Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
lehnt Antrag auf Eigenanbau von Cannabis für medizinische
Zwecke ab
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
das der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums untersteht,
hat einem Multiple-Sklerose-Patienten untersagt, Cannabis selbst
anzubauen. Der Bescheid vom 10. August wurde vor allem
begründet mit Sicherheitsbedenken beim Anbau in der Wohnung,
einer erhöhten Gefahr für Missbrauch, der Verwendung einer nicht
standardisierten Substanz und der Schädigung des internationalen
Ansehens Deutschlands. Zudem argumentiert das BfArM, dass der
Antragsteller Zugang zu Cannabis aus der Apotheke habe. Michael
Fischer aus Mannheim ist seit vielen Jahren auf Cannabis
angewiesen und wurde im Jahr 2003 in einem strafrechtlichen
Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands
freigesprochen.
Er besitzt bereits eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM zur
Verwendung von Cannabis aus der Apotheke, der aus den
Niederlanden importiert wurde. Angesichts des erheblichen Bedarfs
an Cannabis würde Cannabis aus der Apotheke allerdings etwa
1500 EUR kosten. Daher kommt für Herrn Fischer nur der
Eigenanbau in Frage. Sein Antrag wurde vom BfArM jahrelang nicht
bearbeitet, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil
vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen hatte, dass bei einer
Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von
Cannabis am ehesten eine Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage
komme. In dem Gerichtsurteil heißt es: "Der Verweis auf ein
Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den
normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar,
die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur
Krankheitsbekämpfung entfalten lässt."
Erst eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln führte
nun dazu, dass das BfArM eine Entscheidung getroffen hat. Diese
Entscheidung geschah offenbar aufgrund einer Weisung aus dem
Bundesgesundheitsministerium, da aus Aktennotizen in den
Unterlagen von Herrn Fischer beim BfArM hervorgeht, dass "die
Erteilung einer Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau therapeutisch
begründet und auf Grund seiner prekären Situation ohne
Alternative" sei. Nun müsse das Bundesgesundheitsministerium
entscheiden, heißt es in den Aktenvermerken.
Quelle: ACM-Mitteilungen Aug. 2010
Anmerkung: Unbeschadet durch die Ermöglichung von Cannabiseigenanbau-Genehmigungen zu medizinischen Zwecken für Patienten bleibt das Ansehen von Kanada, Spanien und 14 Bundesstaaten der USA
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Tags: BfArM, Cannabis, Eigenanbau, Multiple Sklerose, Verwaltungsgericht
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