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Jo schrieb am 2.12. 2012 um 13:09:34 Uhr über

Scharia

Die Scharia,
auch Scharīʿa geschrieben (‏شريعة ‎ / šarīʿa
im Sinne vonWeg zur Tränke, Weg zur Wasserquelle,
deutlicher, gebahnter Weg“;
auch: „religiöses Gesetz“, „Ritus“;
abgeleitet aus dem Verb ‏ شرع‎ / šaraʿa /‚den Weg weisen,
vorschreiben (auch Gesetz)‘),
ist das religiöse Gesetz des Islam.

Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht;
es enthält die Gesamtheit der Gesetze,
die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und erfüllen sind.

Die Scharia basiert auf dem Koran
und auf der sich
ab der Mitte des 7. Jahrhunderts herausbildenden Überlieferung
vom normsetzenden Reden
und Handeln Mohammeds“ (Tilman Nagel).

Dabei ist die Scharia keine fixierte Gesetzessammlung
(wie etwa deutsche Gesetzestexte im Bürgerlichen Gesetzbuch
oder im Strafgesetzbuch),
sondern eine Methode und Methodologie der Rechtsschöpfung.

Das islamische Gesetz regelt sowohl
die kultischen und rituellen Vorschriften ‏العبادات ‎ / al-ʿibādāt /‚gottesdienstliche Handlungen
des Menschen
als auch seine Beziehungen zu seinen Mitmenschen al-muʿāmalāt / ‏المعاملات ‎ /‚gegenseitige Beziehungen‘.

Das Gesetz achtet darauf,
dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen
gegenüber Gott erfüllt werden
und alle Beziehungen des Einzelnen
zu seinen Mitmenschen
– Vermögensrecht, Familien- und Erbrecht,
Strafrecht unter anderem
stets diesem Gesetz entsprechen.

Um Glaubensfragen im engeren Sinne
kümmert sich die Scharia nicht.

Der Mensch hat das islamische Recht
mit seinen Bestimmungen und Widersprüchen
kritiklos zu akzeptieren.

Das Forschen nach der Bedeutung und inneren Logik
der göttlichen Gesetze
ist nur zulässig,
soweit Gott selbst den Weg dazu weist.

Somit ist die religiöse Wertung aller Lebensverhältnisse
die Grundtendenz der Scharia.

Unter Fiqh versteht man dagegen die Gesetzeswissenschaft im Islam,
deren Gegenstand die Scharia ist.

Es entspricht der iuris prudentia (Rechtswissenschaft) der Römer
und erstreckt sich auf alle Beziehungen
des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens im Islam.

Die religiösen Gesetze
werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert.

Ein in europäischem Sinne festgelegtes „Familienrecht“, „Erbrecht“ „Strafrecht
unter anderem kennt das islamische Rechtssystem nicht.

Ihre Darstellung ist den Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern,
mit teilweise deutlich kontroversen Rechtsauffassungen,
vorbehalten.

Bedeutung

Der Begriff Scharia hat seinen Ursprung im Koran.

Erwähnt wird er dort jedoch
nur an einer einzigen Stelle:

Sure 45, Vers 18,
wo er ursprünglich den Pfad in der Wüste bezeichnet,
der zur Wasserquelle führt,
woraus sich für Muslime
der göttliche Ursprung der Scharia herleitet.

Hierauf
(das heißt nach dem Zeitalter der Kinder Israels)
haben wir dich in der Angelegenheit (?)
auf einen (eigenen) Ritus festgelegt.

(Das WortRitussteht in Rudi Parets Übersetzung für Scharia)“

Die oben genannte Verbform ist im Korantext
in diesem Sinne belegbar:

Er hat euch als Religion festgelegt,
was er (seinerzeit) dem Noah anbefohlen hat
und was wir (nunmehr) dir (als Offenbarung) eingegeben,
und was wir (vor dir) dem Abraham,
Mose und Jesus anbefohlen haben (mit der Aufforderung):

'Haltet die (Vorschriften der) Religion ein
und teilt euch darin (d.h. in der Religion)
nicht (in verschiedene Gruppen)!'

Den Heiden (w. Denen,
die (dem einen Gott andere Götter) beigesellen),
kommt es (allerdings) schwer an,
wozu du sie rufst.

