Verfassung
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Im Vergleich mit unserem heutigen Grundgesetz
bleibt die damalige frühkonstitutionelle Verfassung nur ein Vorgänger.
Sie brachte weder ein parlamentarisches System hervor, dass sich seine eigene Regierung wählt, noch waren die Grundrechte so sicher, wie sie es vermeintlich heute sind.
Z.B. entsprach die damalige Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit längst nicht heutigem Maßstab.
Ferner kann in unsriger Zeit auch das Parlament, speziell die Opposition Gesetzesvorlagen einbringen, im Frühkonstitutionalismus zumal lag dieses Recht allein bei der Regierung.
Und heute wäre solch ein Status, den ein damaliger Monarch genossen hat undenkbar. Er würde heute genauso dem Recht unterstehen, wie im Grunde jeder Bürger.Zumindest theoretisch.