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hausverwaltung zur lüärung des Kostenträgers bei der Sozial. behörde vorstellig werden. Diese ist nach einer Denunziations. Vorschrift in § 76 AusIG verpflichtet, ihre Kenntnis über den .illegalen Aufenthalt" der Ausländerbehörde zu melden. Bei öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern ist die Verwaltung selbst Meldung verpflichtet. So werden oft Menschen direkt vom Krankenhaus in die Abschiebehaft überführt.
Ille98lität macht krank
Leben in der Illegalität macht krank: Die ständige Angst, entdeckt zu werden verursacht Dauerstreß, hinzu kommen manchmal schlechte Lebensbedingungen und körperlich extrem anstrengende, gefährliche oder stark belastende Arbeit unter unzulässigen Arbeitsbedingungen.
Viele Flüchtlinge sind kriegstraumatisiert oder Folteropfer. Manche sind aufgrund ihrer Erlebnisse gar nicht fähig, sich sofort auf ein Asylverfahren einzulassen. Im günstigsten Fall geraten sie an eine Beratungsstelle, die ihnen bei einem vorläufigen heimlichen Leben etwas behilflich sein kann und psychologische Hilfe vermittelt, um dann später dem Verfahren besser gewachsen zu sein.
Die mediz!nlschen Beratungsstellen
Der Aufbau der meisten Beratungs- oder Vermittlungsstellen verlief meist ähnlich: Am Anfang stand die Suche nach Medizinerlnnen, Hebammen und TherapeutInnen, die bereit sind, gelegentlich unentgeltlich Menschen ohne Aufenthaltsstatus zu behandeln. Parallel wurde meist die Diskussion geführt, wie öffentlich eine derartige Anlaufstelle betrieben werden kann. Schließlich sollen ja speziell solche Menschen zu einer öffentlich bekannten Adresse eingeladen werden, die jederzeit verhaftet werden können, Andererseits würden klandestine Treffs höchstens die Leute erreichen, die gute ]Beziehungen zur jeweils relevanten Szene haben, also diejenigen, die wahrscheinlich
gar
keine institutionalisierte Stelle brauchen. Aus pragmatischen Erwägungen ergibt sich, daß ein solcher Treff mit 1Gientenverkehr kaum professionellen Schnüfflern wirklich verborgen blie-
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be, dagegen aber bei möglicher Repression der Schutz einer humanistisch-liberalen Öffentlichkeit auch geringer wäre. Letztlich haben sich alle bestehenden Beratungsstellen für ein mehr oder weniger öffentliches Werben für ihre medizinische Flüchtlingshilfe entschieden. Die bisher gemachte Erfahrung war, daß diese Orte in Ruhe gelassen werden - vielleicht auch weil sie als unbezahlte Sozialarbeit angesehen werden. Eng verbunden mit der Frage der Öffentlichkeit ist die der Glaubwürdigkeit. Wie läßt sich vermitteln, daß ein solcher Ort keine Finte ist, daß er nicht dem Aufspüren heimlicher Menschen dient? Anlaufschwierigkeiten mancher Beratungsstellen weisen auf dieses Problem hin.
Schließlich wurden Büros oder andere Treffpunkte mit mehr oder weniger beschränkten Öffnungszeiten eingerichtet. Ratsuchende können entweder selbst kommen oder Menschen ihres Vertrauens schicken. Die Vermittelnden sind nicht notwendigerweise medizinisch geschult, meist geht es primär nur um die Vermittlung medizinischer Hilfe. Medizinische Hilfe kostet leider Geld, auch wenn Medizinerlnnen kostenlos behandeln. Für Medikamente, Laborkosten oder Zahnersatz lassen sich zu selten solidarische Betriebe finden, die auf eine Bezahlung verzichten. Folglich sind alle Initiativen auf Spenden angewiesen.
Gefesselte Medizin, Hrsg. Pro Asyl, im Internet unter http://wwwproasyl.de/Ilt/medlzln/f 10.htm
Im Anhang findet sich eine Liste bestehender und sich konstituierender medizinischer Flüchtlingshilfen.
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