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Maroon schrieb am 23.6. 2013 um 03:27:16 Uhr über

Brötchengeber

Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert nicht.
Inhaltsverzeichnis

1 Rechtsformen
2 Arbeitgeber und Betriebsverfassung
3 Begriffskritik
4 Größte Arbeitgeber der Welt
5 Siehe auch
6 Einzelnachweise

Rechtsformen

Arbeitgeber kann sein

eine natürliche Person (z. B. Einzelkaufmann, Privatperson)
eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, rechtsfähiger Verein)
eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde, Religionsgemeinschaft)
ein nicht rechtsfähiger Personenverband (nicht rechtsfähiger Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Deutschland beziehungsweise Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in Österreich
eine Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG)

Siehe auch: Rechtsformen.
Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Im Betriebsverfassungsgesetz wird der Arbeitgeberbegriff in zweifacher Weise gebraucht: Zum einen ist der Arbeitgeber Vertragspartner des Arbeitnehmers und zum anderen ist er Organ der Betriebsverfassung. Dabei sind dort die Begriffe Unternehmer und Arbeitgeber deckungsgleich und bezeichnen lediglich unterschiedliche Rechtsbeziehungen, Funktionen und Tätigkeiten derselben Person. Sie fallen aber nicht zusammen. Der pflegebedürftige Rentner, der eine Betreuerin beschäftigt, ist Arbeitgeber, nicht notwendigerweise auch Unternehmer. Der selbständige Schreiner, der keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist zwar Unternehmer, aber kein Arbeitgeber. Die Interessen der Arbeitgeber werden von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie deren angeschlossenen Verbänden wahrgenommen.
Begriffskritik

Insbesondere Kapitalismus-Kritiker werten den BegriffArbeitgeberoft als euphemistische Rhetorik, die den Unternehmer in der Rolle eines gönnerhaften Sozial-Patriarchen darstellt. Ihrer Ansicht nach sind die WörterArbeitgeberundArbeitnehmerfalsch herum definiert, da die Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber geben und nicht umgekehrt. DieArbeitgeberhingegen nehmen diese Arbeit an und geben sie nicht. Diese Begriffsvariante wird unter anderem in der Volkswirtschaftslehre verwendet: In ihr kommt das Arbeitsangebot von denArbeitnehmern“, während die Arbeitsnachfrage von den Unternehmen kommt. Von linken Gruppierungen in der Vergangenheit ins Spiel gebrachte alternative Bezeichnungen der Arbeitgeber beispielsweise als »Arbeitskäufer« haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch aber nicht durchgesetzt.

Dieser Kritik wird jedoch entgegengehalten, dassArbeitnicht nur die BedeutungArbeitskrafthabe, sondern auch die BedeutungBeschäftigung, Aufgabesowie das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer ein solches habe, „hat Arbeit“. Habe er sie nicht mehr, wäre erarbeitslosoderohne Arbeit“, erbraucht dringend Arbeit“, bis ihm wieder jemandArbeit gibt“.
Größte Arbeitgeber der Welt

Die größten Arbeitgeber der Welt, gemessen an der Zahl der Angestellten in Millionen, waren 2010:[1]

Volksbefreiungsarmee (2008): 2,3
Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten: 2,1
Walmart: 2,1
McDonalds (gesamtes Franchisingsystem): 1,7
China National Petroleum Corporation: 1,7
State Grid Corporation: 1,6
National Health Service: 1,4
Indian Railways (2006): 1,4
Foxconn (Mai 2013): 1,23
China Post Group: 0,9

Siehe auch
Wikiquote: ArbeitgeberZitate

Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Arbeitgeberverband
Tarifvertrag
Betriebsübergang
Gewerkschaft
Mitbestimmungsgesetz

Einzelnachweise

↑ Defending jobs. The Economist online, 12. September 2011.



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