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© schrieb am 9.10. 2010 um 14:49:47 Uhr über

diebstahl

Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 Strafgesetzbuch (Deutschland) oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich).
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Rechtslage in einzelnen Ländern
* 2 Sonstiges
o 2.1 „Klaufen“
o 2.2 Sozialisieren gehen
o 2.3 Beischlafdiebstahl
o 2.4 Problematik um den BegriffKleptomanie
* 3 Siehe auch
* 4 Weblinks

Rechtslage in einzelnen Ländern [Bearbeiten]

* Deutschland: Diebstahl (Deutschland)
* England und Wales: Diebstahl (England und Wales)
* Frankreich: Diebstahl (Frankreich)
* Österreich: Diebstahl (Österreich)
* Schweiz: Diebstahl (Schweiz)

Sonstiges [Bearbeiten]
„Klaufen“ [Bearbeiten]

„Klaufen“ ist ein überwiegend von Jugendlichen genutzter Begriff und stellt eine aus der Kombination vonklauenundkaufenentstandene Wortneuschöpfung dar. „Klaufen“ beschreibt folgende Vorgehensweise:

Der Täter will ein Geschäft mit seinem Diebesgut verlassen. Verlässt jedoch eine Person das Geschäft, ohne offensichtlich etwas gekauft zu haben, wird die Aufmerksamkeit des Personals instinktiv auf Auffälligkeiten wie nervöses Verhalten, prall gefüllte Rucksacktaschen, heraushängende Etiketten oder ausgebeulte Hosentaschen gelenkt. In Seminaren wird Verkaufspersonal auch daraufhin geschult, Diebe anhand des Verhaltens ausfindig zu machen.

Um also aus dem typischen Verhaltensprofil eines Diebes („betreten-suchen-stehlen-verlassen“) herauszufallen, wird der Dieb zusätzlich zu der gestohlenen eine andere Ware käuflich erwerben. Bevorzugt werden dabei Gegenstände von geringem Wert, meist Getränke oder Auslageware im Kassenbereich.

Klaufen ist eine psychologische Strategie, die ein Dieb bewusst oder unbewusst aus zwei Gründen nutzt:

1. Um die eigene Nervosität zu senken, indem er einen gewöhnlichen Kunden imitiert und das an seinem Körper versteckte Diebesgut dadurch gedanklich „ausblendet“.
2. Um nach außen hin das Bild desnormalen Kundenentstehen zu lassen, und so durch konformes Verhalten Normalität auszustrahlen.

Sozialisieren gehen [Bearbeiten]

Der Begriffsozialisieren gehenwurde in radikallinken Milieus vor allem der siebziger Jahre insbesondere für Ladendiebstahl verwendet. Dem Begriffsgebrauch liegt ursprünglich die Kritik an den privatwirtschaftlichen Besitzverhältnissen zugrunde. Diebstahl wurde als vorweggenommene Vergesellschaftung auf eigene Faust legitimiert, wobei jedoch der Übergang zwischen primär politisch legitimierter Tat, einfacher Schutzbehauptung oder (nicht selten ironischem) Euphemismus schwer zu ziehen ist.
Beischlafdiebstahl [Bearbeiten]
→ Hauptartikel: Beischlafdiebstahl
Problematik um den BegriffKleptomanie“ [Bearbeiten]

Ladendiebstähle werden i. d. R. an geringwertigem Diebesgut begangen. Nachträglich stellt sich daher meist die Frage, ob es der Dieb tatsächlichnötiggehabt hätte, zu stehlen. Diese Frage geht implizit von der Voraussetzung aus, dass Diebstähle einer rationalen Entscheidung entspringen (etwa: „ich benötige etwas zwingend, kann es mir aber nicht leisten: deshalb ist es vernünftig, es zu stehlen“).

Betrachtet man die amtlichen Statistiken zum Ladendiebstahl (Kriminalstatistik), so muss konstatiert werden, dass nur ein sehr kleiner Prozentsatz der Diebstähle aus echter materieller Not begangen wird. Das heißt, in der Regel haben es die Täter eben nichtnötigzu stehlen.

Aufgrund dieses nur scheinbaren Widerspruchs (Vermögenslage des Diebes – geringer Wert des Diebesgutes) wird immer wieder argumentiert, es könne (es müsse) doch eine Art von psychischer Störung zugrunde liegen. Nahezu unvermeidlich wird dann der Begriff Kleptomanie ins Spiel gebracht. Gerichte und die forensische Psychiatrie fordern jedoch den expliziten Nachweis anerkannter psychischer Störungen, um bei Diebstählen (wie bei allen anderen Straftaten auch) die strafrechtliche Schuldfähigkeit als gemindert oder aufgehoben einzustufen. Einzig das Fehlen rationaler Diebstahlsgründe und das Vorliegen völlig unspezifischer Phänomene (wieAnspannung vor dem Diebstahl“, „Absinken der Anspannung nach dem Diebstahl“, Schuldgefühle) können nicht das Vorhandensein einer psychischen Erkrankung belegen. Den in diesem Zusammenhang von Laien häufig genannten Begriff Kleptomanie lehnt die forensische Psychiatrie daher ab.

Zur Diskussion des Begriffs und Literatur: siehe Kleptomanie und Monomanie.
Siehe auch [Bearbeiten]

* Trickdiebstahl
* Einbruchdiebstahl
* Fahrraddiebstahl
* FEIN-Kodierung
* Polizeiliche Beratungsstelle
* Geringwertige Sache

Weblinks [Bearbeiten]
Wiktionary Wiktionary: Diebstahl – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: DiebstahlSammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikinews Wikinews: Kategorie: Diebstahlin den Nachrichten

* § 242 StGB (dejure)
* § 242 StGB (juris)
* Diebstahl Kleiner Online-Crashkurs zum § 242 StGB (deutsches Recht)
* Österreichische Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem des Bundes
* „Zuhause sicherEin Netzwerk für mehr Einbruch- und Brandschutz“, Der gemeinnützige Netzwerk Zuhause sicher e. V. ist ein firmen-, produkt- und behördenneutraler Zusammenschluss öffentlicher Institutionen und privatwirtschaftlicher Unternehmen.
* „Nicht bei mirInitiative für aktiven Einbruchschutz“, herstellerneutrale Aufklärungskampagne zum Schutz vor Einbruch, Überfall, Brand- und Gasgefahren
* „7. Dezember 1995: Der Landkartendieb Gilbert Bland wird gefasst“, BR, 7. Dezember 2005
* § 242 StGB - Aufbau des Tatbestands mit Definitionen einzelner Begriffe (deutsches Recht)



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