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Wiki schrieb am 18.12. 2014 um 01:34:53 Uhr über

Neugeborenes

Als Neugeborenes bezeichnet man ein Kind nach der Geburt bis zum Alter von vier Wochen. Die Bezeichnung Säugling wird hingegen für das gesamte erste Lebensjahr genutzt.

Inhaltsverzeichnis

1 Entwicklungsstand
2 Rechtliche Situation
3 Aus der Geschichte
4 Verwandte Themen
5 Literatur
6 Einzelnachweise

Entwicklungsstand

Bei der Geburt beträgt das mediane Gewicht von Mädchen 3,2 kg (5-%-Perzentile: 2,5 kg 95-%-Perzentile: 4,0 kg), das von Jungen 3,3 kg (5-%-Perzentile: 2,6 kg 95-%-Perzentile: 4,1 kg). Das Gewicht der Kinder von Mehrgebärenden ist um durchschnittlich etwa 85 bis 140 Gramm höher als das von Erstgebärenden (Stand: ca. 1902)[1]. Die Geburtslänge von neugeborenen Mädchen beträgt 49,1 cm (5-%-Perzentile: 46,1 cm 95-%-Perzentile: 52,2 cm), die von neugeborenen Jungen 49,9 cm (5-%-Perzentile: 46,2 cm 95-%-Perzentile: 53,0 cm)[2]

Man unterscheidet historisch bedingt

Frühgeborene (auch: Frühchen) mit einer Schwangerschaftsdauer von weniger als 37 abgeschlossenen Wochen
Reifgeborene mit mehr als 37 aber weniger als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer
Übertragene Neugeborene mit mehr als 42 abgeschlossenen Wochen Schwangerschaftsdauer

Aussagekräftiger ist die Angabe der abgeschlossenen Schwangerschaftswochen, die bei den heutigen Möglichkeiten der Neonatologie zusammen mit dem Geburtsgewicht mehr über die mögliche Morbidität oder Mortalität aussagen.

Nach der Geburt ist anhand des Aussehens der Haut des Neugeborenen eine Aussage über die Reife möglich, auch wenn eine Berechnung der Schwangerschaftswoche nicht möglich war. Zu früh geborene Kinder sind noch mit der sogenannten Käseschmiere (vernix caseosa) überzogen, die etwa ab der 27. Schwangerschaftswoche gebildet wird, etwa in der 36. Woche ihren Höchststand hat und etwa in der 40. Woche meist komplett verschwindet. Übertragene Kinder haben wegen der nun fehlenden Vernix eine meist trockene und rissige Haut, was auch als Waschfrauenhände bezeichnet wird.
Rechtliche Situation

Bereits das ungeborene Leben wird in vielen Rechtsordnungen schon geschützt. So ist z.B. in Deutschland eine Abtreibung nur bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis und idR nur nach vorherigem Beratungsgespräch straffrei. Ein zu einem späteren Zeitpunkt erfolgender Schwangerschaftsabbruch verstößt grundsätzlich gegen § 218 StGB, der somit auch das Leben des Ungeborenen schützen soll.

Ab der Geburt gelten für Neugeborene in den meisten Staaten bzw. Kulturen der Welt die Menschenrechte.

Ganz gelegentlich werden vereinzelte Tendenzen diskutiert, Neugeborenen mit Behinderung noch den rechtlichen Status eines Embryo oder Fetus zu belassen, der eine Tötung aufgrund medizinischer oder embryopathischer Indikation straffrei lässt. Dies soll eine Entscheidung darüber ermöglichen, das Leben des Neugeborenen gegebenenfalls legal zu beenden beziehungsweise es nicht zu erhalten (Neonatizid), beispielsweise wenn sich das Elternpaar auch bei einer pränatal diagnostizierten Behinderung für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätte. Zwei Verfechter dieser Meinung sind Peter Singer und der britische Bioethiker John Harris, der ähnlich wie Singer die Ansicht vertritt, dass es im Falle schwerstbehinderter Neugeborener „nicht plausibel ist, von einem moralischen Wandel während der Reise durch den Geburtskanal auszugehen“ (BBC-News, 16. Januar 2004), wenn eine vorgeburtliche Tötung durch Abtreibung legal gewesen wäre. Diese Ansicht beschränkt die Wirkung der Menschenrechte in einer Art und Weise, wie sie dem westlichen Kulturkreis fremd ist. Nach deutschem Strafrecht läge hier Totschlag oder gar Mord vor.
Aus der Geschichte

Das schwerste Neugeborene, von dem jemals berichtet wurde, kam am 19. Januar 1879 als Hausgeburt in Seville im US-Bundesstaat Ohio zur Welt. Anna Bates (1846–1888), die selbst 227 cm groß war, wurde ein Kind entbunden, das 10,6 Kilogramm schwer und 76 cm (nach anderer Quelle 71 cm) groß war. Es starb jedoch elf Stunden später.[3]
Verwandte Themen

Neugeborenenscreening
Kleinkind
Petrussa-Index
Harlekinfarbwechsel

Literatur

Bolster, Alice u. a.: Muttersein. 101 Tipps für Mütter von Neugeborenen (1999)
Kuhse, Helga, Singer, Peter: Muss dieses Kind am Leben bleiben? Das Problem schwerstgeschädigter Neugeborener (1993)
S2k-Leitlinie Betreuung des gesunden reifen Neugeborenen in der Geburtsklinik der Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin (GNPI). In: AWMF online (Stand September 2012)

Einzelnachweise

Franz Daffner: Das Wachstum des Menschen. Anthropologische Studie. 2. Auflage. Engelmann, Leipzig 1902. S. 125 f.
who.int
Guinness World Records 2006, Seite 17, abgefragt am 18. Januar 2010



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