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wuzi schrieb am 12.1. 2000 um 21:01:48 Uhr über

Hund

Laut Gesetz müssen auch Hunde die Nachtruhe einhalten und dürfen in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr nicht bellen. Da sich der Hund kaum daran halten wird, liegt es am Hundebesitzer, seine Hunde so zu verwahren, dass die Nachtruhe der Anrainer nicht gestört wird. Ist das nicht fast perfektes Amtsdeutsch?


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Was kann man tun, wenn »Hund« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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