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voice recorder schrieb am 12.1. 2003 um 04:53:48 Uhr über

Contergan

in Schlaftiiittel weckt die Welt« - so hat der Doyen der EUniweltjournalisten in Deutschland, Christiaii Schütze, einen rückblickenden Artikel zu diesem Prozeß überschrieben. Er hatte den Contergan-Prozeß noch selbst als Augenzeuge verfolgt. Der Contergan-Fall ist aber keine Un-iweltkatastrophe, sondern zunächst einmal lediglich eine Arzneimittelkatastrophe. So hat man aus dem Contergan-Fall selbst, aus dem sich anschließenden Strafprozeß sowie insbesondere aus den haftungsrechtlichen Fallstricken, in die die Contergan-Opfer mit ihrem Entschädigungsanspruch gerieten, weitreichende Konsequenzen gezogen. Aus Katastrophen können wir eben lernen und sollen wir Lehren ziehen - schon um die Opfer zu ehren. Arzneimittelrechtlich hat man das getan. Es hat in Deutschland Riesenfortschritte gegeben auf dem Gebiet der Gewährleistung von Arzneimittelsicherheit durch organisatotische Maßnahmen - man hat nachgezogen, hat sich dem internationalen Standard genähert. Aber nicht nur das.
Die Konsequenzen, die man zog, gingen aber über das Arzneimittelrecht weit hinaus. In Deutschland haben sich seit den 70erjahren aus dem Polizelrecht, welches dem Gebot der Abwehr von Gefahren folgte, Ordnungsrechte ausdifferenziert, die sich zu eigentlichen Risikoverwaltungsrechten fortentwickelt haben. Ihr Zweck ist nicht mehr lediglich die »Gefahrenabwehr« im engen polizelrechtlichen Sinne des Wortes. Ziel ist vielmehr das, was man meint, wenn man umgangssprachlich, unter Verwendung derselben Worte, forniuliert: die Abwehr von Gefahren, also bereits der Möglichkeit des Eintretens eines (großen) Schadens vorzubeugen. Risikoverwaltungsrechte materiallsieren das Prinzip der »Gefahrenvorsorge«. »Wendemarke und zielführende Leitentscheidung ist bis heute der Contergan-Beschluß des Landger'chts Aachen vom 18. 12. 1970.« (nach Scheu 2000, 8) Soweit die eindrückliche Erfolgsbilanz. Offen ist in dieser Bilanz lediglich, ob mit diesen nicht unerheblichen Konsequenzen, die man aus dem Contergan-Fall gezogen hat, tatsächlich die >ganze< Welt ge-

Produktrisiken: Aus Katastrophen lernen


1 noch bli weckt wurde. Zu fragen ist, ob es nicht

ser verschlafene Flecke auf der Landkarte gibt, mit Hilfe derselben Erfahrung gleichsam aufzu Contergan-Fall wird hier auf eine solche Weise riet, daß das Augenmerk auf mögliche Analogi den >Rest der Welt< gerichtet ist.


Die exzeptionelle 1)okumentenlage
Contergan-Fall

Der Contergan-Fall bietet erst seit kurzem de renden Zugriff der Wissenschaft diese ungew Informationslage. Will man soziale Phänomene nehmen, so ist das eine ganz außergewöhnlich pri tuation. Dank der Offizialermittlungen mit den d denen Hausdurchsuchungen sowie durch Zeitabla Dokumente über die vertraulichen Kalküle beinah ligten Akteure zur Verfügung - es fehlen eigentlic ten aus den Archiven der Pharnia-Lobby. Die rech beitung der Katastrophe ist inzwischen gut 30jahr ist die Sperrfrist für die Aktenbestände der beteilig rien im Bund und in Nordrhein-Westfalen abgel einer kürzlich erschienenen D'ssertat'on (Kirk 1 diese Akten und übrigens auch die Prozeßakte lange zur Verfügung stehen, erstmals (!) ausgewerte es nun möglich, einen Überblick über das gesamt zu erhalten. Die Contergan-Akten aus der Gründ Bundesministeriums für Gesundheit im Bundesarc waren der Autorin, nach Ablauf der 1)reißig-Jahr nials zugänglich. Die Akten zum (,ontergan-Stra sie im Nordrhein-Westf'älischen Hauptstaatsarchiv Kalkum einsehen können. Dabei hat sie viele behördeninterne, aber auch wissenschaftliche Sach in Vernehniungen ausländischer Wissenschaftler v Konsularbeamten zu Protokoll gegeben worden wa verwendet und nun in ihrem Buch öffentlich gema



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