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Ergen schrieb am 5.7. 2003 um 22:21:12 Uhr über

Mittelalter

Hm, über Friedrich II. kann man sehr viel sagen.
Ich selbst stehe sehr zu den Aussagen im Thread »Was sagt Ihr zum den Kreuzzügen?«, nämlich, daß die Geschichte immer interpretiert, und ausschließlich aufgrund von (stets rudimentär bleibender), heutiger Kenntnis der jeweiligen Epoche, beurteilt werden muß!

Trotzdem fand ich das Buch von
HERM, FRIEDRICH: »Freiheit, die ich meine. Eine deutsche Geschichte. Benziger Verlag, Zürich - Köln. 1986.«.,
als ich es vor ungefähr zehn Jahren las, sehr eindrucksvoll. Herm kontrapunktiert Heinrich (VII.), den deutschen König, zu seinem Vater, Friedrich II. .

Immerhin kommt in Herms Buch die Figur Heinrich (VII.) klar zum tragen. Über Literaturempfehlungen zu Heinrich (VII.) werde ich mich freuen!

Hier mal ein paar Ausschnitte. Ich freue mich über Rückmeldungen:

S. 152 - 153

»Friedrich II., Barbarossas Enkel, hatte mit seinem sogenannten «Ketzererlaß" an die Grundstruktur des Reiches gerührt.
Er verordnete etwas, das eigentlich des Papstes gewesen wäre und hob erneut jene Zweigipfligkeit auf, die nunmehr im Rückblick, wirklich wie eine Art von Gewaltenteilung wirken mußte, welche den Reichsbürgern Freiräume zur eigenen Selbstverwirklichung gelassen hatte. Als Barbarossa die Nachfolger Petri in den Schatten drängte, war dies als ein Akt kaiserlicher Gewaltausübung empfunden worden. Nun aber verbündete sich ein deutscher Herrscher mit ihnen und addierte seine seine Regierungsgewalt zu der ihren, das war etwas völlig anderes. Es lief praktisch darauf hinaus, daß alle, die nach päpstlicher Meinung Meinung die Regeln des Glaubens verletzten, auch von der weltlichen Polizei verfolgt und wie es damals üblich war, zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt werden konnten. Mit anderen Worten: Die Verordnung aus Ravenna öffnete in Deutschland der heiligen Inquisition Tür und Tor...".

S. 153:
»Wer einem anderen sein Eigentum wegnehmen wollte, «verketzterte" ihn einfach. und ernannte sich selbst zum rächenden Kreuzritter! Auf diese Weise haben ganze Grafschaften ihren Besitzer gewechselt. Es war ein Zusatand der blanken Rechtlosigkeit - im Schatten eines kaiserlichen Gesetzes.
Unter diesem Aspekt erst tritt die Bedeutung der einfachen Forderung aus dem Frankfurter Landfrieden »die Gerechtigkeit des Gerichtes« sei »ungerechter Verfolgung vorzuziehen«, völlig zutage. Ohne den Ketzern Absolution zu erteilen, untersagt ihr Urheber ((Friedrichs Sohn Heinrich VII.)), die willkürlichen Verfolgungen, die der Kaiser ermöglicht hatte. Ihnen und auch allen anderen gewährt er, was auch die Magna Charta garantiert: Niemand soll ohne gesetzliches Urteil um Freiheit, Besitz oder Leben gebracht werden können. Ob einer schuldig geworden sei oder nicht, und wessen auch immer, entscheidet kein selbsternannter Ankläger, sondern ein ordentlich eingesetztes Gericht.....".

S. 153/ 154:
»Ein König von Deutschland, gerade dreiundzwanzig Jahre alt, kaiserlicher Kronprinz, vom Vater in sein Amt eingesetzt, opponiert mit seinen Anhängern gegen einen Mann, der ihm in mehrfacher Weise übergeodrnet ist. Er verletzt nicht nur seine Sohnespflicht, er begeht offenen Hochverrat, indem er ein Gesetz durch das andere aufhebt....«.

S. 163:

»Aus allen genannten Gründen behaupte ich, daß daß dieser Friedrich II. die Idee vom Reich mißbraucht und ad absurdum geführt hat. Sein Sohn aber, der so schnöde ausgeklammerte deutsche König, verdient schon deshalb unsere Sympathie, weil er diese Politik zu konterkarrieren suchte. ...«.






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