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Bettina Beispiel schrieb am 22.2. 2006 um 20:48:31 Uhr über

Verunfugung

Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Verkehrsrecht
Betreff: Polizeikontrolle - Tür des Autos klemmte 5 Stunden
Einsatz: €20,00
Status: Beantwortet
geschrieben am 18.01.2006 20:38:00

Ich fuhr mit meinem PKW nachts und kam in eine Polizeikontrolle. Ich hatte etwas getrunken. Man wollte meine Papiere sehen. Ich versuchte per Knopfdruck die Türen zu öffnen. Es ging nicht. Vielleicht wegen der Kälte. Dann probierte ich die Fenster zu öffnen. Auch nichts. Die Polizei wurde zornig und schrie: »Wenn Sie nicht öffnen holen wir Sie da raus und nehmen Sie mit auf das Revier«
Ich entgegnete immer wieder dass ich nichts dazu kann und fragte, ob ich den Motor laufen lassen darf, denn es wurde immer kälter im Auto und ich hatte schon einen grippalen Infekt.
Die Polizei funkte dann die ganze Zeit hin und her mit ihren Funkgeräten.
Als ich dann meine Flasche Wick Medinait ausgetrunken habe fragten sie, was ich da trinke. Ich sagte, »Wick-Medizin, bin krank, habe Schnupfen«.
Da ist viel Alkohol drin schrie wieder einer...
(Ich hatte vorher paar Wodka-Red-Bull getrunken aber ich konnte ja keinen Alkoholtest machen, da die Türe nicht aufging)

Sie kamen immer wieder ans Auto, drohten, die Türen aufzuschweißen und mich festzunehmen. Sie waren so zornig, wie ich es noch nie erlebte. Sie versuchten die Heckklappe zu öffnen, zogen wie wild an der Tür und klopften heftig an die Scheiben.

Ich wurde nervös und trank noch ein Wick-Medinait. Diese Medizin beruhigte mich auch ein wenig wegen des guten Alkoholgehalts von 40%.

Nachdem 4-5 Stunden vergingen und die Polizei mich immer noch nicht »befreien« konnte und man einen Abschleppdienst gerufen hatte, der mich mitsamt Auto »holen« sollte ging plötzlich die Tür wieder auf. Ich habe es einfach mal wieder probiert und es ging. Prima, ich war frei und es dauert keine Minute, da durfte ich blasen. Ich hyperventilierte. Ergebnis: 0,28 Promille.

Frage, es waren nun 4 Stunden im Auto. Die Polizei sagt, ich hätte da ja wohl mindestens 0,8 gehabt. Ich habe doch aber 2 Flaschen Wick Medinait getrunken, das ist hochprozentig. Ich musste es trinken, weil es mir mein Arzt verordnete und ich nicht vorhatte, nach der Polizeikontrolle selbst weiter zu fahren.

Kann ich trotzdem Ärger bekommen, obwohl der Alkoholspiegel hauptsächlich durch Wick Medinait während der Polizeikontrolle hoch ging?

Kann ich Ärger bekommen, obwohl ich dann tatsächlich nur 0,28 Promille hatte oder können die das hochrechnen?

Kann mir was passieren, weil meine Türe 5 Stunden nicht aufging?
Wiederstand gegen die Staatsgewalt?
(Technischer Defekt - ist halt alles elektrisch heutzutage)

Antwort
Betreff: >Polizeikontrolle - Tür des Autos klemmte 5 Stunden
18.01.2006 21:48:05
von Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
www.kanzlei-alpers.de Kontaktdaten auf 123recht.net
August-Bebel-Str. 13, 33602 Bielefeld, 0521/9 67 47 40, Fax: 0521/9 67 47 42
Arnd-Martin Alpers, Bielefeld, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Internet und Computerrecht, Mietrecht, hat Interessensschwerpunkte: Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht.

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Sehr geehrter Fragesteller,

auch wenn Ihre Geschichte wirklich reichlich abenteuerlich klingt, dürften Sie nicht viel zu befürchten haben.

