Kopftuch
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Welch paradoxe Situation:
Mit Verweis auf die staatliche Neutralität in religiösen Fragen hat das BundesVerfassungsgericht es untersagt, in bayrischen Schulen Kreuze aufzuhängen.
Mit Verweis auf die staatliche Neutralität wird es einer muslimischen Lehrerin nun gestattet, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen.
Nebenbei bemerkt: Das Tragen eines Kopftuchs wird vom Koran nicht zwingend vorgeschrieben, ist also lediglich Ausdruck der eigenen Ansicht und Auslegung des Islam.
Deutlich sichtbare Zeichen von Religiosität haben im Klassenraum einer staatlichen Schule nichts zu suchen.