Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 36, davon 36 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 11 positiv bewertete (30,56%)
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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 22.10. 2001 um 19:05:14 Uhr schrieb
basti2@t-online.de über Verfassung
Der neuste Text am 25.5. 2024 um 13:42:32 Uhr schrieb
gerhard über Verfassung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 18)

am 17.8. 2004 um 12:01:21 Uhr schrieb
biggi über Verfassung

am 15.6. 2009 um 01:06:33 Uhr schrieb
Die Leiche über Verfassung

am 11.9. 2018 um 09:13:03 Uhr schrieb
Christine über Verfassung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Verfassung«

Die Leiche schrieb am 11.6. 2012 um 18:25:04 Uhr zu

Verfassung

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Die Verfassung ist der tatsächliche Zustand der Machtverhältnisse in einer Korporation - regelmässig: einem Staat. Der Ausdruck wird meistens synonom - aber grob falsch - mit dem Verfassungsgesetz verwendet. Dieses Gesetz beschreibt nämlich lediglich, wie diese Machverhältnisse nach der Auffassung ihrer Verfasser (daher der Name »Verfassung«) aussehen sollen, aber wenig, manchmal garnichts darüber, wie diese Verhältnisse tatsächlich beschaffen sind. Aus gutem Grund verzichtet man in Großbritannien, das als einziges europäisches Land auf eine viele Jahrhunderte alte staatsrechtliche Kontinuität verweisen kann, die zudem in den letzten zwei, drei hundert Jahren erstaunlich unblutig verlaufen war, auf jedes Verfassungsgesetz. Das positive Gesetz nämlich stiftet im Gegensatz zu der Propaganda um es herum, keine Ordnung - sondern im Gegenteil es ist Anlass zu manigfaltiger Unordnung und Leid, weil ein Gesetz stets eine Manifestation der Unfreiheit ist, nämlich derjenigen seiner Gegner. Gäbe es nämlich für ein Gesetz keinen Gegner, dann bräuchte man nämlich auch gar keines.

zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:30:28 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Frühkonstitutionalismus ~1814 - 1830

Die Verfassungsbewegung, deren ideengeschichtliche eigentliche Träger das aufstrebende und an politischen Partizipationsrechten über Volksvertretungen interessierte liberale Bürgertum war, erstrebte eine Beschränkung der Macht des Monarchen durch die Normen einer geschriebenen Verfassungeiner Konstitution. Daher wurde diese Bewegung und die von ihr vertretene Staatsauffassung Konstitutionalismus und der von ihr geprägte Staat als ´Verfassungsstaat` bezeichnet. Dieser entstandene Verfassungstypus der konstitutionellen Monarchie blieb in Deutschland bis 1918 maßgeblich. Es handelte sich um die “rechtliche Selbstbindung“ des Monarchen durch eine fixierte, eben geschriebenen und normierten Verfassung. Die französische „Charte Constitutionelle“ von 1814 stand hierbei politisches Modell.

Sie sollteeine Brücke schlagen zwischen dem alten absoluten Königtum und der jungen Bürgerfreiheit“ . Diese bürgerliche Forderung nach einer schriftlich fixierten und unumstößlich geltenden, rechtlichen Grundordnung hatte ihre mittelalterlichen Vorläufer in urkundlichen Rechtsbestimmungen, Bullen und Herrschaftsverträgen, oder auch den Wahlkapitulationen der deutschen Kaiser, die sich allgemein nur auf bestimmte Konfliktfelder bezogen und nicht universal die Staatsform, Organisation und Funktion etwaiger Staatsorgane sowie die Freiheitsrechte der Bürger en gros festlegten. Durch den Absolutismus wurde diese Entwicklung hin zu fixierten rechtlichen Normierungen zwischen Monarch/Staat und den Untertanen/Bürgern mehr oder weniger unterbrochen oder auch umgestoßen. Hier war der Monarch der einzige, der mittels eines bürokratischem Zentralismus Recht und Gesetzt willkürlich zu setzen und nehmen die Machtvollkommenheit besaß – ´legibus absolutus`.

2zlow schrieb am 9.2. 2002 um 23:34:21 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Im Vergleich mit unserem heutigen Grundgesetz
bleibt die damalige frühkonstitutionelle Verfassung nur ein Vorgänger.

Sie brachte weder ein parlamentarisches System hervor, dass sich seine eigene Regierung wählt, noch waren die Grundrechte so sicher, wie sie es vermeintlich heute sind.

Z.B. entsprach die damalige Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit längst nicht heutigem Maßstab.

Ferner kann in unsriger Zeit auch das Parlament, speziell die Opposition Gesetzesvorlagen einbringen, im Frühkonstitutionalismus zumal lag dieses Recht allein bei der Regierung.

Und heute wäre solch ein Status, den ein damaliger Monarch genossen hat undenkbar. Er würde heute genauso dem Recht unterstehen, wie im Grunde jeder Bürger.Zumindest theoretisch.

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