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Andrea schrieb am 13.8. 2014 um 23:09:35 Uhr über

Schießbefehl

Unter dem Begriff Schießbefehl werden die Anweisungen an Grenzsoldaten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zusammengefasst, an der innerdeutschen Grenze auf Flüchtlinge scharf zu schießen. Das allgemeine Wissen um ihre Anwendung verlieh den Absperrmaßnahmen der DDR an ihren Grenzen, die den Flüchtlingen galten, die nötige Glaubhaftigkeit. Die Anweisungen bestanden in unterschiedlicher Form von 1960 bis 1989. Formal legalisiert wurde die Praxis erst 1982 durch § 27 des Grenzgesetzes. Die Existenz von Schießbefehlen wird von Angehörigen und Verfechtern des DDR-Regimes oft geleugnet.

Deutsche Teilung oder Berliner Mauer nie gehört? Dann hier noch ein paar Fakten für euch:

Die Berliner Mauer war während der Teilung Deutschlands ein hermetisch abriegelndes Grenzbefestigungssystem der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), das mehr als 28 Jahre lang, vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 bestand. Es trennte nicht nur die Verbindungen im Stadtgebiet Groß-Berlins zwischen dem Ostteil („Hauptstadt der DDR“) und dem Westteil, sondern umschloss völlig alle drei Sektoren des Westteils und unterbrach damit auch jegliche Verbindung der Stadt zum im DDR-Bezirk Potsdam gelegenen Berliner Umland.

Die Berliner Mauer als letzte Aktion der Teilung der durch die Nachkriegsordnung der Alliierten entstandenen Viersektorenstadt Berlin, war Bestandteil und zugleich markantes Symbol des Konflikts im Kalten Krieg zwischen den von den Vereinigten Staaten dominierten Westmächten und dem sogenannten Ostblock unter Führung der Sowjetunion. Durch einen Beschluss der politischen Führung der Sowjetunion Anfang August 1961 und mit einer wenige Tage später ergehenden Weisung der DDR-Regierung errichtet, ergänzte die Berliner Mauer die 1378 Kilometer lange innerdeutsche Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, die bereits mehr als neun Jahre vorherbefestigtworden war, um den Flüchtlingsstrom zu stoppen.

Für die DDR-Grenzsoldaten galt seit 1960 in Fällen des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ der Schießbefehl, der erst 1982 formell legalisiert wurde. Bei den Versuchen, die 167,8 Kilometer langen[1] und schwer bewachten Grenzanlagen in Richtung West-Berlin zu überwinden, wurden nach derzeitigem Forschungsstand (2009) zwischen 136 und 245 Menschen getötet. Die genaue Zahl der Todesopfer an der Berliner Mauer ist nicht bekannt.

Die Berliner Mauer wurde am Abend des 9. November 1989 im Zuge der politischen Wende geöffnet. Diese wurde unter dem wachsendem Druck der mehr Freiheit fordernden DDR-Bevölkerung vollzogen. Der Mauerfall ebnete den Weg, der innerhalb eines Jahres zum Zusammenbruch der SED-Diktatur, zur Auflösung der DDR und gleichzeitig zur staatlichen Einheit Deutschlands führte.


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