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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 22.10. 2001 um 19:05:14 Uhr schrieb
basti2@t-online.de über Verfassung
Der neuste Text am 16.10. 2025 um 13:14:08 Uhr schrieb
gerhard über Verfassung
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 19)

am 11.9. 2018 um 09:13:03 Uhr schrieb
Christine über Verfassung

am 9.2. 2007 um 10:45:35 Uhr schrieb
Susanne über Verfassung

am 7.10. 2018 um 09:04:26 Uhr schrieb
Christine über Verfassung

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Verfassung«

2zlow schrieb am 9.2. 2002 um 23:34:21 Uhr zu

Verfassung

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Im Vergleich mit unserem heutigen Grundgesetz
bleibt die damalige frühkonstitutionelle Verfassung nur ein Vorgänger.

Sie brachte weder ein parlamentarisches System hervor, dass sich seine eigene Regierung wählt, noch waren die Grundrechte so sicher, wie sie es vermeintlich heute sind.

Z.B. entsprach die damalige Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit längst nicht heutigem Maßstab.

Ferner kann in unsriger Zeit auch das Parlament, speziell die Opposition Gesetzesvorlagen einbringen, im Frühkonstitutionalismus zumal lag dieses Recht allein bei der Regierung.

Und heute wäre solch ein Status, den ein damaliger Monarch genossen hat undenkbar. Er würde heute genauso dem Recht unterstehen, wie im Grunde jeder Bürger.Zumindest theoretisch.

2zlow schrieb am 9.2. 2002 um 23:28:05 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Und in evolutionärer Betrachtung der Dinge steht die Zeit des Frühkonstitutionalismus (1814 - 1830)/ und Konstitutionalismus allgemein für:

- Erfahrung im Umgang mit der Politik für das Bürgertum

- Entstehung einer öffentlichen Meinung, die Parlamente wurden zum Sprachrohr der liberalen Zeitströmung und zum Antipoden der konservativ-etatistischen gesellschaftlichen Gruppen

- Ausbildung parlamentarischer Prozeduren

- Zunehmenden Rechtsstaatlichkeit

- Funktion als Vorgänger heutiger moderner repräsentativer Demokratie

erdbeerbeobachtung

Die Leiche schrieb am 11.6. 2012 um 18:25:04 Uhr zu

Verfassung

Bewertung: 1 Punkt(e)

Die Verfassung ist der tatsächliche Zustand der Machtverhältnisse in einer Korporation - regelmässig: einem Staat. Der Ausdruck wird meistens synonom - aber grob falsch - mit dem Verfassungsgesetz verwendet. Dieses Gesetz beschreibt nämlich lediglich, wie diese Machverhältnisse nach der Auffassung ihrer Verfasser (daher der Name »Verfassung«) aussehen sollen, aber wenig, manchmal garnichts darüber, wie diese Verhältnisse tatsächlich beschaffen sind. Aus gutem Grund verzichtet man in Großbritannien, das als einziges europäisches Land auf eine viele Jahrhunderte alte staatsrechtliche Kontinuität verweisen kann, die zudem in den letzten zwei, drei hundert Jahren erstaunlich unblutig verlaufen war, auf jedes Verfassungsgesetz. Das positive Gesetz nämlich stiftet im Gegensatz zu der Propaganda um es herum, keine Ordnung - sondern im Gegenteil es ist Anlass zu manigfaltiger Unordnung und Leid, weil ein Gesetz stets eine Manifestation der Unfreiheit ist, nämlich derjenigen seiner Gegner. Gäbe es nämlich für ein Gesetz keinen Gegner, dann bräuchte man nämlich auch gar keines.

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