Eine Rückrechnung des Alkoholspiegels kommt nur in Betracht, wenn zum Tatzeitpunkt der Alkoholtrank mehr als 2 Stunden zurücklag (ab dann 0,1 Promille pro Stunde). Wenn ich davon ausgehe, dass Sie Ihren letzten Wodka-RedBull weniger als 2 Stunden vor der Polizeikontrolle getrunken haben, kommt schon aus diesem Grund keine Rückrechnung in Betracht, sondern es gelten die 0,28 Promille. Berücksichtigt man dann noch Ihre Wick-Medinaits, düfte Ihnen alkoholtechnisch keine Gefahr drohen.

Und wenn - ich unterstelle Ihre Angaben als wahr, auch wenn ehrlich gesagt nicht alles unbedingt wahrscheinlich klingt - sich die Türen aufgrund eines technischen Defekts nicht öffnen ließen und Ihnen auch Wick Medinait verordnet wurde (ein Kollege fragte mich gerade, ob Sie den Arzt nennen können, der Wick Medinait verschreibt), sehe ich nicht die geringsten Anzeichen für eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Strafbarkeit.

Alles in allem drohen Ihnen aufgrund Ihrer Schilderung keine Repressalien.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen gute Besserung.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

Einmalige Nachfrage vom Fragesteller
geschrieben am 19.01.2006 17:42:36

Übrigens, in der Wick Medinait Flasche war nur ein Waldmeistertrunk, aber das hatte ich verschwiegen ;-)

Vielen Dank für die Antwort. Hoffe, dass mir so etwas so schnell nicht mehr passiert.

Diese modernen Autos haben halt nicht mehr diesen Hebel zum öffnen. (Ist ein Aston Martin DB9 - eigentlich ein typischer seriöser Understatement - Anwaltswagen)

Was wäre passiert, wenn der Tür-Mechanismus weiterhin geklemmt hätte? Hätte man mich dann rausgeschweißt? Was hätten die Beamten unternehmen müssen? Luft zum Atmen hatte ich genug...


Antwort auf einmalige Nachfrage vom Anwalt
geschrieben am 19.01.2006 23:06:20

Ich wünsche ihnen auch, dass Sie von derartigen Geschichten in Zukunft verschont bleiben (aber mussten Sie nicht auch gerade vor kurzem Ihren Jeep aus einer U-Bahn Station zurückholen? Siehe: https://www.frag-einen-anwalt.de/Anzeige-wegen-Fahrens-in-der-Fugängerzone-mit-Hummer-2--Jeep__f9657.html).

Ich werde dann doch lieber bei meinem konventionellen Pkw bleiben, da ich da wenigstens weiss, dass ich mich im Ernstfall auf die Türgriffe verlassen kann.

Wie wäre es weitergegangen? Nachdem die Polizei schon 5 Stunden um Ihr Auto gestanden hat, hätten es sich die Beamten mit Sicherheit nicht nehmen lassen, Sie auch auf den Hof des Abschleppunternehmers zu begleiten. Ich denke nicht, dass die Polizei Sie gegen Ihren Willen herausgeschweißt hätte. Die Beamten hätten mit Sicherheit tapfer ausgeharrt, bis Sie aufgrund von Atemnot oder Hunger/Durst darum gebeten hätten, die Scheibe einzuschlagen...

Trotz allem wünsche ich Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Wagen, auf dass er sich nicht im falschen Moment weigern möge, seine türen zu öffnen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

P.S. Aufgrund manch schlechter Erfahrung hoffe ich für uns beide, dass Ihr Konto nicht zu ähnlichen Verschlusserscheinungen wie Ihr Aston Martin neigt und die QNC-Lastschrift zurückgebucht wird...


Bewertung der Antwort vom Fragesteller
Bewertung: - Diese Antwort hat mir sehr geholfen.

Danke, hat mir sehr geholfen. Diese exotischen Autos haben so ihre Macken. Aber in gutes deutsches Girokonto funktioniert. Auch für QNC. ;-)



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