Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Verfassung«
Die Leiche schrieb am 11.6. 2012 um 18:25:04 Uhr zu
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Die Verfassung ist der tatsächliche Zustand der Machtverhältnisse in einer Korporation - regelmässig: einem Staat. Der Ausdruck wird meistens synonom - aber grob falsch - mit dem Verfassungsgesetz verwendet. Dieses Gesetz beschreibt nämlich lediglich, wie diese Machverhältnisse nach der Auffassung ihrer Verfasser (daher der Name »Verfassung«) aussehen sollen, aber wenig, manchmal garnichts darüber, wie diese Verhältnisse tatsächlich beschaffen sind. Aus gutem Grund verzichtet man in Großbritannien, das als einziges europäisches Land auf eine viele Jahrhunderte alte staatsrechtliche Kontinuität verweisen kann, die zudem in den letzten zwei, drei hundert Jahren erstaunlich unblutig verlaufen war, auf jedes Verfassungsgesetz. Das positive Gesetz nämlich stiftet im Gegensatz zu der Propaganda um es herum, keine Ordnung - sondern im Gegenteil es ist Anlass zu manigfaltiger Unordnung und Leid, weil ein Gesetz stets eine Manifestation der Unfreiheit ist, nämlich derjenigen seiner Gegner. Gäbe es nämlich für ein Gesetz keinen Gegner, dann bräuchte man nämlich auch gar keines.
2zlow schrieb am 9.2. 2002 um 23:28:05 Uhr zu
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Und in evolutionärer Betrachtung der Dinge steht die Zeit des Frühkonstitutionalismus (1814 - 1830)/ und Konstitutionalismus allgemein für:
- Erfahrung im Umgang mit der Politik für das Bürgertum
- Entstehung einer öffentlichen Meinung, die Parlamente wurden zum Sprachrohr der liberalen Zeitströmung und zum Antipoden der konservativ-etatistischen gesellschaftlichen Gruppen
- Ausbildung parlamentarischer Prozeduren
- Zunehmenden Rechtsstaatlichkeit
- Funktion als Vorgänger heutiger moderner repräsentativer Demokratie
erdbeerbeobachtung
zlow schrieb am 8.2. 2002 um 03:40:54 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
In den Jahren des Frühkonstitutionalismus (Zeit der frühen Verfassungen 1814/15 – 1830) wurden in 15 deutschen Staaten,
angefangen mit Nassau 1814,
(im süd- und mitteldeutschen Raum z.B. in: Bayern, Baden, Württemberg und Hessen-Darmstadt, Nassau, den thüringischen Staaten)
von den herrschenden Monarchen Verfassungen erlassen, die man ´oktroyiert` nennt, da sie einseitig ohne Mitsprache der Untertanen erlassen wurden, wobei gerade
Württemberg eine Ausnahme einnimmt, weil sich dort die ständischen Kräfte gegen eine vom Monarchen einseitig vorgegebene Verfassung massiv verweigerten, diese auch nicht wie in Baden oder Hessen-Darmstadt nachträglich durch Wahlen bestätigten, und erst nach Jahren des politischen Kampfes einer ´paktierten` und damit zwischen Monarch und ihnen ausgehandelten Verfassung zustimmten.
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