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mcnep schrieb am 31.5. 2003 um 13:56:34 Uhr über

Das-Problem-der-fickenden-Mieterin

D***, den 29. 4. 1999

BETREFF: Erste Abmahnung wg. nächtlicher Ruhestörung


Sehr geehrte Frau W***,

da uns die bereits zum wiederholten Male vorgebrachten Beschwerden durch eine Mietpartei praktisch keine andere Wahl lassen, fordere ich Sie in einem ersten Schritt hiermit auf, für die verbleibende Zeit Ihres Mietverhältnisses im Hause O*** Straße 6* jedweden ruhestörenden Lärm in der Zeit nach 22 Uhr MEZ zu unterlassen. Hierzu seien ausdrücklich auch lautes Türenschlagen und übertrieben lautes Auftreten in Stöckelschuhen gezählt. Was jedoch den hauptsächlichen Kern der beschwerdeführenden Partei anlangt, möchte ich es aufgrund des halbamtlichen Charakters dieses Schreibens beim Stichwort »nächtliche Herrenbesuche« bewenden lassen.

Da sich Herr XXX und seine Mutter, wie Sie vielleicht wissen, zur Zeit auf einer 2wöchigen Schiffsreise mit dementsprechend eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten befindet, bin ich gezwungen, Ihnen in Wahrnehmung seiner Interessen diese Abmahnung zukommen zu lassen. Da ich hierfür den vorgeschriebenen Weg des Einschreibens gewählt und u.a. eine Kopie dieses Schreibens Herrn XXX Anwalt überstellt habe, denke ich, daß unsererseits die erforderlichen Schritte eingeleitet sind.

An Ihnen, liebe Frau W***, ist es, den nächsten Schritt zu tun, der (und das sage ich ausschließlich als Mitmensch unter Mitmenschen) m. E. nur in einem schnellstmöglichen Wohnungswechsel Ihrerseits begründet liegen kann.
Die langjährige freundschaftliche Beziehung der XXX zu Ihrer Familie, die Ihnen möglicherweise bei der Anmietung so vorteilhaft erschien sollte (so weiter meine private Meinung) Ihnen inzwischen erst recht Anlaß geben, über eine Beendigung des Mietverhältnisses in einer für alle Parteien möglichst wenig 'schenanten' Art und Weise nachzudenken.

P.S.: Behalten Sie bitte den Termin von Herrn XXX Rückkehr am 7ten Mai im Auge. Ich hoffe sehr, daß er bei seiner Rückkehr neben diesem Schreiben keine frisch auflaufende Post eventuell eingegangener Klagen in dieser Sache bearbeiten muß.


Mit freundlichem Gruß

[mcnep]


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