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positiv bewertete Texte
Der erste Text am 8.9. 2000 um 20:56:29 Uhr schrieb
Stöbers Greif über Mißbrauch
Der neuste Text am 3.1. 2026 um 21:34:39 Uhr schrieb
Schmidt über Mißbrauch
Einige noch nie bewertete Texte
(insgesamt: 8)

am 3.1. 2026 um 21:34:39 Uhr schrieb
Schmidt über Mißbrauch

am 8.7. 2002 um 07:53:55 Uhr schrieb
buck über Mißbrauch

am 19.1. 2016 um 08:30:26 Uhr schrieb
Christine über Mißbrauch

Einige überdurchschnittlich positiv bewertete

Assoziationen zu »Mißbrauch«

Goofy schrieb am 11.3. 2001 um 19:58:39 Uhr zu

Mißbrauch

Bewertung: 1 Punkt(e)

Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
(F10-F19)

Dieser Abschnitt enthält eine Vielzahl von Störungen unterschiedlichen Schweregrades und mit verschiedenen klinischen
Erscheinungsbildern; die Gemeinsamkeit besteht im Gebrauch einer oder mehrerer psychotroper Substanzen (mit oder
ohne ärztliche Verordnung). Die verursachenden Substanzen werden durch die dritte Stelle, die klinischen
Erscheinungsbilder durch die vierte Stelle kodiert; diese können je nach Bedarf allen psychotropen Substanzen
zugeordnet werden. Es muß aber berücksichtigt werden, daß nicht alle Kodierungen der vierten Stelle für alle
Substanzen sinnvoll anzuwenden sind.

Die Identifikation der psychotropen Stoffe soll auf der Grundlage möglichst vieler Informationsquellen erfolgen, wie die
eigenen Angaben des Patienten, die Analyse von Blutproben oder von anderen Körperflüssigkeiten, charakteristische
körperliche oder psychische Symptome, klinische Merkmale und Verhalten sowie andere Befunde, wie die im Besitz des
Patienten befindlichen Substanzen oder fremdanamnestische Angaben. Viele Betroffene nehmen mehrere Substanzarten
zu sich. Die Hauptdiagnose soll möglichst nach der Substanz oder Substanzklasse verschlüsselt werden, die das
gegenwärtige klinische Syndrom verursacht oder im wesentlichen dazu beigetragen hat. Zusatzdiagnosen sollen kodiert
werden, wenn andere Substanzen oder Substanzklassen aufgenommen wurden und Intoxikationen (vierte Stelle .0),
schädlichen Gebrauch (vierte Stelle .1), Abhängigkeit (vierte Stelle .2) und andere Störungen (vierte Stelle .3-.9)
verursacht haben.

Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft, oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen
untrennbar vermischt sind, soll die Diagnose »Störung durch multiplen Substanzgebrauch (F19.-gestellt werden.

Exkl.: Mißbrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen (F55)

Die folgenden vierten Stellen sind bei den Kategorien F10-F19 zu benutzen:

.0 Akute Intoxikation
Ein Zustandsbild nach Aufnahme einer psychotropen Substanz mit Störungen von Bewußtseinslage, kognitiven
Fähigkeiten, Wahrnehmung, Affekt und Verhalten oder anderer psychophysiologischer Funktionen und
Reaktionen. Die Störungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den akuten pharmakologischen
Wirkungen der Substanz und nehmen bis zur vollständigen Wiederherstellung mit der Zeit ab, ausgenommen in
den Fällen, bei denen Gewebeschäden oder andere Komplikationen aufgetreten sind. Komplikationen können ein
Trauma, Aspiration von Erbrochenem, Delir, Koma, Krampfanfälle und andere medizinische Folgen sein. Die Art
dieser Komplikationen hängt von den pharmakologischen Eigenschaften der Substanz und der Aufnahmeart ab.

Akuter Rausch bei Alkoholabhängigkeit
Pathologischer Rausch
Rausch o.n.A.
Trance und Besessenheitszustände bei Intoxikation mit psychotropen Substanzen
»Horrortrip« (Angstreise) bei halluzinogenen Substanzen
.1 Schädlicher Gebrauch
Konsum psychotroper Substanzen, der zu Gesundheitsschädigung führt. Diese kann als körperliche Störung
auftreten, etwa in Form einer Hepatitis nach Selbstinjektion der Substanz oder als psychische Störung z.B. als
depressive Episode durch massiven Alkoholkonsum.

Mißbrauch psychotroper Substanzen
.2 Abhängigkeitssyndrom
Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem
Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen,
Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem
Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine
Toleranzerhöhung und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom.

Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak, Alkohol oder Diazepam),
auf eine Substanzgruppe (z.B. opiatähnliche Substanzen), oder auch auf ein weites Spektrum pharmakologisch
unterschiedlicher Substanzen.

Chronischer Alkoholismus
Dipsomanie
Nicht näher bezeichnete Drogensucht
.3 Entzugssyndrom
Es handelt sich um eine Gruppe von Symptomen unterschiedlicher Zusammensetzung und Schwere nach
absolutem oder relativem Entzug einer psychotropen Substanz, die anhaltend konsumiert worden ist. Beginn und
Verlauf des Entzugssyndroms sind zeitlich begrenzt und abhängig von der Substanzart und der Dosis, die
unmittelbar vor der Beendigung oder Reduktion des Konsums verwendet worden ist. Das Entzugssyndrom kann
durch symptomatische Krampfanfälle kompliziert werden.

.4 Entzugssyndrom mit Delir
Ein Zustandsbild, bei dem das Entzugssyndrom (siehe vierte Stelle .3) durch ein Delir, (siehe Kriterien für F05.-)
kompliziert wird. Symptomatische Krampfanfälle können ebenfalls auftreten. Wenn organische Faktoren eine
beträchtliche Rolle in der Ätiologie spielen, sollte das Zustandsbild unter F05.8 klassifiziert werden.

Delirium tremens (alkoholbedingt)
.5 Psychotische Störung
Eine Gruppe psychotischer Phänomene, die während oder nach dem Substanzgebrauch auftreten, aber nicht
durch eine akute Intoxikation erklärt werden können und auch nicht Teil eines Entzugssyndroms sind. Die Störung
ist durch Halluzinationen (typischerweise akustische, oft aber auf mehr als einem Sinnesgebiet),
Wahrnehmungsstörungen, Wahnideen (häufig paranoide Gedanken oder Verfolgungsideen), psychomotorische
Störungen (Erregung oder Stupor) sowie abnorme Affekte gekennzeichnet, die von intensiver Angst bis zur
Ekstase reichen können. Das Sensorium ist üblicherweise klar, jedoch kann das Bewußtsein bis zu einem
gewissen Grad eingeschränkt sein, wobei jedoch keine ausgeprägte Verwirrtheit auftritt.

Alkoholhalluzinose
Alkoholische Paranoia
Alkoholischer Eifersuchtswahn
Alkoholpsychose o.n.A.
Exkl.: Durch Alkohol oder psychoaktive Substanzen bedingter Restzustand und verzögert auftretende
psychotische Störung (F10-F19, vierte Stelle .7)
.6 Amnestisches Syndrom
Ein Syndrom, das mit einer ausgeprägten andauernden Beeinträchtigung des Kurz- und Langzeitgedächtnisses
einhergeht. Das Immediatgedächtnis ist gewöhnlich erhalten, und das Kurzzeitgedächtnis ist mehr gestört als das
Langzeitgedächtnis. Die Störungen des Zeitgefühls und des Zeitgitters sind meist deutlich, ebenso wie die
Lernschwierigkeiten. Konfabulationen können ausgeprägt sein, sind jedoch nicht in jedem Fall vorhanden. Andere
kognitive Funktionen sind meist relativ gut erhalten, die amnestischen Störungen sind im Verhältnis zu anderen
Beeinträchtigungen besonders ausgeprägt.

Alkohol- oder substanzbedingte amnestische Störung
Durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingte Korsakowpsychose
Nicht näher bezeichnetes Korsakow-Syndrom
Exkl.: Nicht alkoholbedingte(s) Korsakow-Psychose oder -Syndrom (F04)
.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
Eine Störung, bei der alkohol- oder substanzbedingte Veränderungen der kognitiven Fähigkeiten, des Affektes,
der Persönlichkeit oder des Verhaltens über einen Zeitraum hinaus bestehen, in dem noch eine direkte
Substanzwirkung angenommen werden kann.

Der Beginn dieser Störung sollte in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch der psychotropen Substanz
stehen. Beginnt das Zustandsbild nach dem Substanzgebrauch, ist ein sicherer und genauer Nachweis notwendig,
daß der Zustand auf Effekte der psychotropen Substanz zurückzuführen ist. Nachhallphänomene (Flashbacks)
unterscheiden sich von einem psychotischen Zustandsbild durch ihr episodisches Auftreten, durch ihre meist kurze
Dauer und das Wiederholen kürzlich erlebter alkohol- oder substanzbedingter Erlebnisse.

