Anzahl Assoziationen zu diesem Stichwort (einige Beispiele folgen unten) 11, davon 9 (81,82%) mit einer Bewertung über dem eingestellten Schwellwert (-3) und 3 positiv bewertete (27,27%)
Durchschnittliche Textlänge 477 Zeichen
Durchschnittliche Bewertung -0,273 Punkte, 2 Texte unbewertet.
Siehe auch:
positiv bewertete Texte
Der erste Text am 20.2. 2002 um 02:46:21 Uhr schrieb
Erzmantelwaldläufer über Dienstaufsichtsbeschwerde
Der neuste Text am 21.10. 2008 um 05:28:08 Uhr schrieb
Christine über Dienstaufsichtsbeschwerde
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 2)

am 21.10. 2008 um 05:28:08 Uhr schrieb
Christine über Dienstaufsichtsbeschwerde

am 17.5. 2005 um 14:22:18 Uhr schrieb
Anja Schmitz über Dienstaufsichtsbeschwerde

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Dienstaufsichtsbeschwerde«

Erzmantelwaldläufer schrieb am 20.2. 2002 um 02:46:21 Uhr zu

Dienstaufsichtsbeschwerde

Bewertung: 8 Punkt(e)

Ein alter Juristenwitz lautet: »Die Dienstaufsichtbeschwerde ist formlos, fristlos und fruchtlos.«

Letzteres trifft nicht zu wenn man richtig informiert ist:

Ihr solltet nie aus der Erregung und vor allem nie mündlich vor Ort die Dienstaufsichtsbeschwerde kundtun. Egal was passiert ist, cool bleiben. Wenn man den Namen des Bediensteten nicht kennt, nachfragen. Sofern noch jemand im Zimmer ist, auch diesen Namen erfragen und notieren. Noch besser, man hat eine Begleitperson dabei. Vor allem aber sollte man sich nicht provozieren lassen. In komplizierten Sitautionen ist es klug, um schriftliche Fixierung des Vorgefallenen zu bitten. Hierbei sollte festgehalten werden, was von euch verlangt wird und womit ihr nicht einverstanden seit. Wird dies verweigert und man ist allein im Zimmer, bittet um Beiziehung einer weiteren Person und wiederholt euer Anliegen. Laßt euch zuletzt die Terminswahrnahme schriftlich bestätigen.
Beendet das Gespräch knapp und förmlich und verläßt den Raum. Draußen könnt ihr eure Wut ungehemmt in die Welt hinausschreihen, in Anwesenheit der Beamten bringt das nichts.

Zuhause schreibt ihr den Vorfall nieder unter Angaben der Namen und der Uhrzeit. Lasst den Vorfall einige Tage liegen und sprecht mit Anderen über die Sache. Wenn diese eure Aufregung nicht verstehen, vergeßt das Ganze einfach wieder. Der Dienstvorgesetzte, an den ihr die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet, würde Gleiches tun und zwar in höflicher, aber bestimmter Form, eure Dienstaufsichtsbeschwerde würde als gegenstandslos abgetan.

Andernfalls richtet ihr eure Dienstaufsichtsbeschwerde an die jeweilige Behörde, zu Händen des Dienstvorgesetzten der Person über die ihr euch beschweren wollt. Eine Kopie oder einen Durchschlag behaltet ihr selbstverständlich für eure Unterlagen. Der Vorgesetzte wird in jedem Fall fundierten Fakten nachgehen und ggf. dienstrechtliche Massnahmen ergreifen.
In aller Regel klären sich, sofern Fronten aufgebaut waren, diese. Dann aber nimmt der Verfahrensgang seinen geordneten Verlauf, wird oftmals sogar beschleunigt und nicht durch persönliche Querelen gehemmt.

Dies gilt auch bei Polizeibeamten. Während der vermeintlichen Chaostage in Cottbus im August 2001, wurde man von als Jugendlicher zwischen 16 und 28 nicht nur kontrolliert sondern teilweise auch völlig ungerechtfertigt der Stadt verwiesen. Ähnliches ereignete sich beim Schwarz-Bunt-Treffen in Köln 1998. Hier sollte man möglichst nicht nach § 113 StGb (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) straffällig werden, sondern eher die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen.

Inflationär eingesetzt wird die Dienstaufsichtsbeschwerde fruchtlos. Überlegt eingesetzt kann sie Wunder bewirken.

Duracell schrieb am 18.4. 2005 um 19:10:57 Uhr zu

Dienstaufsichtsbeschwerde

Bewertung: 2 Punkt(e)

Dieses Stichwort hielt sich so hartnäckig auf der Liste 1, dass ich schon plante, eine solche gegen den diensthabenden Beamten der Blasteraufsichtsbehörde anzustrengen. Gerade noch rechtzeitig fiel mir ein, dass ich selbst als sein vorgesetzter Schlafwandler ja darüber zu entscheiden hätte und dass eine selbstadressierte Eingabe möglicherweise wie ein blinder Fleck in meinen Tätigkeitsberichten wirken könnte, der meine Chancen bei der nächsten anstehenden Beförderung drastisch reduzieren würde. Also einfach habe ich einfach mal drübergequasselt.

Schlaubetal schrieb am 5.9. 2008 um 15:10:18 Uhr zu

Dienstaufsichtsbeschwerde

Bewertung: 1 Punkt(e)

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizeibeamte
sind fff. Da kratzt die eine Krähe der anderen kein Auge raus. Die Dienstgruppenleiter decken auch bei Straftaten und Verstössen gegen das Datenschutzgesetz ihre Mitarbeiter.

Einige zufällige Stichwörter

NieWiederRauchen
Erstellt am 6.8. 2002 um 00:24:04 Uhr von Höflichkeitsliga, enthält 17 Texte

Nippelklemme
Erstellt am 28.9. 2002 um 21:17:00 Uhr von mondkalb, enthält 12 Texte

Ohrwurm
Erstellt am 9.3. 2002 um 20:58:05 Uhr von Cold_Shot, enthält 36 Texte

Anusheber
Erstellt am 11.12. 2008 um 13:05:43 Uhr von mcnep, enthält 2 Texte

Pseudokuschel
Erstellt am 24.1. 2010 um 19:23:58 Uhr von orschel, enthält 2 Texte


Der Assoziations-Blaster ist ein Projekt vom Assoziations-Blaster-Team (Alvar C.H. Freude und Dragan Espenschied) | 0,0139 Sek.
E-Mails sammelnde Stinke-Spammer: Fresst das! | Tolle E-Mail-Adressen