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gated society schrieb am 17.12. 2002 um 04:01:04 Uhr über

gats

gelten nur für die Bereiche, auf denen eine Regierung ei ne »Verpflichtungeingegangen«ist.Wirwissen dassjedeverpflichtungsliste auf Zuwachs ausgelegt ist. Das ist der ganze Sinn des Artikels XIX, der hervorhebt, in »Verhandiungsrunden« sei »das allgemeine Ni\/eau der spezifischen Ver-

Pflichtungen anzuheben« und so zur »fortschreitenden Liberalisierung« beizutragen.

Jede »Verpflichtung« hat automatisch Auswirkunge n auf die nationale Rechtslage in allen Gebieten, und sie wird den »Disziplinen« der WTO unterliegen. De

rverhandlungs-
führer der EU für die Dienstleistungen, Michel Servoz, wird

hierzu sehr deutlich: »Wir [d.h. die Kommission] sehen diese Angelegenheit [die innerstaatliche Regulierung] irn Mittelpunkt der GATS-2000-Verhandlungen. Für uns sind Verpflichtungen, die Marktzugang und nationale Behandlung betreffen, wenig wert, wenn sie nicht mit geeigne-

ten, den Wettbewerb fördernden Regulierungsdisziplinen gekoppelt sind. «74

»Geeignete, den Wettbewerb fördernde Regulierungs disziplinen« (PrO-competitive nach Michel Servc)z »letzten regulatoryd'sciplines) sollen Endes die Staaten zwingen,
auf ihrem Territorium alle Anbieter von Dienstleistungen in allen Bereichen zuzulassen«. Die in der Arbeitsgruppe für die innere Regulierung und bei den Verhandlungen über die Dienstleistungen ausgearbeiteten »Disziplinen« gehen in dieselbe Richtung: der WTO ein Aufsichts- und Vetorecht über die Regelsetzung in jedem Land zu verschaffen, selbst wenn diese Regeln nicht zwischen einheimischen und ausländischen Anbietern diskriminieren.

Beitrag von Michel Servoz in GATS2000- NewDirections in Ser-

this issue [donestic regulation) - (siehe Fußnote 57), S. 538: »We see
'ices Trade Liberalisation, a.a.o

tions. For us, market acceSS and national treatment commitment a i

at the Core of the GATS 2000 negot a-

of littie value if they are not coupied with proper pro-competitive
regulatory disciplines.« S re


78

"V rpf c t gs ereich «

Grenzenlos verpflichtet
Man sollte sich genau überlegen, wozu man sich in einem Bereich verpflichtet, denn ist der Marktzugang erst ein mal festgeschrieben, kann er dort nicht mehr begrenzt

werden.
Für alle Bereiche, in denen eine Regierung Verpflichtungen eingegangen ist, untersagt Artikel XVI Begrenzungen in Bezug auf die Anzahl ausländischer Anbieter, den Gesamtwert der Transaktionen, die ausländische Kapital beteiligung und die »Gesamtzahl der natürlichen Personen, die in einem besonderen Dienstleistungsbereich beschäftigt werden können oder die ein Anbieter von Dienst-
einer spezifischen Dienstleistung notwendig sind«.
Leistungen beschäftigen kann und die für das Erbringen

Außerdem haben die ausländischen Anbieter in den »Verpflichtungs«bereichen Rechtsanspruch auf »nationale Behandlung«, und diese Regel gilt sowohl für eventuelle Subventionen wie für andere Maßnahmen. Artikel XVII besagt hierzu ausdrücklich: Eine ausländische Firma ist berechtigt, dieselben staatlichen Subventionen zu erhalten wie ein öffentlicher oder nationaler Dienstzvveig. Wie WrO-Forscher erläutern, ist die Pflicht, unterschiedslos allen Anbietern Subventionen zu gewähren, ein starkes Argument für die vollständige Abschaffung von Subventionen. Sie ist auch eine weitere verdeckte Art der Annäherung an die Privatisierung .75

Darf ein Land seine Meinung ändern?
Sobald sie sich »verpflichtet« hat, wird es für eine Regierung sehr schwierig, etwas abzuändern oder eine DienstLeistung wieder von ihrer Liste zu entfernen. Die Bestimmungen des Artikels XXI gebieten ihr in diesem Fall, eine

So Ellen Gould in ihrer kritischen Untersuchung der WTO-Broschüre Factand Fiction. Sie zitiert das Dokument WTO S/L/92.

Grenzenlos verpflichtet 79



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