Alkoholdemenz o.n.A.
Chronisches hirnorganisches Syndrom bei Alkoholismus
Demenz und andere leichtere Formen anhaltender Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten
Nachhallzustände (Flashbacks)
Posthalluzinogene Wahrnehmungsstörung
Residuale affektive Störung
Residuale Störung der Persönlichkeit und des Verhaltens
Verzögert auftretende psychotische Störung durch psychotrope Substanzen bedingt
Exkl.: Alkohol- oder substanzbedingt:
- Korsakow-Syndrom (F10-F19, vierte Stelle .6)
- psychotischer Zustand (F10-F19, vierte Stelle .5)
.8 Sonstige psychische und Verhaltensstörungen
.9 Nicht näher bezeichnete psychische und Verhaltensstörung

F10 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F11 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F13 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F15 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F16 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer
psychotroper Substanzen
[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]
Diese Kategorie ist beim Konsum von zwei oder mehr psychotropen Substanzen zu verwenden, wenn nicht entschieden
werden kann, welche Substanz die Störung ausgelöst hat. Diese Kategorie ist außerdem zu verwenden, wenn nur eine
oder keine der konsumierten Substanzen nicht sicher zu identifizieren oder unbekannt sind, da viele Konsumenten oft
selbst nicht genau wissen, was sie einnehmen.

Inkl.: Mißbrauch von Substanzen o.n.A.

Die Leiche schrieb am 18.12. 2007 um 10:00:23 Uhr zu

Mißbrauch

Bewertung: 1 Punkt(e)

Mißbrauchs- und Vergewaltigungsphantasien sind eine unschöne Angelegenheit. Unschön deswegen, weil sie mitunter zu ganz reelen Ermittlungsverfahren führen: Die Phantasie wird irgendwo geäussert, von einem wohlmeinenden Dritten aus der spezies der Gutmenschen aufgeschnappt, und zu Gehör der Ermittlungsbehörden gebracht, die tun, was ihres Amtes ist. Irgendwann stehen sie beim Autor der Phantasie auf der Matte, der dann meint, nicht mehr zurück zu können. Und dann gibt es noch einen ganz übelen Umstand: der »phantastische Täter« hat oftmals ein ganz reales Vorbild, das Gegenstand unerfüllter Sehnsüchte des Phantasten war. Die starke Frau von 1,85 m war dann zwar keine Schwimmmeisterin, aber möglicherweise eine Verwandte oder Nachbarin, der böse Onkel mit der Käfersammlung ein ehemaliger Schullehrer, der tatsächlich eine Käfersammlung besitzt. Und ruckzuck geht eine Scheisse los, die oftmals leider erst im Gerichtssaal ihre Aufklärung findet, nachdem schon sehr, sehr viel Porzellan zerschlagen worden ist. Haftbefehle wurden ausgestellt und vollstreckt, Arbeitsverhältnisse gekündigt, Ehen geschieden, Wohnhäuser zwangsversteigert. BILD berichtet von der Sexbestie mit Farbfotos. Und dann, das halblaute Geständnis im Gerichtssaal: ich hab mir das nur so ausgedacht, und wollte das alles doch garnicht. Und leicht seitlich vom Zeugenstand, neben dem Tisch des Staatsanwalts, sitzt der gutmenschliche Psychologe, der in einem 93-seitigen Gutachten die Phantasie für die Sublimation einer tatsächlich erlittenen Vergewaltigung bestätigte, und die schwere Traumatisierung des Opfers - was ein Strafverschärfungsgrund gewesen wäre. Der Gutmensch wird blaß im Gesicht und sieht auf sein Opfer. Der Staatsanwalt sieht in den leeren Zuschauerraum - die Verhandlung ist ja in solchen Fällen stets »nicht-öffentlich« - und der Vorsitzende sieht zum Pflichtverteidiger. Und weil die Verhandlung nicht-öffentlich war, berichtet BILD auch nicht über den Freispruch, und auch nicht darüber, daß der Freigesprochene jahrelang gegen das betreffende Bundesland prozessieren muß, um wenigstens einen Teil seines wirtschaftlichen Schadens ersetzt zu bekommen. Und präventionspolitisch interessiert das auch niemand, weil, wir brauchen ja eine »Kultur des Hinsehens«. Und die Gutmenschen ? Die gehen einfach hin, und klicken auf den Minus-Knopf rechts unten am Ende dieses Textes.

Die Leiche schrieb am 13.2. 2011 um 18:37:31 Uhr zu

Mißbrauch

Bewertung: 2 Punkt(e)

Wegen des Mißbrauchs behördlicher Einrichtungen ist ein Regierungsoberinspektor aus Bamberg vom Bundesdisziplinargerichtshof in Schwerin in letzter Instanz rechtskräftig zum Regierungsinspektor degradiert worden. Wie interne Ermittlungen ergaben, hatte der Beamte über Jahre hinweg in seinen Diensträumen in der Bamberger Stadtverwaltung heimlich gearbeitet.

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