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asdf schrieb am 18.2. 2005 um 02:14:35 Uhr über

Allerseelen

Wenn Sie diese Informationsseite über das Stichwort »Idiotentest« gefunden haben, dann gleich eine Warnung vorweg: Sie sind in Gefahr, in eine falsche Richtung zu denken. Sie sind kein Idiot und der Psychologe bei der Untersuchungsstelle ebenfalls nicht, alle Behauptungen, man müsse dort Kugeln übereinander stapeln und ähnlicher Unsinn, der im Internet immer noch zu finden ist, entbehren jeglicher Grundlage.

Der Begriff »Idiotentest« ist leider sehr verbreitet, hat aber einen historisch entsetzlichen Hintergrund, er ist nach unseren Informationen entstanden zur Nazi-Zeit als kurze und brutale Beschreibung der Überprüfung so genannten »lebensunwerten Lebens« und bezeichnete die »Überprüfung« von Behinderten zwecks Tötung. Allein dieses Wissen sollte ausreichen um den Begriff nicht mehr zu verwenden. Das, um das es Ihnen geht, ist die »Medizinisch-Psychologische Untersuchung« (MPU) zur Feststellung, ob jemand geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Wenn Sie für viel Geld billige Tricks einkaufen wollen, klicken Sie bitte gleich weg. Allen seriösen und verzweifelten Interessenten als Entschuldigung: Ich habe einige wirklich gute, inhaltliche und informative Seiten ins Netz gestellt, aber wer nach »Idiotentest« sucht, muss akzeptieren, dass er eine etwas frustrierende Information kriegt. Danke fürs Weiterlesen, erst einmal ein paar Hintergrundinformationen und zum Schluss einige konkrete Empfehlungen.

Grundlage der Untersuchung ist die Voraussetzung, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet zu sein2, Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes) Die Geeignetheit ist neben der Befähigung (die durch die so genannte Führerscheinprüfung überprüft wird) die zweite Voraussetzung, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Diese Überprüfung wird immer dann notwendig, wenn durch Tatsachen Zweifel an der Eignung erweckt werden: Wiederholte Verkehrszuwiderhandlungen mit oder ohne Alkoholeinfluss, hohe Promillezahl bei der ersten Trunkenheitsfahrt, Straftaten in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges etc. Bei Vorliegen solcher Zweifel erteilt die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) nicht automatisch die Fahrerlaubnis, sondern gibt Ihnen die Möglichkeit, die bestehenden Zweifel auszuräumen. Der Gutachter/die Gutachterin muss in diesen Fällen prüfen, ob eine tatsächliche Wiederholungsgefahr besteht, d.h. die Standardfragestellung an die Gutachter lautet: »Ist zu erwarten, ob der Untersuchte auch in Zukunft unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen wird

Es geht also nicht um die Frage, ob Sie ein guter Mensch sind, intelligent sind, Alkoholiker sind, den Führerschein brauchen oder anderes. Die Beantwortung der vorgegebenen Fragestellung machen sich die Gutachter in der Regel nicht leicht, sie versuchen (sicher nicht immer erfolgreich) alle potentiellen Wiederholungstäter vom Straßenverkehr auszuschließen und allen, die wirklich an sich gearbeitet haben, eine Chance zu geben.

Damit ist jedes Angebot, mit dem Schwerpunkt der »Vorbereitung auf die MPU« ist sein Geld nicht wert, wenn es Ihnen lediglich verspricht, durch einen Wochendend-Kurs oder das Durcharbeiten einer Arbeitsmappe bei Bestehen des »Testes« zu helfen, ohne Ihnen Hilfestellung zu geben, eine erneute Trunkenheitsfahrt zu vermeiden. Wenn Ihnen was Schlimmes passieren kann, dann nicht ein negatives Gutachten, sondern eine erneute Auffälligkeit (Wie viel hat Sie ihre letzte Trunkenheitsfahrt gekostet...?)

Natürlich glauben Sie, dass Sie nie wieder betrunken/zu schnell fahren werden - aber haben Sie das vor der letzten Auffälligkeit nicht auch geglaubt...? Wenn Ihnen aufgrund einer Trunkenheitsfahrt eine MPU bevorsteht, gehören Sie rein statistisch zu einer Gruppe, deren Risiko einer Trunkenheitsfahrt etwas 10 mal so hoch ist wie die durchschnittlicher Kraftfahrer. Wichtig für Sie persönlich wird es sein, sich gründlich mit den Ursachen, Gründen und Hintergründen Ihrer Auffälligkeiten auseinandergesetzt zu haben - nur dann können Sie mit einem guten Gefühl in die Untersuchung gehen - Sie sitzen schließlich erfahrenen Fachleuten gegenüber, die auswendig gelernte Standardantworten schon hundertmal gehört haben.

In den Begutachtungsstellen arbeiten gut ausgebildeten Diplom-Psychologen, deren tägliche Arbeit es ist, auf Grundlage einer sorgfältigen Ausbildung, von wissenschaftlicher Untersuchungen und langjährigen Erfahrungen sehr gezielt solche Fragen zu stellen, die eine Schätzung Ihrer Rückfallwahrscheinlichkeit ermöglichen. Für Sie selbst ist es die erste, zweite oder dritte Untersuchung, für den Gutachter ist es die fünfhundertste Untersuchung - er lässt sich nichts vormachen. Wir betonen dies deshalb sehr deutlich, um Ihnen die Illusion zu nehmen, das Lesen von einigen Websites oder eines Buches würde alle offenen Fragen klären können - eine realistische Einschätzung Ihrer Situation kann Ihnen im Regelfall erst nach Prüfung von vorhandenen Unterlagen und einem persönlichen Gespräch gegeben werden. Wenn Sie glauben, eine Gesellenprüfung, eine Abiturprüfung oder auch nur eine Führerscheinprüfung dadurch bestehen zu können, dass Sie ein paar Standardantworten auswendig lernen, irren Sie sich - und wer Ihnen dieses verspricht, versucht nur, an Ihr Geld zu kommen.

Grundsätzlich gilt: Neben einer guten juristischen Beratung sollten Sie sich für die Einschätzung einer Untersuchung an Diplom-Psychologen wenden. Wenn von Diplom-Psychologen die Rede ist, liegt das einfach daran, dass Sie bei der Untersuchung dieser Berufsgruppe gegenübersitzen werden - und sie fragen ja auch keinen Sozialarbeiter, was Sie bei einer Steuerprüfung erwartet oder einen Gynäkologen, wie sie sich am besten vor Karies schützen können. Zum zweiten sollten Sie darauf achten, das diejenigen, die Sie beraten, völlig unabhängig von der Begutachtungsstelle arbeiten. Jemand, der vormittags Gutachten erstellt und nachmittags eine Etage tiefer berät, worauf es ankommt, ist sicher fachlich kompetent, setzt sich aber dem Verdacht aus, die verschiedenen Sichtweisen, Interessen und Abhängigkeiten nicht sauber trennen zu können.

Was also tun? - Am besten ist es, sich erst einmal fundiert über die Problematik zu informieren. Eine kommentierte Literaturliste finden Sie auf meinen Seiten. Eine Möglichkeit, sich über die Qualifikation von Anbietern von Maßnahmen zu informieren, ist die Überprüfung, ob jemand Diplompsychologe ist und eine amtliche Anerkennung nach § 4, Abs. 9 des Straßenverkehrsgesetzes besitzt. Und schließlich gibt es die Möglichkeit, sich bei seriösen Berufsverbänden (BDP, BNV) über spezialisierte Verkehrspsychologen



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