(Aber) Gott erwählt dazu,
wen er will,
und führt dazu (auf den rechten Weg),
wer sich (ihm bußfertig) zuwendet.“
Sure 42, Vers 13

Als unfehlbare Pflichtenlehre umfasst die Scharia
das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben,
sowohl der Muslime,
als auch das Leben
der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen (Dhimma) insofern,
als ihre öffentliche Lebensführung
dem Islam und den Muslimen
in keiner Weise hinderlich sein darf.

Die Einheit zwischen Religion und Recht
bringt in einem theokratischen Staatswesen
auch die Einheit zwischen Religion und Staat mit sich,
die sich in den arabisch-islamischen Staaten der Gegenwart
(deren Staatsreligion der Islam ist) unterschiedlich bemerkbar macht.

Rechte und Ansprüche der Menschen
erscheinen grundsätzlich nur als Reflexe religiöser Pflichten.

Daher ist die Freiheit des Einzelnen
im Scheriatrecht
weit mehr eingeschränkt als im abendländischen Recht.

Während hier alles erlaubt ist,
was nicht gesetzlich verboten ist,
verbietet der Islam alles,
was nicht gesetzlich erlaubt ist.

Er kennt daher auch nicht
den unser heutiges Recht beherrschenden Grundsatz der Vertragsfreiheit;
zulässig ist nur der Abschluß von Verträgen,
die scheriatrechtlich erlaubt sind.“
O. Spies und E. Pritsch[5]

Gott gilt in diesem Rechtssystem
als der oberste Gesetzgeber schāri’ / ‏شارع ‎ / šāriʿ;
sein Gesetz ist ein Teil der göttlichen Offenbarung im Koran.

Unbestritten gilt im sunnitischen Islam
der Koran als die primäre Quelle des Rechts.

Es ist ein von Gott gewolltes,
von ihm verordnetes Recht
– offenbart nach islamischer Auffassung
durch seinen Gesandten Mohammed.

Der Koran enthält jedoch nur einige Rechtsnormen,
ferner einzelne Anweisungen,
die lediglich als Grundlage einer allgemeinen, umfassenden Gesetzgebung
gelten können.

Schon früh in der islamischen Geschichte
trat daher neben den Koran
die Sunna als zweite Quelle des Rechtes
in den Vordergrund
und war Mittelpunkt des Interesses der Rechtsgelehrsamkeit.

Die von den Traditionarieren in den Hadithen überlieferten Aussagen
und nachahmenswerten Handlungen des Propheten
erfüllten u. a. die Rolle,
ritualrechtliche und andere Rechtsfragen des täglichen Lebens,
die der Koran nicht enthält, zu beantworten.

Es war den Rechtsgelehrten vorbehalten,
die in den kanonischen Sammlungen überlieferten Materialien
als Argumentationsgrundlagen
mit der Jurisprudenz zu harmonisieren.

Alle Handlungen des Menschen
unterliegen einer strengen religiösen Wertung,
die die Rechtslehre im Einzelnen erörtert.

In der Zuordnung von Handlungen
zwischen pflichtmäßigen und verbotenen
herrschen unter den Rechtsschulen
zum Teil erhebliche Differenzen.

Dies gilt auch in der Wertung
von juristisch belangreichen Handlungen als rechtsgültig (ṣaḥīḥ),
verwerflich (makrūh),
unvollkommen (fāsid)
und nichtig (bāṭil).

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Sicher die Scharia ist ein Rechtssystem,
dass besser ist als gar keines.

Aber ich lebe in Deutschland
und da gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch,
das Strafgesetzbuch,
das Grundgesetz.

Und ich finde diese besser
als die Scharia.

Thema:
+ Gleichheit von Mann und Frau,
(deutsche Frauen müssen keine Kopftücher tragen,
nur weil die Männer es geistig nicht hinbekommen,
sexuelle Gedanken zu unterdrücken.

Also entweder ich glaube an Gott
und kann das
oder ich kann es eben nicht.)

+ Schutz von religiösen Minderheiten

(Was ist mit dem Schutz von Juden
im Islam?

Im Iran will man den Staat Israel auslöschen.

Sorry, aber die Nationalsozialisten wollten
auch die Juden vernichten,
ein barbarisches Verbrechen,
industrieller Massenmord.

So eine Rechtsunsicherheit für Minderheiten
muss ich nicht gut finden)


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