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rer. Sie ist Mitglied im National Commiftee for International Trade in Education (NCITE), das auf amerikanischer Seite bei den GATSVerhandlungen vertreten ist. Eine Liberalisierung dieses Bereiches wirft die Frage auf, inwiefern sich die Standards, die solche Unternehmen bei den Lehrinhalten haben, international durchsetzen und somit der bisherigen Hochschulautonomie bzw. der demokratischen Kontrolle der Schulen Grenzen setzen.
Folgen der Aufgabe der »horizontalen« Ausnahmen
Bisher hat sich die EU das Recht vorbehalten, den Marktzugang im Bereich öffentlicher Aufgaben einzuschränken und im Bildungsbereich nach eigenem Belieben zu subventionieren. Diese Ausnahme stellt einen effektiven Schutz für die in öffentlicher Trägerschaft geführten Bildungseinrichtungen dar. Allerdings forderte die US-amerikanische Regierung in ihrem Verhandlungsvorschlag, dass die Subventionspraxis transparent gemacht wird. Transparenz würde allerdings den Spielraum bei den Subventionsentscheidungen einengen. Hinzu kommt, dass einzelne VVTOMitglieder in ihren bilateralen Marktöffnungsforderungen offenbar die teilweise oder vollständige Streichung der horizontalen Ausnahmen bezüglich öffentlicher Aufgaben und Subventionen von der EU gefordert haben.
Daneben sind auch noch Verhandlungen über Art und Ausmaß von Subventionen vorgesehen und der Rat für Dienstleistungshandel ist beauftragt, Regeln zur Erhöhung der Transparenz staatlicher Regulierung und Kriterien zur Bestimmung der Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen auszuhandeln. Auch wenn diese Verhandlungen bisher eher stagnierten, ist nicht auszuschließen, dass eine Einigung im Zusammenhang mit anderen Themen erzielt werden kann (Paketlösung) oder dass eine Gruppe von Ländern voranschreitet und ein Abkommen abschließt. Die Vielzahl von Verhandlungsarenen für die Bereiche hoheitlicher Dienste und Subventionen erleichtert es den gesellschaftlichen Akteuren nicht, die Obersicht über den Verhandlungsstand und die Verhandlungsergebnisse zu behalten.
74 4. Die GATS-VE handlungen i Bildungsbereich
5. Die Entwicklungsländer in den GATS-Verhandlungen
Die Abschätzung möglicher Folgen der GATS-Verhandlungen f ür die Entwicklungsländer, seien dies verbesserte Exportchancen für Dienstleistungen aus dem Süden oder aber potenzielle Restriktionen bei der inländischen Bereitstellung und Regulierung von Diensten, steckt noch in den Kinderschuhen. Erste Ansätze verfolgen u.a. die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung, UNCTAD, Beratungseinrichtungen für Entwicklungsländer wie das Genfer South Centre und internationale Gewerkschaftsverbände und Nichtregierungsorganisationen. Nachfolgend wird zunächst die Bedeutung des Dienstleistungshandels für die Entwicklungsländer skizziert, um anschließend mögliche implikationen der GATS-Verhandlungen abzuschätzen.
shandels für
Die Bedeutung des Dienstleistung
Entwicklungsländer
Rund ein Viertel der weltweiten Expc>rte von Dienstleistungen deren Wert belief sich 1999 insgesamt auf ca. 1,34 Mrd. US$ entfallen auf die Entwicklungsländer (WTC) 2o00b). Diese verteilen sich wiederum sehr ungleich. So exportieren die am wenigsten »entwickelten« Länder, die sogenannten Least Developed Countries (LDC),5 weniger als 0,21/o der Weitdienstleistungen, und dieser geringe Anteil ist seit 1990 sogar noch weiter gesunken (WTO 1998). Die 16 exportstärkeren Ökonomien des Südens vereinigten 1999 dagegen 16,29/o der weltweiten ServicesExporte auf sich, wobei dieser Anteil seit Abschluss der UruguayRunde (1994) weitgehend konstant geblieben ist. Zu den zehn wichtigsten Exporteuren gehören Hongkong, Süd-Korea, China, Singapur, die Türkei, Thailand, Indien, Malaysia, Mexiko und Israel (WrO 2001).
1 Dieser Gruppe gehören gegenwärtig 49 Länder an.
5. Die Entwicklu gsländer in den GATS-Verhandlungen
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