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darf hierzulande niemand hilflos leiden oder gar ste rben oder - eine eingeschleppte ansteckende Krankheit
noch schlimmer e abfedernde
mangels Behandlung weiterverbreiten. Also wird di der Gesetze
Funktion gebilligt, die abschreckende Wirkung die Rolle des bleibt erhalten. Diejenigen, die sich nicht auf
Lückenbüßers beschränken wollen, versuchen durch deutliche
Öffentlichkeitsarbeit gegen die offizielle Flüchtlingspolitik zu kämpfen. Dazu gehören die Forderungen nach medizinischer Regelversorgung für alle und nach der Abschaffung jeglicher Sondergesetze, die die Qualität der medizinischen Versorgung vom rechtlichen Status der Menschen abhängig macht.
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Für Ärzte steht die offizielle Politik eigentlich im eklatanten Widerspruch zu ihrer beruflichen Verpflichtung und zum hippokratischen Eid. Aus diesem Grund wurden auf mehreren Ärztetagen und der Tagung des Weltärztebundes Resolutionen zur Behandlung Illegalisierter verabschiedet. So hat die niedersächsische Ärztekarnmer am 29.11.97 beschlossen: i. Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte unterstützen die hier lebenden Flüchtlinge und Migrantlnnen ohne gültige Ausweispapiere in Krankheitsfällen, indem sie ihnen anonyme und kostenfreie Behandlung gewährleisten. 2. Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich nach Möglichkeit an dem Aufbau einer medizinischen Grundversorgung für den o.g. Personenkreis, damit ein möglichst großes Netz von Behandlungsmöglichkeiten entstehen kann.' Nicht angenommen wurde ein dritter Punkt, der dazu aufrief, die beschlossene zukünftige Unterstützung via Presseerklärung bekanntzugeben und damit eindeutig gegen die unmenschliche Asylpolitik ... Stellung zu beziehen'. Der Weltärztebund verabschiedete im Oktober 1998 zwei Resolutionen. Darin wird die Pflicht der Ärzte festgestellt, einem Menschen unabhängig von seinem Status medizinische Betreuung zukommen zu lassen. Die Regierungen werden gemahnt, das Recht der Patienten auf diese Hilfe nicht einzuschränken. Die zweite Resolution fordert, daß Ärzte nicht gezw-ungen werden dürften, an Flüchtlingen diagnostische Maß-
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N*beierung
en oder Handlungen vorzunehmen. die nicht medizinisch
bezieht sich zum Beispiel auf das Ver-
-ndet seien. Letztere schiebungen und auf
abreichen von Beruhigungsspritzen bei Ab die wissenschaftlich umstrittene Methode des Röntgens der Hände bei minderjährigen Flüchtlingen zur Altersbestiminung.
Die recbdiche Sftuation
In Deutschland können nach Artikel 16 a Grundgesetz Asylberechtigte und Migrantlnnen mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis wie deutsche Staatsbürger Sozialhilfe und damit auch medizinische Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) erhalten, wenn sie nicht gesetzlich krankenversichert sind. Eingeschränkt wird der Anspruch durch § 120 BSHG: Wenn vermutet wird, jemana sei nach Deutschland gereist, uni seine chronische Krankheit, seine Unfall-, Kriegsoder Folterfolgen hier heilen oder lindern zu lassen und nicht die hierfür nötigen Mittel dabei hat, kann die Leistung verweigert werden. Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung, Menschen mit Duldung nach § 55 Ausländergesetz oder sonstige vollziehbar Ausreisepflichtige fallen unter das AsYlbewerberleistungsgesetz. § 4 AsylbIG beschränkt die medizinische Versorgung auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände, nach § 6 AsylbIG sind weitergehende Leistungen nur möglich, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit im Interesse des Aufenthalts in Deutschland unerläß-
lich sind.
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus sind schlicht ausgeschlossen von medizinischer Versorgung. Es ist in Deutschland nicht vorgesehen, daß Menschen ohne Preisgabe ihrer Identität und ohne einen individuell über einen definierten Status festgelegten Kostenträger medizinisch geholfen wird. Natürlich ist eine Behandlung auf eigene Kosten bei Vorauskasse möglich. Aber wenn man bedenkt, wie teuer manche Untersuchungen und Medikamente, Operationen und insbesondere die stationäre Geburtshilfe ist, so werden die Grenzen sehr schnell deut-
lich.
Kann eine Vorauszahlung nicht erfolgen, so wird die Kranken-
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