Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Verfassung«
Die Leiche schrieb am 11.6. 2012 um 18:25:04 Uhr zu
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Die Verfassung ist der tatsächliche Zustand der Machtverhältnisse in einer Korporation - regelmässig: einem Staat. Der Ausdruck wird meistens synonom - aber grob falsch - mit dem Verfassungsgesetz verwendet. Dieses Gesetz beschreibt nämlich lediglich, wie diese Machverhältnisse nach der Auffassung ihrer Verfasser (daher der Name »Verfassung«) aussehen sollen, aber wenig, manchmal garnichts darüber, wie diese Verhältnisse tatsächlich beschaffen sind. Aus gutem Grund verzichtet man in Großbritannien, das als einziges europäisches Land auf eine viele Jahrhunderte alte staatsrechtliche Kontinuität verweisen kann, die zudem in den letzten zwei, drei hundert Jahren erstaunlich unblutig verlaufen war, auf jedes Verfassungsgesetz. Das positive Gesetz nämlich stiftet im Gegensatz zu der Propaganda um es herum, keine Ordnung - sondern im Gegenteil es ist Anlass zu manigfaltiger Unordnung und Leid, weil ein Gesetz stets eine Manifestation der Unfreiheit ist, nämlich derjenigen seiner Gegner. Gäbe es nämlich für ein Gesetz keinen Gegner, dann bräuchte man nämlich auch gar keines.
2zlow schrieb am 9.2. 2002 um 23:30:40 Uhr zu
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Frühkonstitutionalismus (1814/15 - 1830)
Die Herrscher mit ihren bürokratischen Beamtenverwaltungen taten alles in ihrer Macht Stehende, um unbequemen Abgeordneten das Leben schwer zu machen.
Darunter lassen sich Wahlmanipulationen, Versammlungsverbote, Pressezensur, Parlamentsauflösungen, Urlaubsverweigerungen für Abgeordnete, Hemmisse durch ein einseitig bevorteilendes Wahlrecht etc. subsumieren.
Ist diese Gängelung auch für die aus den Freiheitskriegen heimkehrende Jugend und so manchen der liberal-bürgerlichen Vorkämpfer eine tiefe Enttäuschung gewesen,...
... so war die Mehrheit der Bevölkerung allein an Ruhe und Frieden interessiert und nicht bereit für eine Erweiterung und Öffnung der parlamentarisch-demokratischen Elemente des Konstitutionalismus den Konflikt mit der Staatsmacht zu wagen.
So entspricht diese Zeit ihrem System und die Staaten mit konstitutionellen Verfassungen waren in ihrer Zeit die moderneren im Vergleich mit denen ohne solch eine Verfassung.
erdbeerbeobachtung
zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:40:54 Uhr zu
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In den Jahren des Frühkonstitutionalismus (Zeit der frühen Verfassungen 1814/15 – 1830) wurden in 15 deutschen Staaten,
angefangen mit Nassau 1814,
(im süd- und mitteldeutschen Raum z.B. in: Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt, Nassau, den thüringischen Staaten)
von den herrschenden Monarchen Verfassungen erlassen, die man ´oktroyiert` nennt, da sie einseitig ohne Mitsprache der Untertanen erlassen wurden, wobei gerade
Württemberg eine Ausnahme einnimmt, weil sich dort die ständischen Kräfte gegen eine vom Monarchen einseitig vorgegebene Verfassung massiv verweigerten, diese auch nicht wie in Baden oder Hessen-Darmstadt nachträglich durch Wahlen bestätigten, und erst nach Jahren des politischen Kampfes einer ´paktierten` und damit zwischen Monarch und ihnen ausgehandelten Verfassung zustimmten.