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Nicklaas schrieb am 11.1. 2023 um 18:46:52 Uhr über

Einem-Mann-den-nackten-Po-versohlen

Joel schrieb am 27.1. 2019 um 10:33:43 Uhr über
Einem-Mann-den-nackten-Po-versohlen
Das ist gar keine so schlechte Idee. Ich würde dies insbesondere als Strafe einführen, für Männer die ihre Finger par tout nicht bei sich behalten können und/oder sich unerwünschte anzügliche Bemerkungen gegenüber einer Dame erlauben.

Ich muss dabei an einen Bericht über das Oktoberfest denken. Dort ist es leider Gang und Gäbe dass die jungen Kellnerinnen angefasst und mit anzüglichen Bemerkungen überhäuft werden.

Ich denke vielen dieser Männer würde eine ordentliche Tracht Prügel ganz gut tun. Man könnte das z.B. folgendermaßen einführen: Wenn ein Mann eine der Kellnerinnen oder auch eine anderen Frau unsittlich berührt, z.B. an den Brüsten oder dem Po, so kann diese sich darüber bei der Security beschweren. Die Security kommt dann zu dem betreffenden Tisch und klärt die Vorkommnisse auf. Dann muss sich der Übeltäter die Hose und die Unterhose herunterziehen und sich über den Tisch beugen. Dann erhält er -vor aller Augen- mit einem geeigneten Hilfsmittel (z.B. Lederriemen) eine kräftige Tracht Prügel. Er soll dabei nicht ernsthaft verletzt werden, aber es soll spürbar brennen und ziehen und er soll erstmal nicht mehr schmerzfrei sitzen können. Wenn sie das wünscht, sollte es der Frau auch gestattet sein, die Strafe selbst auszuführen, das verstärkt die Scham und würde die Strafe noch effektiver machen.

Ich bin mir sicher, dass so große Verbesserungen erzielt werden können, hinsichtlich des Benehmens von Männern gegenüber Frauen. Wenn einer mal so richtig den nackten Po ausgehauen bekommen hat, vor dutzenden von Zuschauern, dann wird er es sich das nächste mal lieber nochmal überlegen, eine Frau anzugrapschen.

Wenn es sich bei den Übeltätern um verheiratete Männer handelt, sollte auch die Ehefrau von der Missetat in Kenntnis gesetzt werden. Die ein oder andere wird dann sicherlich auf die offizielle Erziehungsmaßnahme eine private, eheliche Maßnahme folgen lassen. Zumindest aber wird es ein gehöriges Donnerwetter Zuhause geben :)

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Ich glaube Joel hat Recht.

Ich selbst war nie in der Versuchung eine Kellnerin zu begrapschen, obwohl das in Bayern lange als Gewohnheitsrecht galt und ich schon manchmal Lust gehabt heatte, aus dem einfachen Grund, dass es eigentlich immer eine Frau gab, von der ich ziemlicher Sicherheit Pruegel bezogen haette, wenn sie es mitgekriegt haette (was Wahrscheinlich war).

Noch besser ist allerdings Joels Vorschlag, dass die belaestigte Frau selbst die Strafe vollziehen darf unabheangig davon ob man zudem noch von der eigenen gezuechtigt wird.

Eine interessante Frage waere noch, wie man das bei Vergewaltigern ausgestalten sollte.
Reicht da eine einmalige Tracht?
Sollte sie vor grossem Frauenpublikum verabreicht werden oder eher diskret?
Sollten Maenner zur Abschreckung Zugang erhalten, oder nur in Begleitung ihrer Frau / Freunding?
Sollte der Vergewaltiger ein Brandzeichen am Po erhalten, sodass keunftige Intimpartnerinnen gewarnt sind?
Sollte die Zuechtigung von einer Frauenriege verabreicht werden?
Falls es mehrere Runden gibt, in welchem Abstand?
Sollte er mit nacktem Po nachhause gehen muessen, sodass es viele Zeugen auch in seinem Umfeld hat?
Sollte die Zuechtigung von einer Aerztin ueberwacht werden?

N



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