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AWMF, am 25.3. 2001 um 14:05:53 Uhr
Leitlinien

Präambel zur 2. Auflage

Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. gibt als Wissenschaftliche Fachgesellschaft Leitlinien für die
unfallchirurgische Diagnostik und Therapie heraus. Diese Leitlinien werden von der »Arbeitsgruppe Leitlinien« formuliert
und vom Präsidialrat der Gesellschaft verabschiedet. Diagnostik und Therapie unterliegen einem ständigen Wandel, so
daß auch die Leitlinien regelmäßig überarbeitet werden müssen. Der aktuelle Stand der Leitlinienentwicklung kann beim
Herausgeber oder dem Generalsekretär der Gesellschaft erfragt werden.

Leitlinien sollen Ärzten, Mitgliedern medizinischer Hilfsberufe, Patienten und interessierten Laien zur Information dienen
und zur Qualitätssicherung beitragen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Leitlinien nicht in jeder Behandlungssituation
uneingeschränkt anwendbar sind. Die Freiheit des ärztlichen Berufes kann (und darf) durch Leitlinien nicht eingeschränkt
werden. Leitlinien sind daher Empfehlungen für ärztliches Handeln in charakteristischen Situationen. Im Einzelfall kann
jedoch eine von den Leitlinien abweichende Diagnostik oder Therapie angezeigt sein. Leitlinien berücksichtigen in erster
Linie ärztlich-wissenschaftliche und nicht wirtschaftliche Aspekte.

Die unfallchirurgischen Leitlinien sind nach Möglichkeit stichwortartig erstellt und sollen kein Ersatz für Lehrbücher oder
Operationslehren sein. Daher sind die Leitlinien so kurz wie möglich gehalten. Begleitmaßnahmen wie die allgemeine
präoperative Diagnostik oder die Indikation und Art einer eventuellen Thromboseprophylaxe oder Antibiotikatherapie
werden nicht im einzelnen beschrieben, sondern sollen Gegenstand gesonderter Leitlinien sein. Die Behandlungsmethoden
sind meist nur als kurze Bezeichnung und nicht mit Beschreibung der speziellen Technik aufgeführt. Auf ein
Literaturverzeichnis wird verzichtet, weil eine unstrittige Auswahl unmöglich ist. Über die modernen Medien ist Literatur
heute für jeden verfügbar.

Die Leitlinien sind so abgefaßt, daß sie für die Zukunft Innovationen ermöglichen und auch seltene, aber im Einzelfall
sinnvolle Verfahren abdecken. Die Entwicklung des medizinischen Wissens und der medizinischen Technik schreitet
besonders auf dem Gebiet der Unfallchirurgie so rasch fort, daß die Leitlinien immer nur den momentanen Stand
widerspiegeln. Neue diagnostische und therapeutische Methoden, die in den vorliegenden Leitlinien nicht erwähnt werden,
können sich zukünftig als sinnvoll erweisen und entsprechend Anwendung finden.

Die in den Leitlinien aufgeführten typischen Schwierigkeiten, Risiken und Komplikationsmöglichkeiten stellen naturgemäß
keine vollständige Auflistung aller im Einzelfall möglichen Eventualitäten dar. Ihre Nennung weist darauf hin, daß sie auch
trotz aller Sorgfalt des handelnden Arztes eintreten können und im Streitfall von einem Behandlungsfehler abzugrenzen
sind. Es muß immer damit gerechnet werden, daß selbst bei strikter Anwendung der Leitlinien das intendierte
Behandlungsergebnis nicht erzielt werden kann.

Leitlinien basieren auf wissenschaftlich gesicherten Studienergebnissen und dem diagnostischen und therapeutischen
Konsens derjenigen, die Leitlinien formulieren. Medizinische Lehrmeinung kann aber nie homogen sein. Dies wird auch
dadurch dokumentiert, daß verschiedene wissenschaftliche Fachgesellschaften Leitlinien zu ähnlichen Themen
herausgeben. Diese Vielfalt wird von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
(AWMF) bewußt unterstützt. Eventuelle Widersprüche werden in einer Clearingstelle der AWMF bearbeitet. Bei
fraglichen Behandlungsfehlern ist es Aufgabe des Gerichtsgutachters, den zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden
Medizinischen Standard zu beschreiben und dem Gericht mitzuteilen. Die Funktion des Gutachters kann nicht durch
Leitlinien ersetzt werden.



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