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Erziehungsberechtigte schrieb am 19.11. 2020 um 13:51:18 Uhr über

Jugendkriminalität

Den unten dargelegten Überlegungen des Staatsanwalts und der Europa-Abgeordneten würde ich als Betroffener im Prinzip zustimmen und solch ein Gesetz sehr begrüßen. Da aber das Einstiegsalter in die Jugendkriminalität heute schon im Durchschnitt bei 11-12 Jahren liegt, würde ich die generelle, gesetzliche Altersgrenze auf 11 bis einschließlich 15 Jahre festlegen und eine einschränkende Ausnahmeregelung für 16 Jährige einführen.

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Ingelore Schröder, Kandidatin zur Europawahl 2019 schrieb am 22.5. 2019 um 16:40:21 Uhr über »Staatsanwalt«:

Ich habe auf einer meiner Wahlkampfveranstaltungen ausführlich mit einem leitenden Oberstaatsanwalt diskutiert und wir sind beide übereinstimmend einer Meinung: nicht alles, was früher normal war und als positiv empfunden wurde, muss heute schlecht sein. Zwar sollte man heute Kinder nicht mehr schlagen, das sehen wir auch so. Aber jugendlichen Teenagern zwischen 13 und 16 würde es sicher gut tun, wenn sie damit rechnen müssten, für eklatantes Fehlverhalten so richtig feste den Hintern voll zu bekommen - dann wenn alle anderen Erziehungsmittel nichts mehr bewirkt haben und es ihnen an jeglicher Einsicht und Vernunft mangelt. Deshalb würde ich ein europaweites Gesetz unterstützen, das in allen Ländern Eltern die körperliche Züchtigung ab 13 Jahren wieder ermöglicht, für Jungs altersangemessen auch hart und kräftig, damit diese Bestrafungen auch richtig und nachhaltig wirken.

Ich gehe mit Experten davon aus, dass durch die konsequente Anwendung der elterlichen Prügelstrafe die Kriminalitätsrate unter Jugendlichen um 80 Prozent zurückgehen würde.



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