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Katrin schrieb am 5.5. 2001 um 09:22:16 Uhr über

Grab

Ein Kreuz bringt Andrij ins Grab

Für einen Toten sieht Andrij
Rubanivskij ziemlich lebendig aus -
doch Familiengericht und Arbeitsamt
wähnten den 28-Jährigen bereits in
einem kühlen Grab. Mit einem
einfachen Kreuzchen hatte ein
Postbote Rubanivskijs Leben ein
Ende bereitet. »Verstorben« - mit
diesem Vermerk ging ein Brief ins Amtsgericht zurück.

»Dann musste ich erst mal beweisen, dass ich noch lebe«,
seufzt der arbeitslose Kraftfahrer aus Hannover.

Denn das Todesurteil der Post hatte für ihn weit reichende
Folgen: Sein Scheidungstermin vor dem Familiengericht wäre
beinahe abgesetzt worden. Und das Arbeitsamt strich
kurzerhand die Unterstützung. "Wer weiß, wo ich noch
überall als tot gelte?"

Dabei war Rubanivskij nur umgezogen - von Stöcken in den
Sahlkamp. Hatte sich beim Ordnungsamt ab- und wieder
angemeldet, das Namensschild am Briefkasten seiner neuen
Freundin befestigt. Das war vor zwei Monaten. Auf Post
wartete der 28-Jährige, der sich von seiner Frau scheiden
lassen wollte, allerdings vergeblich.

Am 22. Juli klingelte frühmorgens das Telefon, die aufgeregte
Noch-Ehegattin war am Apparat. "Sie war geschockt. Das
Familiengericht hatte ihr mitgeteilt, der Scheidungstermin wäre
abgesagt, weil ich tot sei."

Grund: Der Postbote hatte die Vorladung zurückgeschickt.
Mit einem Kreuz in der Rubrik »Verstorben«.
Der Gerichtstermin kam trotzdem zustande, und Rubanivskij
nahm sein frühzeitiges Ableben gelassen. Bis er feststellte,
dass plötzlich die Arbeitslosenhilfe ausblieb.

Die böse Überraschung: "Laut Information der Post sind Sie
tot", teilte ihm eine irritierte Sachbearbeiterin im Arbeitsamt
mit. Ein zweiter Besuch samt Pass und Meldepapieren war
nötig, um sie vom Gegenteil zu überzeugen.

Post-Pressesprecher Jörg Koens aus Hannover hat nur eine
Erklärung für den fatalen Irrtum: "Der Postbote wurde
vorsätzlich getäuscht.» Der Vermerk «Verstorben" werde von
keinem Zusteller leichtfertig ausgestellt - "das wäre sonst
Urkundenfälschung". Deshalb sei in solchen Fällen eine
absolut verlässliche Informationsquelle nötig: Eltern, nahe
Verwandte, trauernde Freunde. »Wir nehmen den Fall ernst

Rubanivskijs Anwalt denkt an eine Klage: "Man kann
niemanden ohne Sterbeurkunde für tot erklären."
Denn Andrij Rubanivskij lebt - auch wenn ihn seine Freundin
seither morgens stets mit diesen drei liebevollen Worten
weckt: »Aufstehen, toter Mann


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