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BSZ e.V. schrieb am 14.8. 2000 um 16:27:01 Uhr über

Eheleben

Eheleben ohne Trauschein.
Immer mehr junge Leute beschließen, zusammenzuziehen, ihr Leben gemeinsam zu verbringen, ohne gleich zu heiraten. Bei dieser Beschlußfassung, hängt der Himmel meist noch voller Geigen. Kaum jemand will sich da schon mit der Möglichkeit, daß die neue Gemeinschaft vielleicht nicht ganz so problemlos endet wie sie anfängt, befassen. Noch fühlt sich ja jeder für den anderen verantwortlich. In der Regel ist dieses Verantwortungsbewußtsein bei einer Trennung aber nicht mehr vorhanden. Kaum ein Paar macht sich Gedanken darüber, daß ein Zusammenleben außerhalb der Ehe rechtlich äußerst ungesichert ist und sich zumindest für einen Partner sehr nachteilig auswirken kann. Wenn die Gemeinschaft unvorhergesehen endet, erscheint beim Auseinandergehen vieles nicht mehr so selbstverständlich, wie es vorher gedacht war.

Die gesetzlichen Schutzvorschriften, die für eine Ehe gelten gibt es nicht für eine nichteheliche Gemeinschaft. Wer also zusammenleben, aber nicht heiraten möchte, sollte sich auf jeden Fall Gedanken darüber machen, welche rechtlichen Risiken, insbesondere auch für Frauen, ein Zusammenleben ohne Trauschein mit sich bringen kann.

Schon bei Abschluß des Mietvertrages für die gemeinsame Wohnung werden viele Fehler gemacht. Hier sollte eine anwaltliche Beratung vor der Unterschrift unter den Mietvertrag erfolgen. Übrigens werden Bewerbungen um eine Sozialwohnung von unverheirateten Paaren grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Berechtigungsscheine zum Bezug einer Sozialwohnung werden nämlich nur für den Wohnungssuchenden selbst und seine Familienangehörigen ausgestellt; und zur letzteren zählt der Partner nicht.
Bei den üblichen Gelegenheitgeschenken an den Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft sind keine rechtlichen Besonderheiten verbunden. Vorsicht ist dagegen geboten, wenn größere Vermögenswerte auf den anderen Partner übertragen werden.
Es gibt eine ganzen Fragenkatalog zu klären wie zum Beispiel:
wenn jemand im Geschäft des Partners mitarbeiter oder ihm den Haushalt führt,
wenn Kinder kommen oder bereits da sind, Unterhaltsansprüche der Partner, können sich die Partenr gegenseitg beerben ? bestehen Ansprüche aus Sozialleistungen ? Wie sieht es bei den Steuern aus ? Können Verträge helfen ?

Im Sinne des gegenseitigen Verantwortungsbewußtseins sollte der Beginn einer Partnerschaft ohne Trauschein stets auch mit einer umfassenden rechtlichen Beratung verbunden sein. Adressen und Telefonnummern von dafür geeigneten Rechtsanwälten nennt die direct Anwaltsdatenbank – rund um die Uhr - unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 0.24 pro Minute). Bis auf die Telefongebühre ist die Auskunft kostenfrei.
Im Internet gibt es diesen Nachweis unter folgenden Adressen :
www.fachanwalt-hotline.de




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