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Dropi schrieb am 27.2. 2011 um 12:18:10 Uhr über

MeinProblem

Hallo liebe Leute habe da n ganz großes Problem. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen!?!

Also, ich bin zur Zeit 20 Jahre alt und habe seit 2 Jahren meine eigene Wohnung! Bisher hat mir meine Freundin Ihre Möbel geliehen (Bett und couch und Küche), weil sie noch zuhause wohnt. Sie will zur zeit auch noch nicht aussziehen, ist aber fast täglich bei mir und schläft auch 3-4 mal in der Woche bei mir!

So, jetzt meine Frage.
Die Möbel sind, weil die schon älter und gebraucht waren schrott! ich meine richtig schrott, nicht mehr verwendbar!
Habe im Internet recherchiert und im SGBII §23 Abs. 3 die erstausttung von Möbeln usw gefunden.
Da ich diese noch nicht beansprucht hatte, habe ich mir dedacht, ach, rufst mal deine Sachbearbeiterin an und fragst mal nach!
Da ich jetzt eine neue SB habe, wusste sie erst nicht ob ich die einmalleistung schon bezogen habe. Nachforschungen ihrerseit haben dies bestätigt, dass ich noch keine Leistungen bezogen habe,
würde ich aber auch nicht kriegen, weil, das alles schon in dem REGELSATZ wäre!!!

Das check ich nicht! warum dann §23 Abs. 3 ????
Stimmt das was die sagt oder habe ich noch ne kleine chance wieder in einem Bett und nicht auf dem Boden zu schlafen???

Bitte antwortet schnell, brauche dringend Hilfe in der Angelegenheit!!!

Danke sehr
MFG Euer Dropi


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