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testman schrieb am 25.11. 2010 um 17:41:31 Uhr über

Hodentritt

Julia an Gerd schrieb am 24.11. 2010 um 23:27:48 Uhr über
Hodentritt

Gerd an Julia schrieb am 23.11. 2010 um 15:06:58 Uhr über
Hodentritt

Testman hat Recht. Wenn ich dich nach einem Hodentritt anzeigen würde, würde es ganz sicher nicht bei Sozialstunden bleiben. Ein Tritt in die Hoden ist schwere Körperverletzung.Schade, dass der Typ, den du getreten hast, dich nicht angezeigt hat. Was meinst du,was du da eine drangekriegt hättest. Ich würde dich nach so einem Tritt sofort anzeigen, auch wenn die Hoden danach nicht beschädigt wären.

Gerd, ich weiß nicht, was testman geschrieben hat, kann es nicht lesen, aber was könnte ich bekommen außer Sozialstunden??? Wenn der Typ mich begrapscht hat. ich bereue nicht, dass ich ihn kastriert habe. Ich denke, er hat mich nicht angezeigt, weil er sich doof vorkommen würde, dass ein 15. jähriges Mädel ihm durch einen einzigen Tritt die Männlichkeiten weggenommen hat. Und ich bin sicher nicht das eintige Mädechen, das so getreten hat, ich habe dem Typen eine Lektion erteilt.
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Was dir in so einem Fall alles blühen könnte (abgesehen von einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem du zu zahlen hättest auch wenn du das Geld womöglich jetzt nicht verdienst)?

Schwere Körperverletzung ist das Mindeste, was dir blühen würde. Zwar im Kontext dessen, dass du als Jugendliche nicht die volle Härte zu spüren bekommst - aber von Geldstrafen (separat vom zivilen Prozess), Prozesskosten, usw. bis hin zu unbedingter Haft ist der Rahmen zumindest vorhanden.
Vorstrafen sind auch sonst im Leben sicher kein guter Leumund, sei auch vermerkt - egal wie glimpflich man dabei wegkommt. Und die Mundpropaganda ist wahrscheinlich noch schlimmer, da diese pflegt Vorfälle noch mehr aufzubauschen.

Er hat dir (z.B.) an die Brust (oder sonst wohin) gefasst als Begründung? Da würde die Frage auftauchen: Hättest du nicht angemessener reagieren können - z.B. weggehen?
Eine Ohrfeige würde nicht schlimm gewertet werden (Affekt), aber deine Tat wäre nicht im Verhältnis, so wie du es beschreibst. Mich wurde auch schon von Frauen ungefragt intim angefasst - gibt mir das dann das Recht, dass ich ihr Gesicht entstelle durch einen festen Schlag? Oder durch einen Nierenhieb eine Niere ruiniere? So wie es bei dir klingt, müsste ich das Recht haben (sie hat mich ja »begrapscht« und laut dir darf man ja anscheinend da durchaus jemandem ein Organ gewaltsam irreparabel schädigen) - ist aber so nicht wahr.

Freu' dich also, wenn deine Geschichte wahr ist (ist hier im Blaster eher selten), darüber, dass es deinem Opfer wohl zu peinlich war und du nicht wie viele andere Frauen vor dir dann so geht, dass du verdutzt vor dem Richter stehst, weil du denkst, dass Körperverletzung für eine Frau ein probates Mittel zur Schlichtung von Streit, Beleidigungen oder unerwünschten Anfassens ist. Notwehr heißt nicht, dass man sich gegen jegliches unrecht gewaltsam wehren darf. Hier das Zitat aus dem StGB:





§ 226 Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


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