Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Zwangsmitgliedschaft«
zwang_mit_glied schrieb am 8.7. 2006 um 19:33:36 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
München, 2.3.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
Widerspruch gegen »Beitragsbescheid« v.22.2.06
wie 90% Ihrer Kammer»mitglieder«, lehne auch ich eine Zwangsmitgliedschaft ab, und verweigere hiermit die Zahlung sog. »Beiträge«. Uns Kleinunternehmern wird schon von zu vielen Seiten versucht, immer neue Gelder abzupressen. Schluß damit!
Die vorgebrachten Argumente in Ihrer beigelegten Broschüre sind zwar nett zu lesen aber allesamt Augenwischerei.
Über 90% der IHK-Funktionäre mit politischem Engagement gehören einer der Regierungsparteien an. Somit haben oppositionelle Gedanken zur Wirtschaftspolitik derzeit keine Chance.
Die IHK konnte eine wirtschaftsschädliche und schwarzarbeitfördernde Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3%(!) ebensowenig verhindern, wie die Überschwemmung der Märkte mit Osteuropäischen Kleinunternehmen, die zu Dumpingpreisen arbeiten. Die Ausbildungsplatzabgabe ist in meiner Branche längst Realität.
Da ich ausserdem sehr im Umweltschutz engagiert bin (und auch nach ökologischen Grundsätzen arbeite) kann und will ich Ihre Pläne zur Rückkehr in eine umweltpolitische Steinzeit nicht mittragen und durch mein sauer verdientes Geld auch noch unterstützen. Genausowenig, wie ich deshalb Mitglied im ADAC sein kann, verbietet es meine Überzeugung (wenn Sie so wollen mein Glaube - und wir haben doch Glaubensfreiheit,oder?) in Ihrer Organisation Mitglied zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob the dark Hobbit schrieb am 8.6. 2002 um 15:01:58 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Grundgesetz Artikel 9 Vereinigungsfreiheit
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87 a Abs. 4 und Arikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Zu Abs.1: Zum Begriff »Alle Deutschen« siehe Artikel 116Abs. 1
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