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De Sahne schrieb am 23.12. 2018 um 22:18:54 Uhr über

Aristokratismus

Der Aristokratismus ist die einzige legitime Herrschaftsform. Es gibt eine Aristokratie, die die alleinige Herrschaft ausübt.

Die Untertanen oder Bürger haben natürlich auch gewisse Rechte. Sie sollen keineswegs rechtlos sein. Jeder Bürger hat gewisse verliehene und geborene Rechte. Zu den geborenen Rechten gehören Eigentum am durch Handel und Arbeit erworbenen, Freiheit vor willkürlicher Festnahme oder Gefangenschaft durch andere Leute und Leben.
Die erworbenen Rechte sind die Möglichkeit des Erbes, die Regeln des Handels und dergleichen.
Erworbene Rechte werden durch die herrschende Aristokratie verliehen. Sie könenn theoretisch entzogen werden, während die geborenen Rechte dem Individuen so zustehen und nur gegenüber höheren Rechtsgütern eingeschränkt werden können.
Natürlich werden die Religion und die Sitten durch die Gesetze geschützt, das versteht sich von selbst.

Nur politische Mitbestimmung gibt es für die einfachen Untertanen überhaupt nicht.
Herrscher über den neuen aristokratischen Staat wird der Senat sein. Eine Vereinigung, der Aristokraten. Nur versammelt kann diese Entscheiden. In dieser Versammlung werden durch geheime Wahl verschiedene Ämter vergeben.
Unter anderem Schatzmeister, Herr der Polizei und Gerichte.
Wenn die Aristokraten ein Staatsoberhaupt wollen, dann wird dieses ebenfalls hier gewählt, der Oberste Minister. Dieser kann jederzeit durch den Senat abgesetzt und durch einen neuen Senat ersetzt werden.
Der Oberste Minister unterzeichnet nur Verträge und Gesetze, sitzt vor und leitet. Alle wesentlichen politischen Beschlüsse fast der Senat.
Wichtigster Beamter des Senats ist der Censor. Er wird dadurch bestimmt, dass jeder der Senatoren einen Wunschkandidaten auf einen Umschlag schreibt. Die Hälfte der Umschläge wird herausgezogen und direkt verbrannt. Der Rest wird ausgezählt und die 50 Wahlmänner mit den meisten Stimmen bestimmen dann in der 2. Wahlrunde 12 Mann, die den Censor wählen.
Der alten Censor hat als 13. Mann ein Wahlrecht.
Es gibt immer ZWEI Censoren, den Junior und Senior Censor. Beide handeln kollegial und im selben Aufgabengebiet. Der Senior darf den Junior überstimmen.
Die Censoren achten auf die Sittlichkeit der Aristokraten und können diese bei Verschwendungssucht, Unzucht oder mandelnden Respekt vor ein Sittengericht bringen. Ebenfalls leiten sie in der Regel Strafsachen gegen Senatoren.
Gegen gewöhnliche Verbrecher oder Senatoren, die nur geringe Straftaten getan haben usw. ermittelt die normale Polizei. Die Censoren assistieren, wenn ein Senator einem normalen Bürger etwas getan hat oder wenn ein Senator Opfer eines Verbrechens wurde.
Senatoren dürfen sich nicht verklagen. Sie müssen ihre Sachen vor den Senat oder den Censor (als Sittenverstoß) bringen.

Der neuen Staat wird sich völlig anders finanzieren.
Alle gewöhnlichen Steuern wie Einkommenssteuer, Sektsteuer oder Gewerbesteuer werden abgeschafft. Stattdessen wird es nur eine milde Mehrwertsteuer geben.
Die beiden Haupteinnahmequellen sind Vergabe von staatlichen Privilegien und das staatliche Glücksspiel. Die Bürger werden angehalten, an der Staatslotterie teilzunehmen. Für ausländische Besucher gibt es die anderen Glücksspieleinrichtungen unter Privileg des Senates. Die Bürger sollen dort möglichst wenig spielen. Die Senatoren sollen kein Glücksspiel betreiben, darüber wachen die Censoren.
Die Bürger müssen Gebühren für staatliche Dienste zahlen wie Müllentfernung und dergleichen. Diese Gebühr kann auch verzinst später bezahlt werden.
Die Senatoren haben darauf zu achten, dass der Staat möglichst wenig Steuern und Gebühren erhebt, dafür möglichst viel Geld über die Lotterie und die verliehenen Privilegien erhält.
Es herrscht ein Zinsverbot, aber gegen entsprechende Zahlungen und Kontakte können einzelne Banken ein Privileg erwirken. Aristokraten drüfen selbstverständlich gegen Zins verleihen.
Der Staatsschatz, der aus den überschüssigen Geldern erwirtschaftet wird, soll möglichst investiert werden. Entweder in Infrastruktur oder in ausländische Beteiligungen.

Die Senatoren sind angehalten, einen guten Teil ihres Vermögens für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen und z. B. Speisungen für die Armen, Bau von Kirchen oder Gedenkstätten oder Bibliotheken und Lehranstalten zu finanzieren. Die Censoren wachen darüber. Sich hier nicht spendabel zu zeigen, ist ein Anzeichen für Verschwendungssucht.

Natürlich dürfen die Senatoren sich auch gewisser Vorrechte und Privilegien erfreuen. Der Senat vergibt so Senatorien an gewisse Mitglieder und junge Aristokraten, in denen sie sich der Verwaltung üben können.

Junge Aristokraten sind dabei besonders gut gestellt. Sie sind noch nicht unter der strengen Überwachung der Censoren, aber genießen schon gewisse Vorzüge ihres Standes. Von jungen Aristokraten wird erwartet, sich bis spätestens dem 30 Lebensjahr »die Hörner abzustoßen«. Weibliche Aristokratinenn dürfen Affären unterhalten.


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