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--^-- schrieb am 18.12. 2002 um 12:30:17 Uhr über

fördern

Beschluss
des Bayerischen Landtags
Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Dr. Merkl u.a. und Fraktion CSU
Drs. 14/2614
Integration fördern und fordern - Zuzug begrenzen
Die Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Bayern lebenden Ausländerinnen und Ausländer ist eine wichtige gesellschaftliche Herausforderung. Der von der Staatsregie-rung aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 25. Juni 1999 (Drs. 13/1450) vorgelegte Bericht „Ausländerintegration in Bayernzur Situation der Ausländerinnen und Ausländer zeigt, dass auf allen gesellschaftlichen Ebenen bereits viel für die Integration geleistet wird und große Fortschritte erzielt wurden. Viele wirken an der positiven Entwicklung der Integration mit: Die Kommunen, der Staat, die Träger der Sozialversicherungen, die Kirchen und Wohlfahrtsver-bände, die Arbeitgeber und Gewerkschaften, die Bildungs-träger und viele ehrenamtlich engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bürgerinitiativen und Nachbarschaftsver-einen. Die Ausländerinnen und Ausländer, die die beste-henden Angebote genutzt und insbesondere die deutsche Sprache in Wort und Schrift erlernt haben, haben ebenfalls maßgeblich zum Integrationserfolg beigetragen.
Trotz der bereits erreichten Integrationserfolge gibt es aber Problemlagen. Sie resultieren
aus der hohen Arbeitslosigkeit, von der ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders be-troffen sind; Neuzuwanderer ohne Sprachkenntnisse und geringer beruflicher Qualifikation können nicht vom Integrationsfaktor Arbeit profitieren;
aus den hohen Wanderungsbewegungen, insbesondere durch anhaltenden Familiennachzug, wodurch Integra-tionsbedarf immer wieder neu entsteht;
aus Tendenzen des Rückzugs ausländischer Familien in die eigene Ethnie, die durch muttersprachliche Kom-munikationsnetze begünstigt werden und die Gefahr der Bildung von Parallelgesellschaften in sich bergen.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Anstren-gungen zur Integration zu verstärken. Den maßgeblichen Beitrag zur Integration müssen aber weiterhin die Auslän-derinnen und Ausländer selbst leisten. Je stärker die Bereit-schaft zur Integration ist, desto höher ist auch die Akzep-tanz für Integrationspolitik in der deutschen Bevölkerung. Unverzichtbar sind daher die Beherrschung der deutschen Sprache und die Achtung der in Deutschland geltenden Rechts- und Gesellschaftsordnung („Leitkultur“).
Darüber hinaus sind vor dem Hintergrund, dass Deutsch-land kein Einwanderungsland ist, die Möglichkeiten der Zuzugsbegrenzung im Rahmen der nationalen und interna-tionalen Rechtsordnung konsequent auszuschöpfen. Denn ständiger Neuzuzug erschwert die Integration der hier le-benden Ausländerinnen und Ausländer und führt letztlich zu einer Überforderung der Akzeptanz der Bevölkerung für Integrationspolitik.
1. Integration bedeutet weder Assimilation noch multi-kulturelle Gesellschaft
Assimilation im Sinne einer völligen Preisgabe der bis-herigen kulturellen und ethnischen Identität ist nicht Gegenstand von Integrationspolitik. Integration bedeu-tet aber auch nicht multikulturelle Gesellschaft, in der sich Minderheiten gegeneinander abgrenzen und Pa-rallelgesellschaften entstehen. Integration liegt zwi-schen diesen beiden Polen und bedeutet Begegnung undaufeinander Zugehenvon deutscher und auslän-discher Bevölkerung. Ausländerinnen und Ausländern muss bewusst sein, dass sie in einer westlich-geprägten, christlich-abendländischen Kultur leben. Die deutsche Gesellschaft muss im Gegenzug unter Beachtung des Toleranzgebots fremden Kulturen aufgeschlossen ge-genüber stehen.
2. „Leitkultur“ – gesellschaftliches Leitbild für Integrati-on
Integrationspolitik muss die Frage beantworten, „wo-hin“ integriert werden soll. Es muss dabei die Frage geklärt werden, welche Werte und Normen in einer pluralistischen Demokratie zu den Rahmenbedingun-gen einer Leitkultur zu rechnen sind. Hierzu gehören
die Achtung der Grundwerte unserer Verfassung, insbesondere unseres demokratischen rechtsstaatli-chen Systems;
das Einstehen für Gemeinwohl, Solidarität, Tole-ranz und Gleichberechtigung;
die Übernahme von Eigenverantwortung;
der Verzicht auf übersteigerte national-religiöse Verhaltensweisen und
die Beherrschung der deutschen Sprache als unver-zichtbare Voraussetzung für Kommunikation und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
3. Integration ist keineEinbahnstraße
Neben der Zustimmung zu unserer Leitkultur erfordert Integration die Bereitschaft und das aktive Bemühen der Ausländerinnen und Ausländer, vorhandene Inte-grationsangebote anzunehmen. Integration ist keineBringschuldunserer Gesellschaft, sondern in erster Linie eine „Pflichtaufgabe“ der hier lebenden Auslän-derinnen und Ausländer.
4. Anhaltender Zuzug erschwert Integration und Akzep-tanz der deutschen Bevölkerung
In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in Bayern von rd. 700.000 auf 1,1 Millionen erhöht. Es stellt sich deshalb die Frage nach den Grenzen der Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft. Die jährlichen Zu- und Abwande-rungen von mehr als 100.000 Personen verschärfen die Integrationsproblematik. Die Akzeptanz der deutschen Bevölkerung für Integrationspolitik setzt daher auch die wirksame Begrenzung des Neuzuzugs aus Staaten au-ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums voraus.
5. Integration als gesellschaftliche Aufgabe
Integration ist keine vorrangig vom Staat zu leistende Aufgabe. Der Staat kann nur integrationsfördernde Rahmenbedingungen setzen. Integration ist vor allem dann erfolgreich, wenn die Bereitschaft und das eigene Bemühen der Ausländerinnen und Ausländer, sich in die hiesigen Lebensbedingungen und Wertvorstellun-gen einzugliedern, in möglichst vielen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gefördert und ge-fordert wird. Dies geschieht besonders auf der örtlichen Ebene durch Kirchen, Parteien, Verbände und Vereine sowie unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen. Die Kommunen tragen dabei eine große Integrations-verantwortung.
6. Schwerpunkte zur Integration setzen
Integrationspolitik betrifft die dauerhaft und rechtmä-ßig in Bayern lebenden Ausländerinnen und Ausländer. Allerdings kann nicht alles Wünschenswerte auch tat-sächlich geleistet werden. Es müssen deshalb Schwer-punkte gesetzt werden, um schrittweise zu weiteren Integrationserfolgen zu kommen. Außerdem müssen Maßnahmen zur Begrenzung des Zuzugs getroffen werden. Dazu ist als organisatorische Maßnahme in-nerhalb der Staatsregierung die Koordinierung der In-tegrationsaufgaben sinnvoll.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in folgenden Bereichen Maßnahmen zu ergreifen, wobei sich alle staatlichen Leistungen und alle Integrationsangebote - wie in den vorstehenden Leitsätzen ausgeführt - nur an hier rechtmäßig lebende, integrationswillige Auslände-rinnen und Ausländer richten und nur Hilfe zur Selbst-hilfe sein können:



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