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jurist schrieb am 23.12. 2003 um 21:27:14 Uhr über

Scheisse

Die Scheisse bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Herstellers und kann bei Säumnis von diesem zurückverlangt werden.


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Was kann man tun, wenn »Scheisse« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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