Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 14, davon 14 (100,00%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 5 positiv bewertete (35,71%)
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Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 6.11. 2005 um 06:18:48 Uhr schrieb
ARD-Ratgeber über Staatsanwalt
Der neuste Text am 8.6. 2023 um 13:32:05 Uhr schrieb
schmidt über Staatsanwalt
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 8)

am 13.1. 2017 um 05:45:26 Uhr schrieb
NIcklaas über Staatsanwalt

am 27.1. 2008 um 12:29:54 Uhr schrieb
Christine über Staatsanwalt

am 29.12. 2015 um 07:48:13 Uhr schrieb
Christine über Staatsanwalt

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Staatsanwalt«

Ingelore Schröder, Kandidatin zur Europawahl 2019 schrieb am 22.5. 2019 um 16:40:21 Uhr zu

Staatsanwalt

Bewertung: 4 Punkt(e)

Ich habe auf einer meiner Wahlkampfveranstaltungen ausführlich mit einem leitenden Oberstaatsanwalt diskutiert und wir sind beide übereinstimmend einer Meinung: nicht alles, was früher normal war und als positiv empfunden wurde, muss heute schlecht sein. Zwar sollte man heute Kinder nicht mehr schlagen, das sehen wir auch so. Aber jugendlichen Teenagern zwischen 13 und 16 würde es sicher gut tun, wenn sie damit rechnen müssten, für eklatantes Fehlverhalten so richtig feste den Hintern voll zu bekommen - dann wenn alle anderen Erziehungsmittel nichts mehr bewirkt haben und es ihnen an jeglicher Einsicht und Vernunft mangelt. Deshalb würde ich ein europaweites Gesetz unterstützen, das in allen Ländern Eltern die körperliche Züchtigung ab 13 Jahren wieder ermöglicht, für Jungs altersangemessen auch hart und kräftig, damit diese Bestrafungen auch richtig und nachhaltig wirken.

Ich gehe mit Experten davon aus, dass durch die konsequente Anwendung der elterlichen Prügelstrafe die Kriminalitätsrate unter Jugendlichen um 80 Prozent zurückgehen würde.

ARD-Ratgeber schrieb am 6.11. 2005 um 06:18:48 Uhr zu

Staatsanwalt

Bewertung: 1 Punkt(e)

Weil ein Stichwort mindestens einen Text enthalten muss, schreibe bitte gleich noch den ersten Text:
______________________________________________

, weil

StGB § 111 »Öffentliche Aufforderung zu Straftaten«

besagt:



(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


________________________________________________

Da kann man nichts machen. Und festhalten muß man das der Staatsanwalt ein ehrenhafter Mann ist.

HierKönnteEineSignaturStehen

Peter K. schrieb am 9.11. 2007 um 10:47:37 Uhr zu

Staatsanwalt

Bewertung: 2 Punkt(e)

Für einen Staatsanwalt in Ausübung seines Amtes reduziert sich die Weltsicht auf den sakrosankten Justizapparat (einschließlich seiner selbst), die Verbrecher, die man erwischt hat, und die ganz gerissenen Typen, die bislang immer ungeschoren davonkommen, sich ihrer gerechten Strafe entziehen konnten. Anders ausgedrückt: für einen Staatsanwalt gilt jeder Mensch solange als schuldig, bis er von einem ordentlichen Gericht in einem fairen Verfahren freigesprochen worden ist.

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