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Ehearsch schrieb am 23.9. 2015 um 01:31:56 Uhr über

Erziehung

Die von meiner Herrin mitbegründete Domina-Schwesternschaft hat die Regeln für die Haltung von Eheärschen und Ehesklaven aufgestellt.
Regel Nr.1: Ein Ehemann wird in dem Umerziehungslager der Domina-Schwesternschaft zum absolut gehorsamen Ehearsch
gedrillt. Der Sklavenanwärter hat seinen gesamten Besitz seiner Herrin überschreiben. Darüber hinaus hat er alle seine jetzigen und
zukünftigen Einkünfte seiner Herrin zu übereignen. Der Sklave bleibt auch nach seiner Entlassung unter Beobachtung der Erziehungs-
anstalt.
Regel Nr. 2: Dem Sklaven wird jegliche Verfügungsgewalt über seine Sexualität entzogen. Dem Sklaven wird bei der Entlassung aus der
Umerziehung ein stabiler Schwanzkäfig angepasst. Weiterhin wird dem Sklaven um Hals, Arme und Beine eiserne Ringe angenietet.
Regel Nr. 3: Der Sklave ist in permanenter sexueller Erregung zu halten. Die Hoffnung auf sexuelle Erfüllung hilft dem Sklaven zu
devoter und gehorsamer Lebensweise.
Regel N. 4: Dem Sklaven soll in der Regel die Kopulation mit seiner Herrin verwehrt werden. Statt dessen sollte dem Sklaven gestattet
werden, die Herrin durch Lecken der Klitoris/Möse zum Orgasmus zu bringen. Danach sollte dem Sklaven erlaubt werden, sich selbst zu
befriedigen. Der Schwanzkäfig sollte höchstens ein Mal zum Zwecke der Schwanzreinigung kurzzeitig abgenommen werden. Es ist sinnvoll,
dem Sklaven vor der Abnahme des Schwanzkäfigs die Arme auf den Rücken zu fesseln. Dies vermeidet Probleme beim erneuten anlegen des
Käfigs.
Regel Nr. 5: Der Sklave ist zuhause in der Regel nackt und darf nur seinen Sklaven-Lendenschurz tragen. Er hat sich mit Hausarbeit zu
beschäftigen
Regel Nr. 6: Dem Sklaven ist in der Regel das Ehebett verwehrt. Der Sklave schläft auf dem Bettvorleger oder in seinem Käfig.
Regel Nr. 7: Der Ehearsch kann nach einem Jahr zum Ehesklaven aufsteigen. Voraussetzung dazu ist: a) der Sklave läßt sich notariell
beurkundet entmündigen. b) Der Sklave beantragt, dass seine Herrin als sein Vormund eingesetzt wird.
Die Eheherrin verpflichtet sich, keine anderen Männer an sich heran zu lassen. Dem Ehesklaven wird lebenslanges Wohnrecht und Versorgung
bei seiner Herrin notariell zugesichert.



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