahme einnimmt, weil sich dort die ständischen Kräfte gegen eine vom Monarchen einseitig vorgegebene Verfassung massiv verweigerten, diese auch nicht wie in Baden oder Hessen-Darmstadt nachträglich durch Wahlen bestätigten, und erst nach Jahren des politischen Kampfes einer ´paktierten` und damit zwischen Monarch und ihnen ausgehandelten Verfassung zustimmten.

zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:30:28 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Frühkonstitutionalismus ~1814 - 1830

Die Verfassungsbewegung, deren ideengeschichtliche eigentliche Träger das aufstrebende und an politischen Partizipationsrechten über Volksvertretungen interessierte liberale Bürgertum war, erstrebte eine Beschränkung der Macht des Monarchen durch die Normen einer geschriebenen Verfassungeiner Konstitution. Daher wurde diese Bewegung und die von ihr vertretene Staatsauffassung Konstitutionalismus und der von ihr geprägte Staat als ´Verfassungsstaat` bezeichnet. Dieser entstandene Verfassungstypus der konstitutionellen Monarchie blieb in Deutschland bis 1918 maßgeblich. Es handelte sich um die “rechtliche Selbstbindung“ des Monarchen durch eine fixierte, eben geschriebenen und normierten Verfassung. Die französische „Charte Constitutionelle“ von 1814 stand hierbei politisches Modell.

Sie sollteeine Brücke schlagen zwischen dem alten absoluten Königtum und der jungen Bürgerfreiheit“ . Diese bürgerliche Forderung nach einer schriftlich fixierten und unumstößlich geltenden, rechtlichen Grundordnung hatte ihre mittelalterlichen Vorläufer in urkundlichen Rechtsbestimmungen, Bullen und Herrschaftsverträgen, oder auch den Wahlkapitulationen der deutschen Kaiser, die sich allgemein nur auf bestimmte Konfliktfelder bezogen und nicht universal die Staatsform, Organisation und Funktion etwaiger Staatsorgane sowie die Freiheitsrechte der Bürger en gros festlegten. Durch den Absolutismus wurde diese Entwicklung hin zu fixierten rechtlichen Normierungen zwischen Monarch/Staat und den Untertanen/Bürgern mehr oder weniger unterbrochen oder auch umgestoßen. Hier war der Monarch der einzige, der mittels eines bürokratischem Zentralismus Recht und Gesetzt willkürlich zu setzen und nehmen die Machtvollkommenheit besaß – ´legibus absolutus`.

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