Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Zwangsmitgliedschaft«
Jakob the dark Hobbit schrieb am 8.6. 2002 um 15:01:58 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Grundgesetz Artikel 9 Vereinigungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87 a Abs. 4 und Arikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Zu Abs.1: Zum Begriff »Alle Deutschen« siehe Artikel 116Abs. 1
| Einige zufällige Stichwörter |
patrizia
Erstellt am 13.4. 2002 um 23:31:06 Uhr von zero2nin, enthält 6 Texte
Bestrafung
Erstellt am 3.10. 2004 um 04:58:35 Uhr von pascal, enthält 178 Texte
Woolworth
Erstellt am 27.3. 2007 um 00:05:38 Uhr von Bob , enthält 3 Texte
Katzenkaffee
Erstellt am 13.3. 2007 um 16:33:33 Uhr von platypus, enthält 6 Texte
|