| Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) |
21, davon 21 (100,00%)
mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 10 positiv bewertete (47,62%) |
| Durchschnittliche Textlänge |
200 Zeichen |
| Durchschnittliche Bewertung |
0,143 Punkte, 2 Texte unbewertet.
Siehe auch: positiv bewertete Texte
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| Der erste Text |
am 26.7. 1999 um 15:13:24 Uhr schrieb Alvar
über WebSpace |
| Der neuste Text |
am 29.3. 2013 um 17:45:15 Uhr schrieb Tim
über WebSpace |
Einige noch nie bewertete Texte (insgesamt: 2) |
am 7.2. 2006 um 19:13:02 Uhr schrieb biggi über WebSpace
am 29.3. 2013 um 17:45:15 Uhr schrieb Tim über WebSpace
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Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »WebSpace«
Alvar schrieb am 26.7. 1999 um 15:20:14 Uhr zu
Bewertung: 2 Punkt(e)
aus http://www.markengrabbing.de/:
Am 15.07.1999 ging ein Aufschrei durch die Webgemeinde!
Mit einer Abmahnung segnete ein Münchener Rechtsanwalt verschiedene Internetprovider. In seinem Schreiben teilte er mit, daß sein Mandant,
AKTION:
Herr Schröder, bitte helfen Sie uns !
Klaus Thielker aus Lünen, die Wortmarke »webspace« hat beim deutschen Patenamt eintragen lassen. Die Eintragung erfolgte am 07.06.1999 (!).
Der Begriff »webs....« ist im Internet und den Newsgroups ein gängiger Begriff, der vor allem von den sog. »Webs....«-Providern für die Beschreibung ihrer Angebote verwendet wird.
Der Eintrag dieser Wortmarke bescherte nun einem guten Dutzen von kleinen Providern diese Abmahnung und die damit verbundene Kostenrechnung in Höhe von ca. 1.290,-, dies kommt für einige der kleinen Provider einem Todesschuß gleich.
Seltsamerweise wurden gleichzeitig -laut telefonischer Nachfrage- die großen deutschen Provider, welche sogar das Wort in Ihrem Domainnamen halten, nicht abgemahnt. Weshalb nur?
Postings in einschlägigen Newsgroups (dde.org.ccc, de.soc.recht.misc etc.) zeigten deutlich, welcher Sturm der Entrüstung diese neue Abmahnwelle des Münchener Rechtsanwaltes, der bereits durch seine Abmahnungen für die Verwendung des Begriffes »explorer« u.a. bekannt wurde, hervorrief. Keiner versteht es, daß obwohl der Begriff allgemein gültig ist und jederzeit im Bereich von Dienstleistungen gerade im Internet genutzt wird, ausgerechnet in dieser Markenkategorie eingetragen wurde, ohne -wie das Patentamt bereits zugeben mußte- geprüft zu werden.
Dies ist ein großes Unrecht, denn durch solche Aktionen werden vor allem kleine Geschäftsleute in die Knie gezwungen, da sie sich oftmals keine großen Prozesse leisten können und somit hierdurch auf eine seltsame Art und Weise gewisse Grundsätze festgelegt werden könnten. Nach der Abmahnung die Klagedrohung und dann die Vertragsstrafe, weil man als kleiner Geschäftsmann nicht schnell genug reagieren konnte.
Das Markengesetz muß überarbeitet werden, damit eine solch große klaffende Lücke nicht schamlos ausgenutzt werden kann!
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