>Info zum Stichwort Programm | >diskutieren | >Permalink 
Die Leiche schrieb am 17.12. 2007 um 16:28:28 Uhr über

Programm

Mein politisches Programm sähe etwa so aus:

I. Bürgergeld - Sozialreform

Sämtliche öffentlich-rechtlichen Transfersysteme werden abgeschafft, ihre Beamten und Angestellten entlassen, ihr Vermögen eingezogen. An jeden, der sich rechtmässig im Lande aufhält, wird ein steuerfreies Bürgergeld von850 (Stand 2007) gezahlt. Es finden keinerlei Abzüge statt, die Verrechnung mit Steuerschulden usw. ist unzulässig. Das Bürgergeld kann auch nicht etwa aufgrund von Straftaten entzogen werden. Lediglich Geldstrafen können in Raten zu maximal 100in Abzug gebracht werden.

Ausgenommen ist die gesetzliche Krankenversicherung, die auf ein Kopfpauschalensystem (200,- pro Kopf und Monat) umgestellt wird, das im Zweifel vom Bürgergeld aufzubringen ist. Die gesetzliche Versicherung steht jedem als Basisversicherung offen. Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung oder eine Ergänzung durch diese ist jederzeit möglich.

Abgeschafft werden ferner sämtliche Arbeitsplatz-Schutz-Vorschriften wie das Kündigungsschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz, das Antidiskriminierungsgesetz, Quotenverordnungen usw.

Zum Bürgergeld kann unbegrenzt und abzugsfrei hinzuverdient werden. Das Bürgergeld für Minderjährige wird bis zu ihrem 14. Geburtstag an die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ausgezahlt, ab dem 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres teilweise an das Kind selbst - der Kindesanteil wird jahresweise erhöht.

Zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtungen werden ersatzlos aufgehoben.

Für jeden Arbeitnehmer, dessen wöchentliche Arbeitszeit 10 h übersteigt, ist vom Arbeitgeber zur teilweisen Finanzierung des Bürgergeldes ein pauschaler Betrag abzuführen, ähnlich dem heutigen Sozialversicherungsbeitrag. Die Pauschale könnte nach Arbeitszeit gestaffelt sein, sagen wir mal: von100 bis400 bei Vollzeit.


II. Finanzreform

Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer werden zunächst auf einen einheitlichen Steuersatz von 20% begrenzt, später evtl. ganz abgeschafft; die Mineralölsteuer wird soweit erhöht, daß der Liter Sprit 5kostet, die Mehrwertsteuer wird in einem ersten Schritt auf 30%, später vielleicht auf 40% erhöht, je nach Erfolg, Ertrag und Kosten der sonstigen Maßnahmen. Weiter besteuert werden der Verbrauch von fossilen Energieträgern (Kohle, Gas, Erdöl) sowie der Stromverbrauch.

III. Reform der Drogenpolitik

Sämtliche natürlichen Drogen werden freigegeben, ihr Verkauf an jedermann ist zulässig. Sie werden besteuert, so daß die derzeitigen Schwarzmarktpreise als offizielle Preise erhalten bleiben. Der Steuersatz wird von einer Expertenkommision festgesetzt - er dürfte nach meiner Einschätzung ca. 50% des Verkaufspreises betragen. Privater Anbau von Cannabis etc. ist zulässig, sofern damit kein Handel getrieben wird. Der Ertrag der Drogensteuer ist eine wesentliche Determinante für die Höhe bzw. die Abschaffung der gewinn- und einkommensbezogenen Steuern.

Für Amtsausübung, Maschinenbedienung oder aktive Teilnahme am Strassen-, Wasser-, Schienen und Luftverkehr gilt absolutes Drogenverbot - Verstöße werden relativ hart bestraft (Führerscheinentzug, Geld- und Haftstrafen, Konsumverbote).

In das Strafgesetzbuch wird ein Drogenkonsumverbot als neue Strafe aufgenommen. Alkohol gilt in diesem Sinne als Droge wie alle anderen auch.

Sämtliche Drogen unterliegen der Qualitätsüberwachung durch einen Bundesdrogenbeauftragten. Dieser ist auch zuständig für die Erteilung von Verkehrsgenehmigungen für synthetisch hergestellte DrogenDesignerdrogen«).

IV. Politische Reform

1. Exekutive:

An die Spitze des Staats tritt ein Erbmonarch vorzugsweise aus den Dynastien Habsburg oder Wittelsbach. Die Hohenzollern dürften nicht akzeptabel sein. Wichtigste Aufgabe des Erbmonarchen ist - neben der Repräsentation - die Ernennung von Senatoren, und des Ministerpräsidenten, der für seine Amtsführung das Vertrauen beider Häuser des Parlaments bedarf.

2. Legistlative

Neben den Bundestag in seiner bisherigen Form, bei dem jedoch das Verhältniswahlrecht und die Möglichkeit von Listenwahlen abgeschafft, und der nach reinem Mehrheitswahlrecht gewählt wird, tritt ein Senat aus ca. 300 Mitgliedern. Die ersten Senatoren wähle ich selbst aus. Die Ernennung ist unwiderruflich. Das Amt endet mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Freiwerdende Senatorenstellen werden abwechselnd

a) vom Monarchen nach freiem Ermessen ernannt und
b) vom Senat gewählt (Kooptation)

Senatoren erhalten Diäten entsprechend den Bundestagsabgeordneten.

Jedwedes Gesetz bedarf der Zustimmung beider Häuser des Parlaments.

Zum Bundestag ist jeder volljährige wahlberechtigt, der sich seit mindestens 1 Jahr rechtmässig in Deutschland aufhält. Senatoren müssen Deutsche Staatsangehörige sein.




   User-Bewertung: -2
»Programm« ist ein auf der ganzen Welt heiß diskutiertes Thema. Deine Meinung dazu schreibe bitte in das Eingabefeld.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Programm«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Programm« | Hilfe | Startseite 
0.0179 (0.0106, 0.0057) sek. –– 822471903