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Kevin schrieb am 7.1. 2008 um 20:44:34 Uhr über

Polizei

NAZIPSYCHIATRIE

Offener Brief
Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrischen Klinik
»Rheinhessen-Fachklinik Alzey«

Wir wenden uns mit diesem Brief an Menschen, die um die Verantwortung der Gesellschaft für den Mitbürger wissen. Durch unsere Arbeit als Diplom-Psychologen in der gerichtlichen Betreuung und Beratung psychisch kranker Menschen sind uns Menschenrechtsverletzungen in der Rheinhessen-Fachklinik (RFK) Alzey bekannt geworden.

Weil wir Einblick in die Patienten- und Gerichtsakten hatten, konnten wir Menschenrechtsverletzungen in insgesamt 26 Fällen nachweisen. Sie sind inzwischen in einem Buch in ihrem ganzen Ausmaß dargestellt. Durch die Betreuten kannten wir eine Reihe weiterer Fälle, so dass wir mit Sicherheit nur die Spitze eines Eisberges dokumentieren konnten.

Im Jahr 1996 erstatteten wir Anzeige beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz. Dieses Ministerium ist im Landesgesetz für psychisch kranke Personen vom 1. Januar 1996 als oberste Aufsichtsbehörde festgeschrieben worden. Seither bemühen wir uns, dass eine Untersuchung der angezeigten Menschenrechtsverletzungen erfolgt. Wir wandten uns an den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, den Petitionsausschuss des Landtages, verschiedene Landtagsabgeordnete und die Fraktionen im Landtag. Unserer Anzeige beigefügt hatten wir eine allgemeine Darstellung der Menschenrechtsverletzungen und fünf Kurzdokumentationen von Patienten, die bereit waren auszusagen. Das einzige Ergebnis unserer Anzeige war unsere berufliche Liquidierung, eingeleitet durch den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz.

Über unsere Arbeitsgerichtsprozesse - in denen keine inhaltliche Prüfung der Kündigung stattfand - wurde in der regionalen Presse berichtet. Inzwischen versuchten wir auch die überregionale Presse einzuschalten. Als dies der Landesregierung bekannt wurde, nahm der ärztliche Direktor der Alzeyer Klinik einen Presseartikel zum Anlass, eine Unterlassungsklage gegen uns einzureichen. Wir sollten die Behauptung, dass in der Klinik an den Patienten Menschenrechtsverletzungen begangen werden, als unwahre Tatsachenbehauptung zurücknehmen. Das Landgericht Mainz wies die Unterlassungsklage zwar ab, umging damit aber eine Beweisaufnahme und Überprüfung, ob die angezeigten Menschenrechtsverletzungen eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung sind. Die Begründung für die Abweisung der Unterlassungsklage lautete, dass es sich bei unserer Aussage um eine Meinungsäußerung handele. Das Urteil ist seit Mai 2000 rechtskräftig.

Seit unserer Anzeigenerstattung 1996 haben wir nichts unversucht gelassen, um eine Untersuchung unserer Anzeige zu erwirken. So haben wir in den Eingaben an die o.g. Gremien auch Vorschläge für die Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung gemacht. Da eine gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht des Sozialministeriums besteht, hätte sich mit einfachsten Schritten nachweisen lassen, dass unserer Anzeige von Seiten der Aufsichtsbehörde noch nicht einmal ansatzweise nachgegangen worden war. Anstatt dies zu überprüfen, beschloss der Petitionsausschuss des Landtages, die Angelegenheit als nicht einvernehmlich erledigt abzuschließen. Gleichlautende Stellungnahmen erhielten wir von den Geschäftsführern der SPD- und der CDU-Landtagsfraktion. Von der FDP und den Grünen haben wir bisher keine Stellungnahme.

Offensichtlich ist, dass es Rechtsstaatlichkeit für psychisch Kranke nicht gibt und sich niemand dem grundgesetzlichen Auftrag für diese Mitbürger verpflichtet fühlt. Anstatt eine Untersuchung vorzunehmen, ist man gegen uns vorgegangen. Die Verbrechen in der Psychiatrischen Klinik Alzey sind nur deshalb möglich, weil in Deutschland die psychiatrische Praxis allgemein völlig unkontrolliert ist und keine Öffentlichkeit hat. Weder die Politik noch die Wissenschaft, die Justiz oder die Medien nehmen die Missstände im Bereich Psychiatrie zur Kenntnis. Nur hin und wieder werden einzelne Psychiatrie-Opfer und einzelne unfähige oder kriminelle Ärzte und Therapeuten bekannt. In all diesen Fällen wurden jahrelang praktizierte Verbrechen eines Tages rein zufällig entdeckt - was auf eine hohe Dunkelziffer hinweist. Dennoch wird die Problematik nicht grundsätzlich angegangen. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht über die psychiatrischen Kliniken wird von den zuständigen Behörden nicht ausgeübt. In Rheinland-Pfalz sind hierzu nicht einmal Verwaltungsvorschriften erlassen worden




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