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prediger schrieb am 11.1. 2007 um 11:49:53 Uhr über

ausblutenlassen

In der Tora steht geschriebenDu sollst von Deinem Großvieh und Kleinvieh schlachten, so wie ich Dir befohlen habe“ ((Dtn 12,21 EU)). Da zu den Wortenwie ich Dir befohlen habein der ganzen Bibel kein weiterer Hinweis zu finden ist, weisen sie auf eine dahinterliegende Schicht, auf eine noch ältere Vorschrift, auf die mündliche Lehre, die im Talmud (Traktat Chulin 1-2) in Maimonides' Mischne Tora (Sefer Keduschah) und in Karos Schulchan Aruch (Jore De'a 1-28) festgehalten ist [2].

Das Schächtgebot soll ein äußerst humanes, das Leid des Tieres schonendes Verfahren sein. Bei einem scharfen Schnitt werden Speise- und Luftröhre möglichst schnell durchschnitten. Bei der kleinsten Unterbrechung des Schnittes wird das Tier rituell ungenießbar. Durch den Schnitt werden die beiden Hauptschlagadern (Karotiden) durchtrennt - das Gehirn bleibt ohne Blutzufuhr, jede Schmerzempfindung ist ausgeschaltet. Die Mitleid erregenden konvulsivischen Zuckungen sind mechanische Reflexe des gefühllosen Tieres.

Der Schlachter (hebr. Schochet) selbst muss eine vollständige und gute Ausbildung genossen haben, die alle (sowohl „praktischen“ als auch „geistigen“) Aspekte seiner Arbeit umfasst. Das Schlachtmesser muss scharf wie eine gute Rasierklinge sein und darf keinerlei Scharten o. ä. aufweisen.

Auch der Schlachtprozess selbst ist festen Regeln unterworfen. Erste Voraussetzung ist, dass das Tier im Judentum koscher bzw. im Islam halal ist - andernfalls kann das Fleisch letztendlich auch nicht koscher oder halal sein. Mit einem einzigen Schnitt ist nun die Kehle zu durchschneiden, wobei beide Halsschlagadern, beide Halsvenen, die Luftröhre, die Speiseröhre sowie beide Vagus-Nerven durchtrennt werden müssen. Diese Technik führt für gewöhnlich den Tod binnen 3-4 Sekunden herbei. Das Tier muss vollständig ausbluten, da der Genuss von Blut gemäß Kashrut bzw. Qu'ran (Sure 5 Vers 3) verboten ist. Shechita beschreibt nicht allein den Prozess der Schlachtung selbst, sondern auch die anschließende Kontrolle des Tieres und des Fleisches. So müssen im Judentum z. B. alle Blutrückstände beseitigt werden, was gewöhnlich durch Waschen und Salzen geschieht. Außerdem müssen Fleisch und Organe auf eventuelle Unregelmäßigkeiten (z. B. Krebsgeschwüre) untersucht werden, welche das Fleisch treif, d. h. nicht koscher, machen würden. Im Islam gelten teilweise andere Regeln für die »Nachbearbeitung« des Fleisches.




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