Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 111, davon 108 (97,30%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 30 positiv bewertete (27,03%)
Durchschnittliche Textlänge 228 Zeichen
Durchschnittliche Bewertung 0,144 Punkte, 59 Texte unbewertet.
Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 28.11. 2001 um 15:41:09 Uhr schrieb
ein vorrübergehender Name über Meinungsfreiheit
Der neuste Text am 24.3. 2024 um 19:59:02 Uhr schrieb
Pampf über Meinungsfreiheit
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 59)

am 27.3. 2019 um 08:24:32 Uhr schrieb
Freno über Meinungsfreiheit

am 11.1. 2017 um 23:04:36 Uhr schrieb
Christine über Meinungsfreiheit

am 20.12. 2005 um 12:02:44 Uhr schrieb
heini über Meinungsfreiheit

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Meinungsfreiheit«

Strontium-90 schrieb am 11.8. 2002 um 18:57:42 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 7 Punkt(e)

»Ich bin nicht deiner Meinung, aber ich werde mich jederzeit dafür einsetzen, dass Du sie sagen darfst

Rosa Luxemburg

Freno schrieb am 24.3. 2019 um 20:14:15 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 2 Punkt(e)

Vor einigen Jahren war es ein ständiges Thema, daß es eine Frauenquote in den Aufsichtsräten der an der Deutschen Börse notierten Unternehmen geben solle. Alle Welt redete und schrieb sich den Mund bzw die Fingerspitzen franselig darüber. Ich habe eine Zeitlang in allen Plattformen, auf denen ich damals aktiv gewesen war, die entsprechenden Schreiberlinge, die sich fast ausnahmslos für eine solche Quote aussprachen, befragt, was denn die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft sei. Kein einziger wußte es - es ist die Bestellung und Abberufung des Vorstands. Keiner wußte, was ein Aufsichtsrat eigentlich tut, aber jeder wußte, wie er zusammengesetzt sein soll. Das ist real existierende Demokratie !

Peter K. schrieb am 8.11. 2007 um 01:13:58 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 1 Punkt(e)

(1) Wer es unternimmt, den Gedanken der unveräusserlichen Menschenrechte als Grundlage menschlicher Gesellschaft schlechthin, der zur ihrem Schutze und Verbreitung errichteten Einrichtungen und deren Amtsträger und Befürworter in einer Weise, die den öffentlichen Frieden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beeinträchtigen geeignet ist, herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von 1 Jahr bis 5 Jahren Freiheitsstrafe. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor

a) bei der Leugnung der Gleichheit aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechtes, der geschlechtlichen Orientierung oder Identität, der Rasse, Hautfarbe, Alter, Jugend oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung;

b) wenn von der Herabwürdigung Einrichtungen oder deren Teilgliederungen der parlamentarischen Demokratie, des demokratischen Rechts- und Sozialstaates oder deren Angehörige betroffen sind oder nach dem Willen des Täters betroffen werden sollen;

c) die Herabwürdigung nach dem Willen des Täters unter Mißbrauch der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit in einem öffentlich zugänglichen Medium erfolgt oder erfolgen soll, vor einer versammelten Menschenmenge oder gegenüber Personen, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt sind.

(4) In minder schweren Fällen kann das Gericht von der Strafe absehen oder das Strafmaß ermässigen. Ein minder schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn

a) die Tatbegehung gegenüber Personen erfolgt, die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses berechtigt und verpflichtet sind;

b) der Täter unmittelbar nach der Tatbegehung tätige Reue zeigt, und die Folgen seiner Tat durch öffentliches Bekenntnis zu den unveräusserlichen Menschenrechten zu mildern sucht;

c) die Tatbegehung fahrlässig erfolgt.

Kevin O. schrieb am 14.3. 2017 um 13:35:02 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 1 Punkt(e)

Hahaha. Selten so gelacht. Ausgerechnet Christine schreibt über Meinungsfreiheit. Dieselbe Christine, die früher bei der Stasi ne ganz große Nummer war. Wie schäbig!

-----

Christine schrieb am 14.3. 2017 um 13:04:53 Uhr über
Meinungsfreiheit
Hass ist strafbar. Bin gespannt wie HeikoMaas scannt und skaliert. Einstieg wäre dann das Bewerten von Atemtiefe und Stimmfärbung. Huch, wird mir heute wieder spontan. Der Böhmermann ist tatsächlich staatstragend. Dass der Maas noch nicht verlinkt ist und stattdessen nur ein Verweis auf Maastricht kommt, ist eklig.

Die Leiche schrieb am 21.1. 2012 um 00:53:19 Uhr zu

Meinungsfreiheit

Bewertung: 2 Punkt(e)

Die Meinungsfreiheit ist das unveräusserliche Grund- und Menschenrecht, seiner begeisterten Zustimmung zur totalen Diktatur der Bonzen in jeder nur erdenklichen Art und Weise Ausdruck zu verleihen.

Einige zufällige Stichwörter

Bevölkerungsexplosion
Erstellt am 21.7. 2001 um 18:47:50 Uhr von palomina, enthält 32 Texte

Feinschmecker
Erstellt am 24.11. 2001 um 18:32:42 Uhr von wauz, enthält 17 Texte

Südpol
Erstellt am 20.9. 2002 um 01:10:57 Uhr von Dortessa, enthält 23 Texte

wach
Erstellt am 3.6. 2001 um 12:13:42 Uhr von Patti, enthält 36 Texte

fabulös
Erstellt am 29.4. 2007 um 15:18:54 Uhr von Kah, enthält 2 Texte


Der Assoziations-Blaster ist ein Projekt vom Assoziations-Blaster-Team (Alvar C.H. Freude und Dragan Espenschied) | 0,0456 Sek.