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Bettina Beispiel schrieb am 8.4. 2005 um 18:02:45 Uhr über

Rumsfeld

Betrifft: Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten Donald Rumsfeld u.a., AZ: 3 ARP 207/04-2

Sehr geehrter Herr Dietrich, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof

Ich schreibe Ihnen mit der Bitte, Ihre Entscheidung zu überdenken, die Ermittlungen gegen Donald Rumsfeld und andere US-Beamte, die auf Grund von Strafanzeigen irakischer Folteropfer und des Center for Constitutional Rights (CCR) eingeleitet wurden, einzustellen.

Wie Sie wissen, engagiere ich mich seit langem für Belange des Friedens und der Gerechtigkeit. Deutschland kenne ich seit Mitte der 50er Jahre. Ich bin dort häufig aufgetreten. Ich habe grössten Respekt vor den Positionen, die die deutschen Bürger und ihre Regierung in zentralen aussenpolitischen Fragen eingenommen haben, vor allem, wo es ihnen um die friedliche Lösung globaler Konflikte geht. Als ich die Bilder irakischer Gefangener sah, die von amerikanischen Soldaten gefoltert wurden, war ich zutiefst schockiert und betrübt. Seither gibt es fast jede Woche neue Enthüllungen über das Ausmass dieser Folterungen - dabei ist zutage getreten, dass es sich bei der Misshandlung und Folter von Gefangenen im Irak, in Afghanistan und Guantanamo um eine weitverbreitete Praxis handelt. Nachweislich haben sich hochrangige Mitglieder der US-Regierung und des Militärs daran beteiligt. Keiner, der an Folter beteiligt ist, darf ungestraft bleiben

Trotzdem hat sich die US-Regierung geweigert, die eigene Mitverantwortung, einschließlich der von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, zu untersuchen. Statt dessen werden ausschliesslich Soldaten niederen Ranges strafrechtlich verfolgt.

Seit den Schrecken des Zweiten Weltkrieges und ihren Nachwirkungen müssen unbestritten sämtliche Staaten sicherstellen, dass alle, die sich der Folter und Kriegsverbrechen schuldig machen, vor Gericht gebracht werden. Wenn die betroffenen Staaten dies unterlassen, sind die internationale Staatengemeinschaft und ihre Mitglieder verpflichtet, aktiv zu werden.

Ich war sehr erfreut, als ich erfahren habe, dass das CCR eine 170 seitige Strafanzeige gegen hochrangige US-Beamte bei Ihnen eingereicht hat. Wie mir das CCR erklärt hat, können mutmassliche Kriegsverbrecher nach dem Völkerrecht und dem internationalen Strafrecht Ihres Landes unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsort strafrechtlich verfolgt werden. Abgesehen davon leben einige der Beschuldigten in Deutschland. Ich unterstütze die Bemühungen des CCR, US-Beamte für ihre mutmassliche Beteiligung an diesen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

Meines Wissens liegt es in Ihrer Zuständigkeit und in Ihrer Pflicht, solche Ermittlungen einzuleiten. Eine Unterlassung würde zu weiteren Gesetzesbrüchen ermutigen.

Ich bitte Sie dringend, eine Ermittlung gemäss des deutschen Rechts, der Genfer Konventionen und der Konvention gegen die Folter einzuleiten. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Massnahmen ergriffen werden müssen.

Keiner, der an Folter und Kriegsverbrechen beteiligt ist, darf weiterhin ungestraft bleiben.

Hochachtungsvoll

Harry Belafonte

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.2.2005



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