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Für die Verteilung des landesweiten Gesamtbetrages fehlen bis zur
Einführung des Fallpauschalen-Systems die geeigneten
Bemessungsmaßstäbe sowie eine gesicherte Abstimmung mit den
Zielen der Krankenhausplanung, die sich an der Entwicklung der
konkreten Bedarfslage in den Landkreisen und Regionen zu
orientieren haben.
Die Grundlohnanbindung des landesweiten Gesamtbetrags nimmt
keine Rücksicht auf das bereits weitgehend erschöpfte
Einsparpotential der Krankenhäuser. Die Budgets sind durch
Tariflohnabschluß 1999 schon über Gebühr belastet. Hinzu kommen für
das Universitätsklinikum nicht finanzierte Beitragserhöhungen der
Versorgungs-kassen. Die erweiterten Behandlungsmöglichkeiten des
medizinischen Fortschritts, insbesondere auch die vorhersehbare
Bedarfsentwicklung bei den Intensivbetten, erfordert Mittel, die über die
Grundlohnanbindung hinausgehen. Gleiches gilt für die erwartete
Fallzahlsteigerung wegen den bekannten Verschiebungen in der
Alterspyramide. Diese Überlegungen zeigen auch, daß Reserven für
eine Selbst-finanzierung der Investitionskosten nicht vorhanden sind.
Die für die nächsten drei Jahre vorgesehenen Instrumente, wie der
weitere Abbau von sogenannten Fehlbelegungen in den
Krankenhäusern, Integrationsverträge mit Praxisnetzen der
Vertragsärzte oder die verstärkte Anwendung des Betriebsvergleichs
führen ohne Leistungseinschränkungen zu keinen Einsparungen. Auch
die sogenannten Restrukturierungsverträge können vor Einführung des
Fallpauschalen-Systems im Jahr 2003 bestenfalls im Einzelfall etwas
bewirken.
Der landesweite Gesamtbetrag läuft im Ergebnis darauf hinaus, die
Erlöszuwächse unter deutlich zunehmenden Druck auf Produktivität und
Rationalisierung noch unterhalb der Budgetgrenzen anzusiedeln, die
durch das Stabilisierungsgesetz 1996 und das
Solidaritätsstärkungsgesetz 1999 bestimmt waren. Die Finanzierung
zusätzlicher Krankenhausfälle oder strukturelle Verbesserungen im
Leistungsangebot sind ausschließlich durch Einsparungen an anderer
Stelle möglich.
Die neue Ausgleichsregelung für Mehrerlöse stellt in Verbindung mit
der Rückstellung aus dem landesweiten Gesamtbetrag eine
zusätzliche Belastung auch für das Universitätsklinikum dar. Selbst
wenn dieses einen Betrag aus der Rückstellung erhält, hat es diesen
Betrag zuvor selbst mitfinanziert, weil das Budget mit Rücksicht auf die
Ausgleichsregelung abgesenkt wurde.
Eine solche Kürzung der Budgets ist um so bedenklicher, als der im
Jahr 1997 auf drei Jahre befristete Fehlbelegungsabzug in Höhe von 1
vom Hundert auf Dauer fortgeschrieben werden soll. Zwar haben die
Krankenkassen die Möglichkeit den Fehlbelegungsabzug anders auf
die Krankenhäuser zu verteilen. Hierzu fehlen allerdings
flächendeckende Untersuchungen zur Fehlbelegung, das heißt es
mangelt an geeigneten Maßstäben. Aus nachvollziehbaren Gründen
hat der Gesetzgeber deswegen für die Jahre 1997 bis 1999 einen
Pauschalabzug gewählt.
Die ab 2003 mit dem Fallpauschalen-System verbundenen Auflagen,
die Investi-tionsfinanzierung innerhalb des landesweiten Gesamtbetrag
vorzunehmen, schließt mit einer Finanzierungslücke von vier Milliarden
Mark. Dies sprengt den Finan-zierungsrahmen des heute
leistungsgerecht ausgestatteten Krankenhauses. Die ge-planten
pauschalen, nicht aufgabenorientierten Preisabschläge für das
Univer-sitätsklinikum, als Folge der nicht zu finanzierenden
Investitionskosten, führen zur Fehlsteuerung des Leistungsangebots
innerhalb und außerhalb der Region. Abgesehen davon, fehlen Bund
und Ländern die nötigen Mittel, die Preisabschläge auf Dauer
aufzufangen. Eine Aushöhlung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit sind die unabweisbaren Folgen für das
Universitätsklinikum.
Vernünftig ausgestaltete Ausgabenobergrenzen für die gesetzlichen
Krankenkassen haben eine gewisse Berechtigung.
Restrukturierungskonzepte ebenfalls. Der Gesetzentwurf zum
landesweiten Gesamtbetrag versucht nun allerdings Versäumnisse der
Vergangenheit im Schnellverfahren zu lösen und belastet die
Krankenhäuser außergewöhnlich. Es sollen nicht nur die gesetzlichen
Krankenkassen weniger beansprucht, sondern ganz nebenbei auch
die Länderhaushalte um 4 Milliarden DM entlastet werden.
Arbeitsplatzabbau und Durchforstung des Leistungsangebots sind
auch beim Universitätsklinikum als Folgen der zusätzlich auferlegten
Finanzierungsschranken abzusehen.
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