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voice recorder schrieb am 12.1. 2003 um 04:38:41 Uhr über

gats

dungsbereichs geringer ausfallen wird als im Falle einer breiten, viele Segmente erfassenden Liberalisierung.

Erste Marktöffnungsforderungen
Neben diesen allgemeinen Verhandlungsvorschlägen haben mittlerweile verschiedene Regierungen bilateral konkrete Marktöffnungsforderungen an einzelne WTO-Mitglieder gerichtet, die nach dem Zeitplan der GATS-Verhandlungen bis ZUrn Ende Juni 2002 übermittelt werden sollten. Im Rahmen dieses bilateralen Prozesses von Forderungen (requests) und ab Ende März 2003 zu unterbreitenden Angeboten (offers) hat die EU von den USA die Marktöffnung im Bereich privat finanzierter höherer Bildungsdienstleistungen gefordert (European Commission 2002). Dieser Schritt kam überraschend, weil lange der Eindruck gepflegt wurde, die EU-Kommission werde im Bildungsbereich keine Forderungen stellen. Dennoch versucht die Kommission Entwarnung zu signalisieren. Sie verweist darauf, dass die Forderung gegenüber den USA nicht über die Verpflichtungen hinausgeht, die von der EU selbst bereits mit Inkrafttreten des GATS 1995 übernornmen worden seien (ebd.).

Diese Argumentation ist wenig überzeugend, da die EU sich rückziehen kann, sie habe schon in der Uruguay -Runde liberaliin den laufenden Verhandlungen nicht auf den Standpunkt zu

siert und nun seien andere an der Reihe. Vielmehr muss sie, wenn sie ihre eigenen Interessen im Verlaufe des Aushandlungsprozesses durchsetzen möchte, selbstverständlich auch zu Zugeständnissen bereit sein.

reich sind auch schon an die EU adressiert worden. Einer Zusarn Entsprechende Liberalisierungsforderungen im Bildungsbe

menfassung des Wirtschaftsministeriums, der Forderungen vo

zunächst 19 Staaten zugrundeliegen (diese Zahl kann sich nc)c n erhöhen),

ist zu entnehmen, dass sich im Bildungsbereich Fc)rderungen zum einen auf spezielle Vorbehalte anderer EU-Mitgliedsstaaten beziehen. Darüber hinaus seien auch Forderungen für die Kategorie der sonstigen Bildungsdienstleistungen gestellt worden, wo die EU bisher keine Verpflichtungen übernommen hat. Schließlich gebe es auch »Forderungen, die sich auf )höhere Bildung< und Erwachsenenbildung generell, ohne die von der EU vorgenommen Beschränkung auf privat finan-

68 4, Die GATS-Verhandlungen i Bildungsbereic

zierte Dienstleistungen beziehen und Forderungen speziell für Bildungstest-Dienstleistungen« (BMWI, Schreiben vom 8.8.2002). Im Klartext heißt dies, dass auch Marktöff nungsforderungen im Bereich öffentlich finanzierter Bildungsangebote gestellt worden sind. Konsequenterweise haben daher offenbar auch einzelne Drittstaaten die Beseitigung der horizontalen Ausnahmen der EU hinsichtlich öffentlicher Aufgaben und Subventionen gefordert. DasWirtschaftsministerium führt dazu aus: »Verschiedene Forderungen beziehen sich auf generelle EU-Vorbehalte für Dienstleistungen, die als öffentliche Aufgaben betrachtet werden (Forderung nach Erläuterungen und Spezifizierungen, teilweise auch Streichung), auf die Behandlung von Zweigstellen von Drittstaaten-Unternehmen in der EU (Forderung nach gleicher Behandlung wie Tochtergesellschaften) und auf Subventionen (Forderung nach teilweiser oder vollständiger Streichung der EU-Vorbehalte bezüglich Inländerbehandlung für GATS-Erbringungsarten 3 und 4)« (ebd., Hervorhebungen im Original).
Das Ministerium macht allerdings keine Angaben darüber, welche konkreten Forderungen von welchen Staaten an die EU allen anderen öffentlichen oder staatlich subventionierten führungen deutlich, dass die EU im Bildungsvvesen, wie auch in übermittelt wurden. Es wird aber schon an den zitierten Aus-


Dienstleistungssektoren sehr wohl unter Druck geraten kann. Wie weit sie allerdings Zugeständnisse in diesen Bereichen machen wird, bleibt abzuwarten. Dass die Kommission entgegen erhoben hat, und dies gegenüber dem wettbewerbsstärksten früheren Beteuerungen selbst Forderungen im Bildungsbereich

Anbieter auf diesem Gebiet, kann allerdings als Indiz für die Bereitschaft zu Konzessionen auch in sensiblen Feldern interpretiert werden.

Konkurrenzfähigkeit
GATS betrifft aus der EU-Perspektive in erster Linie das Verhältnis der Mitglieder der Europäischen Union zu den so genannten Drittstaaten, den Ländern außerhalb der EU. Erst in zweiter Linie wirkt GATS vermittelt über das strategische Gegeneinanderausspielen der Ebenen Europäische Union und WTO auch auf das Verhältnis der EU-Mitgliedsstaaten zueinander ein. Aus diesem Grunde sind

4. Die GATS-Verhandlungen im Bildungsbereich 69
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