Meinungsfreiheit
Bewertung: 5 Punkt(e)
»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst!«
Rosa Luxemburg
| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) | 75, davon 73 (97,33%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 18 positiv bewertete (24,00%) |
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| Der erste Text | am 28.11. 2001 um 15:41:09 Uhr schrieb ein vorrübergehender Name über Meinungsfreiheit |
| Der neuste Text | am 21.1. 2012 um 00:53:19 Uhr schrieb Die Leiche über Meinungsfreiheit |
| Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 39) |
am 21.1. 2012 um 00:45:17 Uhr schrieb
am 21.3. 2007 um 20:17:05 Uhr schrieb
am 22.10. 2006 um 13:11:12 Uhr schrieb |
»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst!«
Rosa Luxemburg
Meinungsfreiheit findet auf der Straße statt. Da darf sich in Wort, Schrift und Bild jeder frei äußern.
Wer in meiner Gaststube andere Gäste mit Geschwätz belästigt und sich dann auch noch auf die Meinungsfreiheit beruft, findet sich gleich drauf auf der Straße wieder. Da hat er sie, die Meinungsfreiheit.
Es darf auch jeder allen Unsinn drucken, den er drucken mag. Diese Erzeugnisse kann er dann an den Mann bringen. Auf der Straße, versteht sich.
Auch im Internet gibt es Meinungsfreiheit. Jeder kann seine Meinung frei äußern. Auf seiner eigenen Website. Wer meint, anderer Leute Gästebücher, Blogs, Kommentarseiten oder Chats vollmüllen zu dürfen, der irrt.
Die Meinungsfreiheit endet exakt dort, wo die Freiheit, die Rechte, die Unversehrtheit und die Würde anderer in Frage gestellt werden. Also zum Beispiel bei den Prügel-Elaboraten der kranken Individuen Richter/Zuber und Pädo-Jenny, wobei letztere(r) vermutlich auch nur ein Klon eines der beiden ist.
US-Schüler darf GeorgeWalkerBush »InternationalTerrorist« nennen
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Im Februar schickten Lehrer den 16-jährigen Bretton Barber nach Hause, weil er ein Anti-Bush-T-Shirt trug. Der Rauswurf war nicht zulässig: Auch für US-amerikanische Schüler gilt das Recht auf Meinungsfreiheit, wie ein Gericht jetzt entschied.
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