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Na und? schrieb am 29.5. 2015 um 19:15:09 Uhr über

katholisch

Albrecht II. besetzte die Reichskanzlei mit den schon unter Sigismund tätigen Personen, daher sind dessen Urkunden sowohl in der äußeren Ausstattung als auch im Formelwesen vollständig gleich den Urkunden Sigismunds, und auch Friedrich III. hat das Urkundenwesen der deutschen Reichskanzlei ganz in denselben Formen belassen, wie sich diese in der luxemburger Periode entwickelt hatten. Wie in der Zeit der Luxemburger, so ist auch zur Zeit Friedrichs das ausschlaggebende Moment für die Einteilung der Urkunden die Art der Besiegelung, denn noch bildet das Siegel das entscheidende Merkmal der Beglaubigung. Während bis zur Ernennung des Erzbischofs von Trier zum Hofkanzler (1441) eine einzige Kanzlei die auf das Reich und die österreichischen Länder bezüglichen Urkunden ausfertigte, sind seit Frühjahr 1442 zwei Kanzleien tätig. Die Reichskanzlei fertigt die Urkunden für die Reichsuntertanen, die österreichische Kanzlei für die Untertanen der österreichischen, Friedrich zugehörigen Länder.


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