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Max van der Moritz schrieb am 7.1. 2003 um 14:21:28 Uhr über

Gogos

Noch ein paar Gedanken, wie die Kaufkraft der Gogos garantiert wird:


Der Wert der Gogos.

Es steht schwarz auf weiß auf jedem Gogoschein, daß er denselben Wert als der kanadische Dollar von 1980 hat und daß die Allianz das garantiert. Was garantiert sie aber da wirklich und obwohl da auch steht, daß sie jederzeit Gogos zum entsprechenden Wechselkurs abzüglich der 5 % Gebrauchsgebühr zurücknimmt, kann sie das auch wirklich?
Ja, sie kann es. Die Gebrauchsgebühr gibt ihr diese Möglichkeit, selbst wenn die Erstwährung mit 100 % Inflation im Jahr entwertet würde, weil ja das nicht auf einmal passiert, während der Wechselkurs notfalls sogar wöchentlich angepaßt werden kann. Es werden also bei laufenden Ausgaben und Rücknahmen von Gogos immer andere Wechselkurse verwendet und da jede Rücknahme 5 % kostet, könnte bei wöchentlicher Kursangleichung sogar eine Inflation von 260 % verkraftet werden.
Dazu kommt noch die Frage, ob jemand in so einem Fall seine Gogos überhaupt eintauschen wuerde gegen ein Geld welches augenscheinlich immer weniger wert wird. Derjenige würde sicherlich die Gogos behalten wollen, selbst wenn sie im Jahr 5 % Gebühr kosten. Das ist immerhin weniger als 50 % oder mehr Inflationsverlust beim Erstgeld.
Das ist also der Fall, wenn das Erstgeld inflationiert wird. Was passiert aber im umgekehrten Fall, wenn das Erstgeld durch Deflation mehr wert wird? Ganz einfach, da wird es gehortet und es würde vom Markt verschwinden. Niemand würde so ein gutes Geld gegen Gogos umtauschen, welche einer Gebühr unterliegen und damit Geld kosten. Die Gogos werden dann das einzige umlaufende Geld auf dem Markt sein und falls die Gogo Allianz dennoch Gogos zurück bekommen würde, hat sie ja dafür genügend Erstgeld, welches im Vergleich zu den wertstabilen Gogos ( und auch das ist am Wechselkurs bemerkbar) mehr wert geworden ist. Also wieder kein Problem.
Die gesamte Situation muß immer auch in der richtigen Relation gesehen werden. Dei Allianz garantiert NUR die Kaufkraft der ausgegebenen Gogoscheine und das sind wesentlich weniger als das Bargeld der Erstwährung, welche keine derartige Garantie hat. Verträge auf Gogobasis und dazu gehören auch Kredite und Geldguthaben, sind wie auch mit dem heutigen Geld die Sache der jeweiligen Vertragspartner. Die haben dann nur im Gegensatz zu heute einen festen Wertstandard auf den sie sich einigen können. Es ist im Prinzip dasselbe wie eine Indexklausel und man braucht dafür nicht einmal Gogoscheine. Ein Ausgleich kann auch mit anderem Geld auf Gogobasis umgerechnet gemacht werden.
Heute wird ein solcher sogar in Form einer Indexklausel nicht vor Gericht anerkannt. Die Betrüger wollen einen Selbstschutz der Gläubiger nicht zulassen, denn da würde ihre Währungspfuscherei offenkundig. Es können allerdings Verträge in Fremdwährungen gemacht werden und für so einen Zweck sind die Gogos dann eine Fremdwährung.
Also noch einmal: Die Ausgabestelle der Gogos garantiert deren Kaufkraft und nur deren Kaufkraft und sie garantiert auch deren Rücknahme, wie es auf jedem Gogoschein steht. Da durch die Gebrauchsgebühr nur immer so viele Gogos im Umlauf sein werden, als benötigt sind als Tauschmittel, werden das nur geringfügige Summen sein. Ein bis zwei Gogos pro Marktteilnehmer werden ausreichen, wie Experimente bewiesen haben. Das wäre also bei einem lokalen Geld in einem Verbreitungsgebiet von 20,000 eine derartig geringe Summe, daß sie ein einziger Kaufmann mit seinem Warenlager garantieren kann. Es gibt aber viele Kaufleute, welche durch ihre Annahmebereitschaft die Gogos garantieren und dazu kommt noch, daß diese ja als Tauschmittel gebraucht werden und selbst von dieser kleinen Summe von Gogos, die im Umlauf ist nur winzige Bruchteile rückgetauscht werden.
Die Gogos wurden auch nicht gratis ausgegeben. Jeder, der Gogos haben will, muß dafür entweder eine Ware oder Leistung geben oder eine andere Währung dafür hinterlegen. Diese bei der Gogoallianz hinterlegten Gelder können dann von ihr zum Rückkauf von Gogos verwendet werden. Dadurch wird sowohl die Gogomenge als auch die hinterlegte Dollarsumme geringer und zwar in genau dem Ausmaß, daß immer für alle noch umlaufenden Gogos hinterlegtes Geld vorhanden ist.




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