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Wenkmann schrieb am 11.4. 2005 um 11:31:46 Uhr über

Steinmetzbruderschaften

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Die Steinmetzbruderschaften
 

Trotz aller Bemühungen der masonischen und nicht-masonischen Forschung liegt der Ursprung der Freimaurerei immer noch im Dunkeln.
Gesichert scheint lediglich, daß sie entgegen jeglicher Legendenbildung weder im alten Rom noch in Griechenland oder Ägypten entstanden ist und auch nicht von den Alten Rosenkreuzern abstammt. Dasgeheime Wissender Templer bewahren die Freimaurer nicht.
Die Wurzeln der Freimaurerei liegen wahrscheinlich in den Steinmetz-Sozietäten (Blütezeit 13. bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts): deren Gebräuche und Gepflogenheiten klingen heute in der freimaurerischen Tradition und Formensprache nach.
Bereits die römischen Baukollegien besaßen eine Reihe von Privilegien, die sich später ebenfalls bei den Dombauhütten finden.
Dieses waren die Befreiung von den bürgerlichen Lasten, eine eigene Gerichtsbarkeit, die Aufnahme von Nichthandwerkern als Ehrenmitglieder und das Gebot der Verschwiegenheit hinsichtlich der vermittelten Bau- und Werkstofferfahrungen.
Später kam die Erlaubnis zum Lesen und Interpretieren der Bibel ohne Priester hinzu. (Bernhard Wein, Die Bauhütten und ihre Entwicklung zur Freimaurerei, Hamburg 1977).

In ihren Reihen standen sowohl die ausführenden Handwerker als auch die planenden Architekten, Künstler und Verwalter unter der Führung eines verantwortlichen Meisters.
Die Mitglieder einer solchen »Bauhütte« lebten und arbeiteten auf engstem Raum zusammen. Überlieferte Bauhüttenordnungen (Ordnung der Steinmetzen zu Straßburg vom Jahre 1459) zeigen auf, daß sie dabei die Schranken ihres jeweiligen Standes überwunden zu haben schienen; sie nannten sich untereinander »Brüder« und gaben sich gegenseitig Beispiele von gehobener Umgangsform, korrekter Erziehung und Toleranz.
Für die Mitglieder einer Bauhütte bestanden das Gebot der Verschwiegenheit hinsichtlich interner Fragen des Hüttenlebens sowie die Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung, Treue und herzlichen Zuneigung.
Im Gegenzug erfuhren sie die soziale, rechtliche und politische Absicherung durch die Bauhütte.
Die Lehrlinge und Gesellen erhielten eine praktische und theoretische Ausbildung.
Durch einfache Rituale und Zeremonien wurden neue Lehrlinge aufgenommen. Durch die dabei abgegebenen Verpflichtungen versicherten sich die Bauleute ihrer Geschlossenheit und schützten ihr Wissen.
Zudem brachte die Vereinheitlichung der praktizierten Rituale reisende Steinmetze in die Lage, sich in anderen Bauhütten auszuweisen, deren Privilegien zu genießen und um Arbeit nachzufragen.
Damit eine Bauhütte ihr Wissen auch an anderen Orten und in anderen Ländern ausüben konnte, genoß sie das Privileg weitgehender Unabhängigkeit von der jeweiligen landesherrschaftlichen Macht.
Sie unterstand nach innen und außen zum größten Teil allein der Autorität des von ihr gewählten Meisters.
Voraussetzung hierfür war die Anerkennung der Bauhütte durch eine größere Dombauhütte, wie beispielsweise die Haupthütte von Straßburg.
Obwohl geschichtliche Belege hierfür fehlen, scheinen diese Privilegien der Steinmetze auch ein Grund dafür gewesen zu sein, daß sich ihnen vor allem während der Aufklärungszeit des 17. Jahrhunderts vermehrt Nicht-Handwerker anschlossen (angenommene Steinmetze = accepted masons).
Im Schutz der Bauhütte genossen sie den hohen Standard schöpferischen Könnens, geregelten und gepflegten Zusammenlebens, der freien Diskussion und die Unabhängigkeit von landeshoheitlichen Reglementierungen


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