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gated society schrieb am 11.12. 2002 um 03:14:56 Uhr über

gats

unaufhörlich, »niemand« wolle die öffentlichen Dienste auf den Tisch der GATS-Verhandlungen legen. Wenn man es wollte, vvürden es die Texte nicht gestatten. In einem Brief an den Direktor von Le Monde diplomatique verfocht Lamy diesen Standpunkt sogar mit einem schönen Zitat aus dem GATS. Der betreffende Satz bekräftigt das »Recht der Mitglieder, das Dienstleistungsangebot auf ihren Territorien zu regulieren und dabei neue Regelungen einzufahren, um nationalen Poiitikpräferenzen entgegenzukommen.«16
Schade, dass sich dieser Satz nur in der Präambel des GATS findet und daher keine rechtliche Tragweite hat. Dagegen bergen viele Artikel im Korpus des Abkommens ernste Gefahren in sich. Das GATS besteht, ebenso wie die WTO selbst, erst seit 1995, und die aktuellen Verhandiungen über die Dienstleistungen boten noch nicht genug Muße, um die »fortschreitende Liberalisierung« sehr weit voranzutreiben. Aber in den Texten ist deren Notwendigkeit festgeschrieben.
Bisher gibt es nur wenige Entscheidungen der DSB zur Interpretation des GATS, aber dessen Ziel ist vor allem, »das Liberalisierungsniveau schrittweise zu heben« (Artikel XIX). Wenn es bezüglich der öffentlichen Dienste Klagen zu hageln beginnt, werden sie in ihrer Häufung die Wirkung haben, das Regelungsgefüge, von dem das Bildungswesen, das Gesundheitswesen und die anderen öffentlichen Dienste in den europäischen Ländern umgeben wird, »zu Kieinholz zu schlagen«. Es wird sie dann so wenig schützen, wie eine Strohhütte vor dem großen bösen Wolf schützt.

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66 Brief Vom 3. November 2000 an lgnacio Ramonet zu demartikei »Lib@raliser sans avoir l'air d'y toucher« von Susan George und Ellen Gc)uld (Le Monde diplomatique, Juli 2000): »[ ... 1 the right of members to regulate, and to introduce new regulations, on the supply of services within their territories to meet national policy objectives.«

7 0 Wer will was?


1

Kurzum, wir meinen, dass die Infragestellung der öffentlichen Dienste und der Regierungsaufsicht über das Dienstleistungsangebot auf dem eigenen nationalen Territorium in den Texten des GATS festgeschrieben und programmiert ist. Sie wird u.a. mittels der DSB in die Praxis umgesetzt werden.

Kleine Texterläuterung:
Die gefährlichsten GATS-Artikel
Um genau zu zeigen, welche Wege bereits abgesteckt worden sind, um sich an alle diese Dienste heranzuwagen, unternehmen wir jetzt eine »Texterläuterung« zu bestirnrnten Artikeln. Hinter den technokratischen Formulierungen stecken nämlich Fallen, und die Fachanwälte für Handelsrecht werden nicht versäumen, sich ihrer zu bedienen.

Was ist eine »öffentliche« Dienstleistung?
Gegenstand des GATS sind laut Artikel 1, 3, b »alle Dienstleistungen in allen Bereichen mit Ausnahme der in Ausübung der in hoheitlicher Gewalt erbrachten Dienstleistungen«. Sehr gut, sagt man sich, da sind wir gerettet, denn die öffentlichen Dienstleistungen des Bildungswesens, der Post, des Sozialwesens usw. werden alle eindeutig »in Ausübung der hoheitlichen Gewalt« bereitgestellt.
Leider wird diese »Gewalt« sofort von Artikel 1, 3, c eingegrenzt: Um nicht unter die Regeln des GATS zu fallen, darf diese Dienstleistung von der Regierung »weder auf kommerzieller Grundlage noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Anbietern von Dienstleistungen« bereit-
gestellt werden.
Der Sinn der Ausdrücke »kommerzielle Grundlage« und »Wettbewerb mit einem oder mehreren Anbietern« wird nirgends präzisiert. Sie bezahlen den Zugfahrschein, die Briefmarke oder das U-Bahn-Ticket »auf kommerzieller Grundlage«, und Sie haben die Wahl zwischen öffentli-

Die gefährlichsten GATS-Artikei 71



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