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Endlich gab Karl IV. 1369 der Stadt Lucca ein solches Privileg. Die Urkunde stimmt in der Einleitung fast wörtlich mit der für Siena überein, hat dann aber im Sprachgebrauch manches Besondere. Für studium generale hat sie den volleren Ausdruck studium generale et universale. Die Facultäten zählt sie so auf: in jure canonico et civili, notaria, loica et philosophia, medicina, astrologia et in omnibus artibus liberalibus ac aliis quibuscunque scientiis et facultatibus approbatis. Wenn er die Theologie durch diese Formel nur im Allgemeinen einschloss, sie aber nicht besonders erwähnte, so lag das wohl daran, dass die Stadt die Absicht hatte, die Theologie den Klosterschulen zu überlassen. Hätte die Theologie als Facultät geblüht, so würde Urban VI. sie schwerlich ausgeschlossen haben, als er der Stadt 1387 auf ihre Bitte ebenfalls einen Stiftungsbrief gewährte.
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