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voice recorder schrieb am 6.1. 2003 um 03:59:36 Uhr über

gats

dustrien sind, zeigt es sich laut der Welthandelsorganisation, dass deren Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft empirisch »sehr schwer zu fassen« sind (WTO 1998: s).
Entsprechend konzentrieren sich die meisten Studien auf die Folgen der Handelsliberalisierung beziehungsweise Deregulierung in den Sektoren selbst. Im Finanzsektor führte eine Libera. lisierung in vielen Ländern zu einem dauerhaften Rückgang der Gewinne im Bankengewerbe. Häufig reagierten die betroffenen Finanzinstitute mit risikoreichen Anlage- und Kreditvergabestrategien, die dort, wo die Bankenaufsicht unzureichend war, zu ernsthaften Finanzkrisen führten. Die Krise der US-amerikanischen Sparkassen (savings & loan) belegt, dass auch in entwickelten Ökonomien die Bankenaufsicht im Deregulierungspro- j zess unzureichend ausfallen kann (Woerz 1994; gleiches gil' für t
Norwegen, siehe Llewellyn 1992). Das erhöhte Risiko führte im Gegensatz zu den ursprünglichen Erwartungen ferner zu einer Erhöhung der Zinsspanne und somit der Kosten der Finanzvermittlung (WrO 1998: 6). Eine vorzeitige Liberalisierung des Kapitalverkehrs, wie sie durch die von Thailand 1997 ausgehende Asienkrise anschaulich belegt wurde (Dieter 1998), kann ferner die Wechselkursausschläge auf den Devisenmärkten verstärken und Kapitalfluchtauslösen (WrO 1998:7). Malaysia mitden vergleichsweise höchsten Handelsbeschränkungen für Finanzdienstleistungen (Kalirajan et al. 1999) überstand entsprechend die Asienkrise relativ gut (Dieter 1999).

Für die Telekommunikationsindustrie stellte die WTC)-Literaturstudie einen allgemeinen Konsens hinsichtlich der außerordentlichen Preissenkungen und Ausfächerungen der angebotenen Dienste fest, doch könnten die Auswirkungen technologischer Innovationen nicht klar von den Auswirkungen der Deregulierung und der Marktöffnung für ausländische Anbieter abgegrenzt werden (WTO 1998: 7).

Die Auswirkungen auf die Beschäftigten werden selbst von den Befürvvortern einer weiteren Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs weniger positiv eingeschätzt. Bezeichnenderweise empfahl Barth zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleistungen eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Entlastungen bei Lohn- und Zusatzkosten, Steuern und Abgaben. Dies begründete er mit dem Hinweis, dass im Jahr 2000 weltweit we-

44 3. Ökonomische Begründungen der Liberalisierung

sentlich mehr Erwerbstätige mit niedrigem und mittlerem kommen aufgrund der Marktöffnungen Chinas, Indiens und Länder der ehemaligen Sowjetunion in die Weltwirtschaft i griert sein werden als noch ein Jahrzehnt zuvor (Barth 1998: 1 Noch schärferformuliert der bekannte Außenhandeisexperte G Hufbauer die Auswirkungen weiterer Liberalisierung. Er prop zeit: »Ein Arbeiter wird das verdienen, was er erwirtschaft bewertet nach einem einzigen Weltmarktpreis« (Hufbaue ren 1999: 16, Obersetzung ChS). Im Klartext bedeutet dies,
sich der Lohn für Arbeitskräfte in der-Lei-(t
Hochlohnländern dem Lohn der weltweit großen Masse der ringqualifizierten angleichen wird.

ökonomietheoretische Fundamente der
Regullerungsdebatte
Da die in den GATS-Verhandlungen vorgesehenen Liberali rungsschritte nicht nur die Marktzutrittsmöglichkeiten für ländische Anbieter, sondern auch von potenziellen inländisc Anbietern betreffen, bedarf es zur Abschätzung ihrer Aus kungen zudem der Auswertung der DeregulierUngSlitera Auch hier wird deutlich, dass die unter Ökonomen und p schen Entscheidungsträgern weit verbreitete Vorstellung wohlfahrtssteigernden Auswirkungen von DeregulierungsPrivatisierungsmaßnahmen weder theoretisch noch empir auf sicherem Grund steht.
Unter ökonomischer Regulierung wird im weiteren Sinne i Einschränkung der Gewerbe- und Vertragsfreiheit durch so staatlichen Eingriff e verstanden, die nicht gleichermaßen für Marktteilnehmer gelten (MüllerNogelsang 1979: 19, Phi 1975: 2). Mit dieser Definition soll eine Unterscheidung ge fen werden zwischen staatlichen Maßnahmen, die den We werb auf der Grundlage von Privateigentum an Produkti mitteln ermöglichen (z.B. Rechtssicherheit), und jenen, die Wettbewerb einschränken (Kahn 1970: 2). Als unvereinbar dem Prinzip der Konkurrenz gelten diejenigen staatliche terventionen, die den Markt als Verteilungsmechanismus e zen oder stark eingrenzen. Dazu gehört vor allem die staatl Einf lussnahme auf strategische Größen unternehmerischen delns: Preis, Dienstgüte und Markteintritt (Herman 1981: 1

3, Ökonomische Begründungen der Liberalisierung



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