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prediger schrieb am 21.12. 2006 um 10:57:43 Uhr über

Meister

Der Meister ist im Handwerk die höchste Qualifikationsstufe, sie wird durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung erreicht. Diese bescheinigt ihm umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können in seinem Handwerk, kaufmännischen Belangen und der Ausbildung. Sie gestattet ihm, einen Handwerksbetrieb zu führen sowie Auszubildende in seinem Handwerk auszubilden. In die Meisterprüfung ist die Ausbildereignungsprüfung integriert. Von einem Meister geleitete Handwerksbetriebe dürfen sich als Meisterbetrieb bezeichnen. Die Meisterprüfung als zwingende Voraussetzung einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen (zulassungspflichtige Handwerke mit Erfordernis des großen Befähigungsnacheis) wurde in der Novelle der Handwerksordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, für viele Handwerke abgeschafft (zulassungsfreie Handwerke). Auch für fast alle zulassungspflichtigen Handwerke wurden die Möglichkeiten mit alternativen Qualifikationen zum Meisterbrief das Handwerk selbständig auszuüben ausgebaut.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Aufgaben des Handwerksmeisters
2 Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke in Deutschland seit Januar 2004
2.1 Zulassungspflichtig
2.2 Zulassungsfreie Handwerke



Aufgaben des Handwerksmeisters [Bearbeiten]Der Handwerksmeister ist durch seine Dreifachqualifikation ein Spezialist für sein Fachgebiet, Ausbilder und Unternehmer. Er muss neue Verfahrens-, Informations-, und Kommunikationstechniken in die eigenen Arbeitsabläufe und Leistungsangebote aufnehmen und umsetzen und die Nachwuchsförderung ist ein fester Bestandteil einer zukunftsorientierten Strategie. Denn die Lehrlinge von heute sind die Handwerksmeister von morgen.

Obermeister sind die gewählten Vorsitzenden der Innungen, die unter anderem die Ausbildung im Handwerk organisieren.

Als Fortbildungsmöglichkeit des Meisters gibt es beispielsweise im Handwerk den Betriebswirt (HWK).

Vom Handwerksmeister ist der Industriemeister zu unterscheiden, dessen Ausbildung die Industrie- und Handelskammern regeln. Der Industriemeister nimmt in der Industrie eine Stellung zwischen Facharbeitern und Technikern bzw. Ingenieuren ein.

In Österreich wird unterschieden in den gewerblichen Meister und den Werkmeister. Der gewerbliche Meister ist dem deutschen Handwerksmeister vergleichbar. Der Werkmeister entspricht dem deutschen Industriemeister. Wie diesem fehlt auch ihm die notwendige kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung.

Über die Handwerks- und Industriemeister hinaus sind Meister oder Wortzusammensetzungen mit Meister die Bezeichnung für einige Berufe und berufliche Funktionen, z. B. Baumeister oder Flussmeister. Viele Dienstgrade von Beamten enthalten den Teil Meister, z. B. Wachtmeister.


Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke in Deutschland seit Januar 2004 [Bearbeiten]
Zulassungspflichtig [Bearbeiten]Augenoptiker
Boots- und Schiffbauer
Brunnenbauer
Bäcker
Büchsenmacher
Chirurgiemechaniker
Dachdecker
Elektromaschinenbauer
Feinwerkmechaniker
Fleischer
Frisöre
Gerüstbauer
Glasbläser und Glasapparatebauer
Glaser
Hörgeräteakustiker
Informationstechniker
Installateur und Heizungsbauer
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Klempner
Konditoren
Kraftfahrzeugtechniker
Kälteanlagenbauer
Landmaschinenmechaniker
Maler und Lackierer
Maurer und Betonbauer
Metallbauer
Ofen- und Luftheizungsbauer
Orthopädieschuhmacher
Orthopädietechniker
Schornsteinfeger
Seiler
Steinmetzen und Steinbildhauer
Straßenbauer
Stukkateure
Tischler
Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Zahntechniker
Zimmerer
Zweiradmechaniker
Elektroinstallateur

Zulassungsfreie Handwerke [Bearbeiten]Behälter- und Apparatebauer
Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
Bogenmacher
Brauer und Mälzer
Buchbinder
Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker
Damen- und Herrenschneider
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
Edelsteinschleifer und -graveure
Estrichleger
Feinoptiker
Flexografen
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Fotografen
Galvaniseure
Gebäudereiniger
Geigenbauer
Glas- und Porzellanmaler
Glasveredler
Goldschmiede und Silberschmiede
Graveure
Handzuginstrumentenmacher
Holzbildhauer
Holzblasinstrumentenmacher
Keramiker
Klavierbauer und Cembalobauer
Korbmacher
Böttcher
Kürschner
Metall- und Glockengießer
Metallbildner
Metallblasinstrumentenmacher
Modellbauer
Modisten
Müller
Orgelbauer und Harmoniumbauer
Parkettleger
Raumausstatter
Rollladen- und Jalousiebauer
Sattler und Feintäschner
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Schneidwerkzeugmechaniker
Schuhmacher
Segelmacher
Siebdrucker
Sticker
Textilreiniger
Uhrmacher
Vergolder
Wachszieher
Weber
Weinküfer
Zupfinstrumentenmacher
Vonhttp://de.wikipedia.org/wiki/Meister



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